Süddeutsche Zeitung - 08.11.2019

(lily) #1
erforderlichen Erhaltung des Nachlasses
dient oder vielmehr der wirtschaftlichen
Aufwertung und damit Einstimmigkeit er-
fordert.“
Wenn einem oder mehreren Miterben
die Streitigkeiten zu viel werden, gehen
sie häufig juristisch aufeinander los. Dann
wird es teuer. Bei einem langwierigen Erb-
streit fallen erhebliche Anwalts- und Ge-
richtskosten an. Letztere sind vorab zu
zahlen. Nicht selten muss nach einer sol-
chen Auseinandersetzung die Immobilie
zwangsversteigert werden, um überhaupt
noch ein paar Euro verteilen zu können.
Anwalt Hölscher: „Ein Miterbe kann auch
eine gerichtliche Teilungsversteigerung

der Immobilie beantragen. Der Erlös wird
dann aber nicht sofort an den Erben, son-
dern an die Erbengemeinschaft ausbezahlt
und muss dort verteilt werden. Dies birgt
auch Risiken, denn jeder Miterbe kann in
der Teilungsversteigerung versuchen die
Immobilie selbst zu ersteigern.“
Eine weitere Alternative ist der Ver-
kauf eines Erbteils. Im Internet findet man
dafür diverse Anlaufstellen – nicht alle
sind seriös. Ein renommierter Dienstleis-
ter ist das Deutsche Erbenzentrum. Es
unterstützt Erben bei der Veräußerung des
Teileigentums an der Immobilie und der
Suche nach einem geeigneten Rechtsan-
walt für Erbrecht. Rechnen muss der Ver-

käufer bei diesem Weg mit einem Ab-
schlag von etwa einem Drittel. Beim Ver-
kauf des Erbteils haben die Miterben nach
§ 2034 BGB ein zweimonatiges Vorkaufs-
recht. Von Elsner: „Unseren Mandanten
ist d as egal, denn sie bekommen die fest-
gelegte Summe dann eben von ihrem Mit-
erben.“ Der Chef des Deutschen Erben-
zentrums: „Karl Lagerfeld hat mal gesagt:
Zukunft ist die Zeit, die uns noch bleibt.
Als Erbe muss man in solchen Situationen
entscheiden, ob man seine Zukunft mit
Streit verbringen will oder besser einen
klaren Schnitt zieht.“
Um jeglichem Streit aus dem Weg zu
gehen, empfehlen Anwälte für Erbrecht,

sich frühzeitig juristisch und steuerlich be-
raten zu lassen. Die Fachleute wissen aber
auch: Vielen Menschen fällt das schwer,
weil sie alle Fragen, die mit dem Tod zu-
sammenhängen, gerne verdrängen. Doch
der kommt oft schneller, als man denkt –
etwa durch einen Unfall oder eine Krank-
heit. Streit mit anderen Erben brauchen
die Angehörigen dann nicht auch noch.

Erbstreitigkeiten


verhindern


VON SIGMUNDT VON HEYDEKAMPF


Nicht immer geht der Übergang von Ver-
mögensteilen an die nächste oder über-
nächste Generation geräuschlos über die
Bühne. Im Gegenteil. Stress ist an der Ta-
gesordnung. Jeder fünfte Erbfall, so hat
das Institut für Demoskopie Allensbach
ermittelt, landet hierzulande vor Gericht.
Besonders häufig kommt es zu Streitigkei-
ten in Erbengemeinschaften.
Das ist nach deutschem Recht eine
Gruppe von Personen, die gemeinschaft-
lich den Nachlass eines Verstorbenen er-
hält. Die einzelnen Personen werden als
Miterben im Unterschied zum Alleinerben
bezeichnet. „Die meisten Streitigkeiten
i m Erbrecht drehen sich um Pflichtteils -
ansprüche“, hat Dr. Nikolas Hölscher von
der Stuttgarter Anwaltskanzlei Gaßmann
& Seidel festgestellt.


GESCHWISTER STREITEN HÄUFIG


„ Besonders streitanfällig sind zudem
Erbengemeinschaften unter Geschwistern.
Nach dem Tod der Eltern brechen oft jah-
relang aufgestaute Rivalitäten aus.“ Häu-
fig stünden dabei Immobilien im Mittel-
punkt. „Nicht selten möchte ein Miterbe
das Elternhaus oder das Grundstück über-
nehmen, kann die anderen Erben aber


nicht wirtschaftlich abfinden.“ S olche Fäl-
le kennt man auch beim Deutschen Erben-
zentrum in Berlin. Ein Beispiel von dort:
Nach dem Tod der Eltern, denen ein Haus
mit drei Wohnungen gehörte, zwei davon
vermietet, eines selbst genutzt, konnten
sich die drei Geschwister nicht einigen. Ein
Testament gab es nicht, also griff die ge-
setzliche Erbfolge: Jedem Kind steht ein
Drittel zu. Ein Kind will auch die Woh-
nung der Eltern vermieten und das Haus
behalten, das zweite Kind möchte das gan-
ze Objekt verkaufen, das dritte die Woh-
nung der Eltern selbst beziehen. Darf das
zweite Kind das Haus veräußern ohne
Einverständnis der Geschwister? Dr. Ma-
ximilian von Elsner, Geschäftsführer des
Deutschen Erbenzentrums: „Nein, in
einer Erbengemeinschaft müssen alle ge-
meinsam entscheiden. Das gilt auch für die
Wünsche der anderen beiden Kinder, die
keine Mehrheit haben.“
Anders sieht es in einem Notfall aus,
etwa bei einem Wasserrohrbruch im Haus.
„Hier kann auch ein Kind allein entschei-
den und Handwerker mit der Schadens -
behebung beauftragen“, betont von Els-
ner. Die Kosten dafür müssen alle Erben
gemeinsam tragen. Komplizierter ist die
Rechtslage beispielsweise bei einer ge-
planten Fassadenrenovierung: „Hier stellt
sich die Frage, ob die Renovierung nur der

Jeder fünfte Erbfall landet in Deutschland vor Gericht. Und wenn eine


Gruppe gemeinschaftlich erbt, kommt es besonders oft zu Stress. Das


muss nicht sein.


