Süddeutsche Zeitung - 11.03.2020

(Frankie) #1

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SZ-Gedenken.de


Das richtige Gutachten einholen


Nur ein geeigneter Sachverständiger kann Testierfähigkeit eines Erblassers oder Erblasserin feststellen


E

in Erblasser errichtete 2004 ein notarielles
Testament, in dem er seinen Sohn zum Al-
leinerben einsetzte. 2007 errichtete er ein
weiteres handschriftliches Testament. Hier setzte er
seine drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein.
Am 1.1.2017 verstarb er. Der Sohn sieht sich als
Alleinerbe und bringt vor, der Vater war beim Ab-
fassen des handschriftlichen Testaments im Jahr
2007 nicht mehr testierfähig gewesen. Um die Tes-
tierfähigkeit des Erblassers festzustellen, holte das
Gericht der ersten Instanz ein Sachverständigen-
gutachten bei einem Facharzt für Allgemein- und
Sportmedizin ein, der die Testierfähigkeit feststellte.
Gegen die fehlende Sachkunde des Arztes wehrt
sich der Sohn mit seiner Beschwerde. Das Ober-
landesgericht (OLG) hatte zu entscheiden, welche
fachliche Qualifikation ein Arzt haben muss, der die
Testierfähigkeit feststellt.
Das Urteil lautete wiefolgt: „Die Beurteilung der
Testierfähigkeit des Erblassers ist grundsätzlich
Fachärzten für Psychiatrie vorbehalten. Die Auswahl
eines ungeeigneten Sachverständigen beeinträchtigt
die Gewährung des rechtlichen Gehörs des Betrof-
fenen und stellt damit einen Verfahrensfehler dar“,
entschied das OLG München in seinem Beschluss
vom 14.1.2020, den die Deutsche Vereinigung für
Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) verkürzt

wiedergibt (OLG München, Beschluss v. 14.1.2020


  • 31 Wx 466/19, BeckRS 2020, 64). Nach ständiger
    Rechtsprechung lässt sich die fehlende Testierfähig-
    keit grundsätzlich nur mit Hilfe eines psychiatrischen
    Sachverständigen ermitteln. Die besonderen Schwie-
    rigkeiten bei ihrer Feststellung kann nur ein Facharzt
    für Psychiatrie bewältigen. Der hat seine Qualifikati-
    on durch eine mindestens fünfjährige Weiterbildung
    und eine Facharztprüfung bewiesen. Diese Qualifika-
    tion fehlt einem Facharzt für Allgemein- und Sport-
    medizin. Dass der Arzt in der Vergangenheit bereits
    solche Gutachten erstellt hatte, ändert daran nichts.
    Das OLG stellte weiterhin fest, dass die Wahl des
    ungeeigneten Sachverständigen einen erheblichen
    Verfahrensfehler darstellt. Nur ein Sachverständiger,
    der zur Ermittlung beziehungsweise Beurteilung des
    entscheidungserheblichen Sachverhalts hinreichend
    qualifiziert ist, garantiert den Anspruch der Beteilig-
    ten auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Das OLG ent-
    sprach damit der Beschwerde des Sohnes.
    Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäfts-
    führer der DVEV, sagt dazu: „Wer behauptet, ein
    Erblasser sei nicht mehr testierfähig gewesen, der
    muss dies vor Gericht auch beweisen. In Zweifels-
    fällen kann es gleichwohl ratsam sein, im Vorfeld
    ein fachärztliches Gutachten erstellen zu lassen, um
    so einen späteren Prozess zu vermeiden.“


Leuchtende Farben prachtvoller Blüten


Es wird Frühjahr – auch auf den Friedhöfen zeigt sich immer mehr der Wandel der Jahreszeit


D

ie kalte Saison, die in diesem Jahr nicht ganz so
kalt war, geht dem Ende zu. Die ersten hellgrünen
Triebe und die Blütenköpfe so mancher Zwiebel-
blüher strecken bereits ihre Köpfe aus der Erde. Immer
mehr Vögel kehren aus weit entfernten Ländern zurück
und zwitschern um die Wette – Bald ist wieder Früh-
ling. Auch auf den Grabstätten der Friedhöfe in ganz
Bayern macht sich der Wandel bemerkbar, be-
richtet der Bayerische Gärtnerei-Verband. Die
Laubbäume, die vor allem auf alten Friedhö-
fen meist ein schützendes Blätterdach bil-
den, treiben jetzt langsam aus. Immergrüne
Bodendecker wie Glanzmispeln verlieren
ihre bräunliche Winterfarbe, andere Bo-
dendecker wie die Golderdbeere recken ihr
frisches Laub der wärmenden Frühlingssonne
entgegen.
Auch die Menschen schauen wieder öfter
auf dem Friedhof vorbei, um ihrer toten Angehöri-
gen oder Freunde zu gedenken, einen ersten Früh-
lingsstrauß mitzubringen oder die Grabstätte neu
zu bepflanzen. Friedhofsgärtner reihen sich in das
Treiben ein und bringen ihre Pflegegräber wieder auf
Vordermann. Es ist nämlich an der Zeit, möglichst alle
Grabstätten mit Frühjahrsblühern wie Veilchen, gelben
Narzissen und Schlüsselblumen, rosaorten Bellis, hell-
blauen Vergissmeinnicht oder Primeln und Goldlack in
leuchtenden Farben zu bepflanzen – die Auswahl in
den Gärtnereien ist groß und bunt. Vorherrschend sind
zu dieser Zeit alle Arten von Veilchen, da sie in den
unterschiedlichsten Farben und Farbkombinationen
angeboten werden und angenehm pflegeleicht sind.
Wer es versteht, sie stimmig zu kombinieren, kann
auch ausschließlich mit Veilchen sehr schöne Gräber
gestalten. Abwechslungsreicher ist aber eine Kombi-
nation mit Zwiebelblühern wie Narzissen oder Trau-
benhyazinthen, die auch im Frühling als fertige Pflanze
gesetzt werden können. Friedhofsgärtner kombinieren
verschiedene Veilchen auch gerne mit leuchtkräftigem
Goldlack, den filigranen Schaumblüten, den weißen
Schleifenblumen oder anderen frühblühenden Stau-
den. Sie bereichern ein Frühlingsbeet, machen es ab-
wechslungsreich und interessant.
Auch die Bienen freuen sich über das neue, reich-
liche Angebot auf den bunten Grabstätten. Sie müssen
Nektar und Pollen sammeln, um sich und ihre Brut zu
ernähren und stark zu werden. Das Blütenangebot auf
bayerischen Friedhöfen ist eine wichtige Nahrungs-
quelle für sie. Das gilt nicht nur für große Städte, son-
dern auch für landwirtschaftlich geprägte Regionen, in
denen die Grünstreifen rar gesät und die Insekten in
den vergangenen Jahren stark zurückgedrängt wur-

