Handelsblatt - 27.03.2020

(Tina Meador) #1

Im Falle des Vaters von Monika P. untersuchte
niemand die Geschäftsfähigkeit. Erst mit juristi-
scher Hilfe konnte das Betreuungsgericht nach fast
einem Jahr davon überzeugt werden, einen Kon-
trollbetreuer einzusetzen, der die Lebensgefährtin
kontrollierte. In der Praxis sei es aber sehr schwer,
Gerichte davon zu überzeugen, einen Kontrollbe-
treuer einzusetzen, heißt es bei Betroffenen. Das
könnte mit den Kosten zusammenhängen, denn ei-
ne Kontrollbetreuung erfordere viel Aufwand.
Der Lebensgefährtin des Vaters von Monika P.
konnte tatsächlich finanzieller Missbrauch nachge-
wiesen werden. Sie wurde aus ihrem Amt entlassen.
Erledigt ist für Monika P. das Thema damit aber
noch nicht: „Ich versuche, die Geschäftsunfähigkeit
meines Vaters seit Erkrankungsbeginn nachzuwei-
sen, um den Firmenverkauf rückgängig zu machen.“
Obwohl der Fehler offensichtlich im System liegt
und Vorsorgevollmachten sehr missbrauchsanfällig
sind, sieht die Bundesregierung keinen gesetzgebe-
rischen Handlungsbedarf. „Wer eine Vollmacht ent-
gegen dem Auftrag und den Weisungen des Voll-
machtgebers nutzt und dadurch dem Vollmachtge-
ber einen Schaden zufügt, haftet nach allgemeinem
Zivilrecht für diesen Schaden“, heißt es in einer Ant-
wort des Bundesjustizministeriums auf eine entspre-
chende Frage der FDP. Unbeantwortet bleibt die
Frage, wer den Betrüger denn haftbar machen soll.
„Das Problem lässt sich nicht bekämpfen, wenn
die Bundesregierung weiter davor die Augen ver-
schließt. Ich halte eine umfassende Datengrundlage
für dringend erforderlich“, sagte der Sprecher für
Familie und Senioren der FDP-Bundestagsfraktion,
Grigorius Aggelidis, dem Handelsblatt. Deshalb habe
er die Regierung aufgefordert, entsprechende Daten
zu erheben. Ferner wäre denkbar, einen begleiten-
den Prozess bei der Ausstellung von solch weitrei-
chenden Vorsorgevollmachten zu etablieren sowie
alle vorhandenen Vollmachten zu dokumentie-
ren und die Beratung älterer Menschen über mögli-
che Risiken zu verbessern.
„Wir haben bei den Gesetzen immer den selbst-
ständigen Menschen vor Augen, der mitbekommt,
dass ihm Unrecht geschieht“, sagt Kriminalbeamtin
Mau. Aber bei älteren, möglicherweise dementen
Menschen sei es nötig, präventiv Leitplanken einzu-
ziehen. Ansonsten werde dem Missbrauch Vorschub
geleistet.
Unabhängig von den nötigen Leitplanken setzt
das LKA Berlin auf Prävention und führt Veranstal-
tungen in Alters- und Pflegeheimen, aber auch bei
Banken durch. In einem Fall hatte jemand einen
Seniorenverein gegründet und warb in Altershei-
men um Mitglieder. Im Fokus: Menschen ohne An-
gehörige. Für Dienstleistungen sollten die Heimin-
sassen Vorsorgevollmachten ausstellen – und im
Falle des Todes den Seniorenverein als Begünstig-
ten einsetzen. So weit kam es allerdings nicht, da
das Altersheim dem Treiben ein Ende setzte.


Dietmar Kurze

„Geschäftsfähigkeit wird


kaum geprüft“


D


ietmar Kurze ist ein gefragter
Mann. Über ein mangelndes
Interesse an Vorsorgvoll-
machten kann sich der Jurist
nicht beklagen. Gleichzeitig be-
klagt er steigenden Missbrauch.

