Karriere
WOCHENENDE 13./14./15. MÄRZ 2020, NR. 52
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„Zu viele Manager
in Schockstarre“
Lieferketten sind unterbrochen, Aktienkurse stürzen ab –
und die Mitarbeiter sind verunsichert. Führungskräfte
sind in diesen Tagen besonders gefordert. Vier Ratschläge
für Manager, um die Coronakrise zu meistern.
A. Ivanov, C. Obmann, M. Scheppe Düsseldorf
D
as Coronavirus macht vielen Men-
schen Angst. Anke Brinkmann aber
bleibt gelassen – Krisen zu managen
ist Teil ihres Jobs. Die 47-Jährige leitet
bei den Berliner Stadtwerken die
Stabsstelle Coronavirus. Einmal pro Woche sitzt sie
mit drei Kollegen im Krisenstab zusammen und
geht eine Stunde lang jeden Unternehmensbereich
durch: Was muss geregelt werden? Welche Infos
werden benötigt? Was sind die nächsten Schritte?
So beschloss die Runde auch, dass Externe nun kei-
nen Zutritt mehr aufs Gelände bekommen: Füh-
rungen werden abgesagt. In der Kantine dürfen
keine Gäste von außerhalb mehr speisen.
Das Krisenmanagement der Berliner Stadtwerke
mit ihren 6 000 Mitarbeitern mag vergleichsweise
klein sein. Denn in Deutschlands größten Konzer-
nen tagen gleich mehrfach am Tag riesige Krisen -
stäbe, in denen Dutzende Manager aus allen Abtei-
lungen sitzen. Was aber alle Unternehmen gleicher-
maßen betrifft: Die Unsicherheit ist groß – Kunden
kaufen nicht mehr, Lieferketten sind unterbro-
chen, Aktienkurse stürzen ab. Kleinere Firmen
trifft das besonders hart. Krisenmanagerin Brink-
mann kennt solche Zeiten. Sie war schon da, als
2009 die Schweinegrippe die Menschen verunsi-
cherte. Was bei Corona neu ist: „Das Ausmaß des
Virus ist nicht vollständig vorhersehbar.“
Ob Sars-Epidemie, Finanzkrise oder Corona -
virus: Jedes Mal reagieren Menschen verunsichert.
Sie fürchten um ihre Gesundheit und ihren Arbeits-
platz. So ist in der Krise vor allem eine Berufsgrup-
pe gefordert: die Manager. Sie müssen die Firma
vor der wirtschaftlichen Infektion mit dem Virus
schützen, ihre Mitarbeiter beruhigen, einen kühlen
Kopf bewahren. Dabei handeln auch sie in einem
Umfeld absoluter Unsicherheit. Zurzeit weiß eben
niemand wirklich, wie sich die Situation entwi-
ckeln wird. Eine schwierige Aufgabe.
„Viele Führungskräfte fallen bei Krisen in eine
Schockstarre“, beobachtet Berater Jörg Krauter,
Gründer und Geschäftsführer der Unternehmens-
beratung Synk Group. „Sie können nur noch einge-
schränkt handeln, treffen oft falsche Entscheidun-
gen.“ Aber schiebt der Chef Panik, ängstigt das
auch die Mitarbeiter – die wirtschaftlichen Auswir-
kungen der Krise verstärken sich.
Und so wird Sars-CoV-2, wie das neuartige Vi-
rus offiziell heißt, zur Bewährungsprobe für gute
Führung, sagt Hannes Zacher. Der Professor für
Arbeitspsychologie an der Universität Leipzig
weiß: „Wer trotz der Unsicherheiten vorangeht
und sich als Krisenmanager profiliert, qualifiziert
sich für Höheres.“ Doch wie sollten Manager in
der Krise auftreten? Wie bekommen sie ihre Ängs-
te in den Griff? Und worüber sollten sie mit ihren
Mitarbeitern sprechen? Vier Ratschläge, die nicht
nur derzeit, sondern grundsätzlich in Krisenzei-
ten helfen.
