Fliegermagazin Juli 2017

(avery) #1
Strömung auf Sensoren oder Kühl-
luftöffnungen stören. Sollte sie sich
vom Flugzeug lösen, darf sie nicht
mit Flugzeugkomponenten kollidie-
ren. Das Bohren neuer Löcher zur
Befestigung ist nicht erlaubt.
Die Halterung muss einen Zug-
test in alle Richtungen bestehen –
in Flugrichtung bis zum 15-Fachen des Ei-
gengewichts der Kamera. Die Nutzung von
Klebepads ist außen erlaubt, wenn sie den
Zugtest bestehen. Allerdings muss dann im
Instandhaltungsprogramm des Flugzeugs
eine regelmäßige Inspektion der Verkle-
bung auf Alterung vorgegeben werden.
Schraubklemmen können zum Beispiel
an Fußstützen oder Flügelstreben verwen-

det werden, wenn sie die Struktur nicht
schädigen. Ihre Schrauben sollen dann zu-
sätzlich etwa mit einem Kabelbinder gegen
versehentliches Lösen gesichert sein.
Problematisch ist die Forderung der
Vorschrift, dass die Kameras »self contai-
ned« sein sollen: Weder zur Stromversor-
gung noch für einen Audio-Anschluss sind
Kabel erlaubt – bei Außen- und Innenan-

bringung. Ebenso wird verlangt, dass sämt-
liche Funksender einer Action-Kamera, also
etwa WiFi- oder Bluetooth-Funktionen zur
drahtlosen Fernbedienung, in den Flugmo-
dus geschaltet werden »sollten« (auf Eng-
lisch wird das Wort »should« verwendet –
als rechtlich zwingend wird allgemein eine
Formulierung mit »shall« oder »must« an-
gesehen).

Im Cockpit: Auch hier
verlangt die Vorschrift eine
Genehmigung des Prüfers.
So darf die Kamera wegen
Verletzungsgefahr nicht im
Kopfbereich angebracht sein

Genau vor-
geschrieben:
Klebepads auf
der Tragfläche
sind erlaubt, eine
Funkverbindung
zur Kamera dage-
gen eher nicht

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