den. Vor allem alte Friedhöfe mit vielen Laubbäumen
und naturbelassenen Strauchbereichen sind Oasen für
Vögel, Insekten, Eichhörnchen und dergleichen. Hier
finden sie ausreichend Nahrung und Nistplätze.
Die über das ganze Jahr andauernde Blütenfülle auf
den Grabstätten bietet eine beständige Nahrungsquelle
für Insekten und damit auch für diejenigen, die sich von
Insekten ernähren. Um das Angebot noch zu erweitern,
haben sich jetzt auch in Bayern einige Friedhofsgärtner
wie beispielsweise Josef Ziegltrum aus Vaterstetten
dem Projekt bienengartenpate.de angeschlossen. Dafür
hat er auf dem Friedhof eine Fläche mit Bienenstau-
den und Gehölzen bepflanzt, die Honig-, Wildbienen
und anderen Insekten ganzjährig Nahrung und Unter-
schlupf bieten, und er wird die Fläche mindestens für
die kommenden fünf Jahre weiter erhalten und pflegen.
Der Gärtner hat wie viele andere Kollegen erkannt, wie
wichtig das Zusammenspiel der Natur ist und bemüht
sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten, die heimi-
schen Insekten zu unterstützen. Friedhofsbesucher kön-
nen die lebendige Ruhe bei einem Frühlingsspaziergang
in sich aufsaugen und daraus Kraft schöpfen. Nirgendwo
sonst wird einem der Kreislauf des Lebens so bewusst
wie auf einem Friedhof im Frühling, auf dem das Leben
neu erwacht. Wem es nicht möglich ist, eine Grab-
stätte selbst zu pflegen, kann auf die Angebote der
Friedhofsgärtner in Bayern zurückgreifen. Neben der

Jahrespflege, die jedes Jahr neu mit dem Gärtner
besprochen und gezahlt werden muss, bieten die
meisten Friedhofsgärtner im Bayerischen Gärtnerei-
Verband auch Dauergrabpflegeverträge an. Partner
bei diesen Verträgen ist die Treuhandgesellschaft
bayerischer Friedhofsgärtner mbH (TBF), die die
Dauergrabpflegeverträge treuhänderisch verwal-
tet. Dauergrabpflegeverträge sind Langzeitver-
träge für Grabbepflanzung und –pflege, die
man entweder für eine aktuelle Grabstätte
oder auch als Vorsorgevertrag für das eige-
ne Ableben abschließen kann. Die TBF ga-
rantiert durch jährliche Grabkontrollen die
Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Mit
dem Gärtner vor Ort können die individuel-
len Wünsche besprochen und in den Vertrag
mit aufgenommen werden. So ist es möglich,
eine blühende Grabstätte zu haben, auch wenn
keine Angehörigen da sind, die die Pflege überneh-
men können.

Frühlingsboten schön


arrangiert


Aetas Lebens- und Trauerkultur ist Mitveranstalter eines
Blumenkurses am 12. März

Der Frühling ist die Jahreszeit der Zwiebel-
blumen. Mit ihren leuchtend bunten Farben
bringen sie nach dem Winter das Leben wie-
der zum Strahlen. Bei einem Blumenkurs,
den Blumen Brandl in der Ungererstraße
141 in Kooperation mit Aetas Lebens- und
Trauerkultur ausrichtet, können Teilnehmer
Frühlingsboten wie Tulpen und Traubenhy-
azinthen arrangieren und anschließend mit
nach Hause nehmen.
Die schön bepflanzten Körbe werden nach
Belieben mit Moos und Zweigen ausdekoriert.

Teilnehmer sollten Schere und Messer mit-
bringen. Werkstoffe werden gestellt, können
aber auch mitgebracht werden.

Der Termin findet am Donnerstag,


  1. März von 19 bis 20.30 Uhr statt.
    Die Kosten betragen 8 Euro zuzüglich Ma-
    terialkosten, Anmeldungen nimmt Aetas
    Lebens- und Trauerkultur entgegen unter
    Telefon 089/15 92 76 0
    oder [email protected].
    Weitere Infos http://www.aetas.de.


Rund wie der Jahresreigen: Eine stimmige Kombinati-
on aus gelben und blauen Viola cornuta (Veilchen) und
gelben Narzissen. Foto: TBF

Die Testierfähigkeit einer vererbenden Person vermag nicht jeder Mediziner festzustellen. Foto: Adobe Stock

Die Sonderveröffentlichung
„Die letzten Dinge regeln“
erscheint wieder
am 1. April 2020

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