Ratschlag 1:
Newsticker mal ausschalten
Gerade Manager müssen in diesen Tagen völliger
Unsicherheit Ruhe bewahren. Der Grund: Sie ha-
ben im Büro eine Vorbildfunktion, sagt Arbeitspsy-
chologe Zacher. Denn: Wir neigen dazu, „uns an
Menschen zu orientieren, die einen höheren Status
haben“. Und wenn die Führungskraft nicht verun-
sichert wirkt, sind auch die Mitarbeiter beruhigter.
Bei Krisenmanagerin Brinkmann sind es sogar
die Mitarbeiter, die bei ihr für Gelassenheit sorgen.
Allen ist klar, dass die Entscheidungen des Krisen-
stabs nicht zur Diskussion stehen, sie werden ein-
fach umgesetzt, berichtet die Leiterin des Gesund-
heitsmanagements der Berliner Stadtwerke. „Jetzt
zeigt sich, wie ein Unternehmen zusammenarbei-
tet. Das kann im besten Fall das Wirgefühl stärken.“
Was die Managerin auch vor Panik bewahrt: Die
Rollen für den Krisenstab standen schon fest. Die
Stadtreinigung gehört schließlich zur Daseinsvor-
sorge. Heißt: Straßenreinigung und Müllabfuhr
müssen auch unter widrigen Umständen funktio-
nieren. Verschiedene Krisenpläne lagen schon in
der Schublade.
Dennoch ist das Coronavirus neu. Die Lage muss
täglich aktuell bewertet und eingeschätzt werden.
Wie kann es gelingen, nicht in ängstliche Schock-
starre zu verfallen? Psychologen raten dazu, sich
regelmäßig über die Entwicklung zu informieren,
um sich klarzumachen, dass es im Alltag größere
Risiken als das neuartige Virus gibt. Aber: „Füh-
rungskräfte sollten sich auch nicht zu viel mit dem
Coronavirus beschäftigen, damit sie nicht in Panik
verfallen“, sagt Zacher. Heißt: Zwischendurch den
Newsticker ausschalten, stattdessen das nächste
Projekt vorbereiten. Schon kleine Verhaltensände-
rungen sorgten für Sicherheit, urteilt Zacher: regel-
mäßig die Hände waschen und Kontakt mit augen-
scheinlich Erkälteten vermeiden.
Krisenmanager Krauter empfiehlt Managern, die
Coronakrise als Change-Projekt zu begreifen, in der
es wegen der anstehenden Veränderungen ja auch
Unsicherheiten gibt. „So können Führungskräfte
die Krise mithilfe bekannter Strukturen wieder
handhabbarer machen und sind der aktuellen Si-
tuation nicht hilflos ausgeliefert“, sagt der Experte.
Wie in einem Change-Projekt sollten Manager auch
in der Krise nur schrittweise agieren, um sie zu be-
wältigen. „Das Projekt Krise kann nicht bis zum En-
de durchgeplant werden“, sagt Krauter.
Ratschlag 2:
Die Rechtslage kennen
In Krisenzeiten haben Manager besondere rechtli-
che Fürsorgepflichten: Um gesundheitliche Gefah-
ren aller Art von der Belegschaft fernzuhalten, ist
ein Geschäftsführer generell zu einer „vorausschau-
enden Gefährdungsbeurteilung verpflichtet“, sagt
Norbert Pflüger, Arbeitsrechtsanwalt aus Frankfurt.
Daraus kann das Management Handlungsempfeh-
lungen ableiten. Beispiele für die aktuelle Corona-
krise, um die Ansteckungsgefahr zu senken: Hän-
deschütteln zur Begrüßung unterlassen, Infektions-
mittel am Eingang und in den Toiletten aufstellen,
Meetings nur noch per Videokonferenz abhalten
oder die Belegschaft in der Firmenzentrale ausdün-
nen, indem entsprechend ausgerüstete Mitarbeiter
ins Homeoffice geschickt werden.
Wenn Manager gegen diesen rechtlichen Rah-
men verstoßen, ist das kein Kavaliersdelikt: Wer
durch Corona in Schockstarre verfällt und vergisst,
den Gesundheitsschutz umzusetzen, dem droht
ein Bußgeld von bis zu 5 000 Euro.