Herr Kurze, das Landeskrimi-
nalamt Berlin weist auf die
wachsende Gefahr hin, dass Vor-
sorgevollmachten missbraucht
werden können. Ist das Instrument
damit diskreditiert?
Nein. Es wird sehr sinnvoll auf die Gefahren
hingewiesen, die leider bestehen. Es gibt auch
nach meiner Wahrnehmung immer mehr Miss-
brauch. Das bedeutet aber nicht, dass alle Vor-
sorgevollmachten schlecht sind. Grundsätzlich
sind sie sehr sinnvoll und sollten an ganz enge
Vertrauenspersonen weiter erteilt werden.

Wozu sind Vorsorgevollmachten gut?
Sie können vermeiden, dass ein Betreuer vom
Gericht eingesetzt wird und ermöglichen so
Selbstbestimmung. Außerdem kann der Bevoll-
mächtigte schnell und ohne gerichtliche Bestel-
lung handeln.

Ist bei Ehepaaren der jeweilige Partner nicht
automatisch der Bevollmächtigte?
Nein. Es gibt kein gesetzliches Vertretungsrecht
unter Ehegatten. Auch der jeweilige Partner
braucht also eine Vorsorgevollmacht.

Welche Alternativen bieten sich an, wenn Fami-
lienmitglieder nicht als Bevollmächtigte infra-
ge kommen?
Es kann ein professionell tätiger Rechtsanwalt
als Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden,
ein sogenannter Vorsorgeanwalt. Oder es wird
für das Gericht schon zu guten Zeiten festgelegt,
wen man als Betreuer mit gerichtlicher Aufsicht
möchte und wie dieser handeln soll.

Wird die Geschäftsfähigkeit des Voll-
machtgebers überprüft?
Der Notar soll sich von der Ge-
schäftsfähigkeit überzeugen.
Dass seine Feststellung dann
richtig ist, wird damit aber
nicht bestätigt. Leider prüfen
viele Notare nach unserer Er-
fahrung die Geschäftsfähigkeit
auch nur wenig.

Was sollte eine ideale Vollmacht
enthalten?
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn eine
absolute Vertrauensperson bevollmächtigt wird,
sollte die Vollmacht „zu allem“ bevollmächtigen.
Einzelne Berechtigungen müssen oder sollten
ausdrücklich genannt werden, wie im Bereich
der Gesundheit und der Freiheitsentziehung.
Ausschlaggebend sind die Paragraphen 1904,
1906, 1906a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Welche Fehler sollte man beim Verfassen einer
Vollmacht vermeiden?
Ankreuzformulare können Unsicherheiten er-
zeugen. Mindestens eine Beglaubigung ist zu
empfehlen. Die Auswahl des Bevollmächtigten
ist wichtig. Auch beschränkte Vorsorgevollmach-
ten sind möglich, zum Beispiel um ohne die Be-
fugnis über Immobilien zu verfügen. Das ver-
mindert das Missbrauchsrisiko.

Wie kann man gegen einen Bevollmächtigten
vorgehen, der seine Vollmacht möglicherweise
missbraucht?
Der Vollmachtgeber hat Auskunfts-, Rechen-
schafts-, Herausgabe- und Schadensersatzan-
sprüche. Diese kann auch ein neuer Bevoll-
mächtigter, ein Betreuer oder Erbe geltend ma-
chen. Dabei ist meistens anwaltliche Unterstüt-
zung dringend anzuraten.

Die Fragen stellte Frank M. Drost.

Der Berliner Fachanwalt für Erbrecht von der Kanzlei Kärgel de Maiziere & Partner
erläutert, welchen Sinn Vorsorgevollmachten machen und welche Fallstricke es gibt.

Kärgel de Maizière & Partner

 
      
 
 



   
 
 


  


 
 

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WOCHENENDE 27./28./29. MÄRZ 2020, NR. 62
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