Diese gesetzliche Verantwortung für die Gesund-
heit der Mitarbeiter lässt sich auch nicht abwälzen,
weder an eine Krisen-Taskforce noch an die Perso-
nalabteilung. Und wer vorsätzlich gegen die Vor-
schriften des Infektionsschutzgesetzes verstößt, ris-
kiert sogar 25 000 Euro Strafzahlungen. Schlimmer
noch: Wer dadurch vorsätzlich Krankheitserreger
verbreitet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rech-
nen.
Für Führungskräfte ist das ein Spagat. Zum ei-
nen müssen sie dafür sorgen, dass das Geschäft so
reibungslos wie möglich weiterläuft, Panik in der
Belegschaft gilt es zu verhindern. Andererseits
muss der Chef aufgrund der Arbeitsschutzgesetz-
gebung gesundheitliche Beeinträchtigungen seiner
Mitarbeiter im Job verhindern – ein Balanceakt,
der durch die Anforderungen des Infektions-
schutzgesetzes weiter vergrößert wird, weil es bei
einer Pandemie, als die das neuartige Virus nun
gilt, strikte Meldepflichten und Quarantäne-Rege-
lungen für erkrankte Mitarbeiter vorsieht. Das
kann sogar dazu führen, dass ein Betrieb von den
Behörden vorübergehend geschlossen wird.
Anwalt Pflüger rät der Geschäftsführung, den
Betriebsrat einzubinden. Dem steht ein Mitspra-
cherecht bei Anordnungen zu, die das Verhalten
der Beschäftigten regeln. Die Mitarbeitervertretung Swen Reichhold/Universität Leipzig
Wer trotz der
Unsicherheit
vorangeht
und sich als
Krisen-
manager
profiliert,
qualifiziert
sich für
Höheres.
Hannes Zacher
Arbeitspsychologe
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Illustration: Luca D'Urbino
muss auch bei der Umsetzung gesetzlicher Vorga-
ben zum Gesundheitsschutz gefragt werden.
Ratschlag 3:
Mit einer Stimme sprechen
Für Hartwin Möhrle zählt klare Kommunikation zu
den wichtigsten Dingen in der Krise. Der Gesell-
schafter und Mitbegründer der Frankfurter Kom-
munikationsagentur A&B One sagt: „Manager soll-
ten die Krise gegenüber ihren Mitarbeitern weder
verharmlosen noch dramatisieren.“ Wer den Ange-
stellten offen und klar mitteile, dass die Umsätze in
den kommenden Wochen möglicherweise einbre-
chen werden, schüre keine zusätzliche Panik, son-
dern schaffe Klarheit und Orientierung, so der
Kommunikationsexperte.
Dabei gilt: Nicht jedes Detail sei wichtig, sondern
die Fokussierung auf das Wesentliche. Aber: „Gut
gemeinte Verharmlosungen verschärfen die Krise.“
Für ein regelmäßiges Corona-Update brauche es
nicht immer gesonderte Sitzungen, weil das die Si-
tuation nur unnötig dramatisiere. Besser: die etab-
lierten Meetings und Kommunikationskanäle nut-
zen, rät der Experte.
Auch Brinkmann von der Berliner Stadtreini-
gung setzt in der Krise auf Kommunikation. Es sei
wichtig, dass das gesamte Management mit einer
Stimme zu den Mitarbeitern spreche, sagt sie. An-
dernfalls drohe der Vertrauensverlust. Deswegen
arbeitet bei der Berliner Stadtreinigung gerade die
interne und externe Kommunikation in enger Ab-
stimmung. „Es ist nicht schön, wenn Beschäftigte
eine interne Nachricht über die Medien erfahren.“
Ihre Erfahrung lehrt: In Krisen sollten Manager ver-
mehrt das Gespräch suchen und mit ihren Mitarbei-
tern in Kontakt bleiben. Das gelte gerade, wenn je-
mand in Quarantäne muss: „Dann sollten Vorgesetz-
te sich aktiv in Verbindung setzen und das weitere
Vorgehen besprechen.“
Experte Möhrle ergänzt, dass Manager ihren Kol-
legen auch nicht vorgaukeln müssen, alles zu wis-
sen. Das falle sowieso auf. Sie sollten ruhig die
Punkte ansprechen, zu denen es noch Unsicherhei-
ten im Unternehmen gibt, dabei aber sagen, was zu
deren Klärung getan werde. All das beseitigt Verun-
sicherungen. Denn die sorge dafür, dass Mitarbei-
ter weniger kreativ und leistungsfähig seien, er-
gänzt Arbeitspsychologe Zacher.
Die zu vermittelnde Botschaft von Führungskräf-
ten ist demnach denkbar einfach: „Wir wissen
zwar nicht, was kommt, aber sehr wohl, was zu
tun ist.“
Ratschlag 4:
Einen Krisenplan aufstellen
Wenn der Ernstfall eintritt und sich ein Mitarbeiter
mit dem Coronavirus infiziert, hilft ein Krisenplan.
Unternehmen in Deutschland sind grundsätzlich
nicht dazu verpflichtet, einen solchen aufzustellen.
Ausgenommen sind Betriebe, deren Dienste unver-
zichtbar sind: Energie- oder Telekommunikations-
unternehmen etwa – die sogenannten Betreiber
„kritischer Infrastruktur“ (Kritis). Deren Notfallplä-
ne müssen gewährleisten, dass der Betrieb stets
aufrechterhalten wird – egal, ob es technische Pro-
bleme, Katastrophen oder Epidemien gibt. Seit
dem Ausbruch der Vogel- und der Schweinegrippe
sind die Notfallpläne auch auf die Ausbreitung von
Viren ausgelegt.
Obwohl sich die Firmen mit Details ihrer Notfall-
pläne gern zurückhalten – schließlich wappnen sie
sich auch gegen Terroranschläge –, können sich
nicht systemrelevante Unternehmen von den Kri-
tis-Firmen für die Corona-Pandemie einiges ab-
schauen. Wichtig ist: Die Kernfunktionen im Unter-
nehmen müssen weiterlaufen – selbst wenn Mitar-
beiter in Quarantäne sind.
So geht auch die Lufthansa vor. Das Management
entschied, dass einige Mitarbeiter ins Homeoffice ge-
hen. Auf diese Weise sind weniger Menschen vor
Ort, die sich potenziell anstecken können. Was auch
dazugehört: die Mitarbeiter technisch dafür ausrüs-
ten, dass sie von zu Hause arbeiten können. Dort,
wo es möglich ist, wurden die Aufgaben redundant
ausgelegt – sodass sie etwa in Frankfurt oder in
München erledigt werden können. Europas größte
Airline trifft das Coronavirus besonders. Nachdem
US-Präsident Donald Trump am Donnerstag ein Ein-
reiseverbot für Europäer verhängt hatte, stürzte die
Aktie der „Hansa“ ab. Die Airline zählt zu den Markt-
führern auf den Verbindungen über den Atlantik.
Auch Firmen, die nicht derart stark unter den
Folgen des Virus leiden, sollten „Verantwortlichkei-
ten für wichtige betriebliche Abläufe“ festlegen,
wie das Notfallhandbuch der Deutschen Industrie-
und Handelskammer rät. Es empfiehlt sich zudem,
einen Krisenstab einzurichten. Bei der Lufthansa
war der anfangs nur klein, seitdem sich das Coro-
navirus aber rasch verbreitet und die wirtschaftli-
chen Konsequenzen immer größer werden, sind al-
le Abteilungen involviert. Während in Dax-Konzer-
nen bis zu 50 Mitglieder in den Gremien sitzen,
reichen in kleineren Firmen deutlich weniger Mit-
arbeiter aus. Was bei allen gleich ist: Der oberste
Kopf trifft die Entscheidung. Alles Weitere läuft
nach Meldeketten – ein bisschen wie beim Militär.
Coronavirus
Das steht im
Arbeitsrecht
Das Coronavirus verbreitet nicht nur Angst, son-
dern sorgt auch für rechtliche Unsicherheiten.
Antworten auf die drängendsten Fragen.
Kann ich aus Angst vor Ansteckung
vorsorglich zu Hause bleiben?
Nein. „Arbeitnehmer haben kein Recht, präven-
tiv zu Hause zu bleiben, nur weil sie sich vor ei-
ner Ansteckung fürchten“, sagt Esther Dehmel,
Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Wirt-
schaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Mitarbeiter
können auch nicht einfach im Homeoffice blei-
ben, weil es hierzulande kein Recht auf Heimar-
beit gibt. Andersherum darf der Betrieb auch
nicht einfach die Heimarbeit verordnen.
Was gilt, wenn ein Kollege erkrankt ist?
Angestellte, die mit erkrankten Kollegen in Kon-
takt gekommen sind, sollten sich ärztlich unter-
suchen lassen. Bis das Ergebnis feststeht, können
sich diese Mitarbeiter freistellen lassen – und
werden weiter entlohnt.
Bekomme ich weiter mein Gehalt, auch
wenn die Firma geschlossen wird?
Ja. „Wenn Betriebe wegen des Coronavirus auf-
grund behördlicher Anordnungen geschlossen
werden, muss der Arbeitgeber grundsätzlich wei-
ter den Lohn bezahlen“, sagt Arbeitsminister Hu-
bertus Heil. Die Beschäftigten müssen die ausge-
fallene Arbeitszeit auch nicht nacharbeiten, denn
der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Auch
wenn eine Firma vorsorglich den Betrieb ein-
stellt, muss sie die Gehälter weiterzahlen und
darf nicht auf Überstundenkonten zugreifen.
Wird der Lohn auch weitergezahlt, wenn
ein Mitarbeiter unter Quarantäne steht?
Wer im Homeoffice arbeiten kann, ist durch eine
häusliche Quarantäne nicht eingeschränkt – und
bekommt sein Gehalt. Diejenigen aber, die auf
die Arbeit im Unternehmen angewiesen sind,
hätten zwar keinen arbeitsvertraglichen An-
spruch auf ihren Lohn, erklärt Björn Otto, Part-
ner bei CMS Hasche Sigle. Allerdings müsse der
Arbeitgeber den Betroffenen nach dem Infekti-
onsschutzgesetz sechs Wochen lang eine Ent-
schädigung in Höhe des Verdienstausfalls zahlen.
Am Ende also bekommen Mitarbeiter ihr Geld.
„Dauert die Quarantäne allerdings länger als
sechs Wochen, wird die Entschädigung nur noch
in Höhe des Krankengeldes gewährt“, sagt Otto.
Das gilt allerdings nur für fest angestellte Mitar-
beiter, Freiberufler haben das Nachsehen.
Kann mein Vorgesetzter zusätzliche Über-
stunden anordnen?
Das ist möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt
oder sich eine solche Verpflichtung aus dem Ar-
beitsvertrag ergibt. Ohne Zustimmung ist eine
Anordnung nur möglich, wenn ein schwerwie-
gender wirtschaftlicher Schaden droht.
Kann mich mein Chef auf Dienstreise in
vom Virus betroffene Länder schicken?
Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn Mitarbei-
ter vertraglich zu Dienstreisen verpflichtet sind,
müssen sie diese grundsätzlich antreten, sagt Se-
bastian Schröder, Arbeitsrechtler bei der Düssel-
dorfer Kanzlei Aquan. Lehnen Mitarbeiter Reisen
aus Angst vor Ansteckung ab, müssen sie im
schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.
„Eine Reise in Regionen, vor denen das Auswärti-
ge Amt warnt, können Angestellte aber verwei-
gern“, erklärt Schröder. In der Rechtsrealität wä-
gen Unternehmen derzeit aber bei jeder Dienst-
reise ab, ob diese wirklich nötig und sinnvoll ist.
Muss ich Bescheid geben, wenn ich in
einem Risikogebiet war?
Ja. Arbeitnehmer sollten ihre Firma unverzüglich
informieren, wenn sie sich in einem Risikogebiet
aufgehalten haben und von dort zurückkehren
oder Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infi-
zierten Person hatten, sagt Schröder. Mitarbeiter,
die im Verdacht stehen, am Virus erkrankt zu
sein, können von den Behörden sogar an der Ar-
A&B One Kommunikationsagentur GmbH beit gehindert werden. Michael Scheppe
Manager
sollten die
Krise
gegenüber
ihren
Mitarbeitern
weder
verharmlosen
noch
dramatisieren.
Hartwin Möhrle
Kommunikations-
experte