Beim Thema
F inanzen haben
sich schon viele
Familien entzweit.
Foto: Monika Skoli-
mowska/dpa

ERBEN & VERERBEN


26 EINE ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG DES SÜDDEUTSCHEN VERLAGES Freitag, 8. November 2019


In Bayern erwarten
mehr M enschen
eine Erbschaft
als beispielsweise
in den östlichen
Bundesländern.
Foto: Angelika
Warmuth/dpa

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STZW Sonderthemen
Jürgen Maukner

» impressum


VON JÜRGEN HOFFMANN

Die Erbschaftswelle rollt weiter durch
Deutschland: Im vergangenem Jahr w ur-
den laut dem Statistischen Bundesamt
Erbschaften und Schenkungen in Höhe
von 84,7 Milliarden Euro registriert. In
den Jahren 2014, 2015 und 2016 waren es
jeweils sogar über 100 Milliarden Euro.
Gezählt wurde allerdings nur der Teil des
übertragenen Vermögens, der steuerlich
berücksichtigt wird. Das gesamte Erb- und
Schenkungsvolumen schätzt das Deutsche
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
auf 300 bis 400 Milliarden Euro jährlich.
Nicht immer profitiert nur die nächste Ge-
neration, sondern Ehepartner beerben sich
oft gegenseitig.

Was wird vererbt?
Laut dem Deutschen Institut für Alters-
vorsorge liegen in den Nachlässen vor al-
lem Geldvermögen und Immobilien, Sach-
werte machen nur etwa zehn Prozent aus.
Demnach überweisen Erblasser in den
kommenden Jahren etwa ein Fünftel aller
Geldvermögen. Das Sparbuch liegt hier
weiterhin vorn, Lebensversicherungen
und Bausparverträge spielen nur noch

eine geringe Rolle. Durch Nachlass erhält
jedes sechste Haus in Deutschland einen
neuen Eigentümer. Knapp die Hälfte der
übertragenden Immobilien sind klassische
Einfamilienhäuser, etwa 25 Prozent sind
Zweifamilienhäuser.
Vom Vermögenstransfer profitieren
vor allem die Wohlhabenden in Deutsch-
land. Nach Schätzungen entfällt etwa ein
Drittel des Erbschaftsvolumens auf nur
zwei Prozent der Bevölkerung. Laut DIW-
Forscher Stefan Bach bekommt die Mehr-
heit der Bundesbürger nichts oder nur we-
nig: Mehr als 50 000 Euro können ledig-
lich 45 Prozent der Deutschen erwarten,
mehr als 200 000 Euro acht Prozent.
0 ,1 Prozent der Deutschen aber erhalten
mehr als fünf Millionen Euro. Das bestäti-
gen auch Zahlen aus Nordrhein-West -
falen: Hier sorgten 0,4 Prozent der Nach-
lässe, die mehr als fünf Millionen Euro
b etrugen, für 25,7 Prozent des gesamten
Erbschaftsaufkommens.

Einnahmen aus der Erbschaftsteuer
Bundesweit wurden laut DIW im ver -
gangenen Jahr über die Erbschaftsteuer
5 ,7 Milliarden Euro eingenommen. Dieser
Betrag könnte verdoppelt werden, wenn
die Privilegien für Wohlhabende reduziert
würden, so Bach. Er schlägt beispielsweise
vor, Unternehmensübertragungen von
über zehn Millionen Euro mit mindestens
zehn Prozent zu besteuern, die Steuerver-
günstigungen für Immobilien oder Stiftun-
gen zu reduzieren oder die Möglichkeit

einzuschränken, die Freibeträge für
Schenkungen alle zehn Jahr neu zu nut-
zen.
Derzeit gilt: Der Steuerfreibetrag für
die Erbschaftsteuer liegt für Ehepartner
bei 500 000 Euro, für Kinder bei 400 000
Euro. Übersteigt der Wert der Immobilie
den Freibetrag deutlich, kann deshalb eine
Teilschenkung zu Lebzeiten sinnvoller
sein. Denn: Der Steuerfreibetrag darf alle
zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. So
können Eltern auch deutlich teurere Im-
mobilien steuerfrei auf ihre Kinder über-
tragen. Eine gesetzlich mögliche Teil-
schenkung bedarf allerdings frühzeitiger
Planung.

Wer wird erben?
Nach der repräsentativen Studie „Erben
und Vererben“, die das Institut für Demo-
skopie Allensbach im Auftrag der Deut-
schen Bank im vergangenen Jahr durch -
geführt hat, haben rund 30 Prozent aller
Bundesbürger schon einmal geerbt,
1 9 Prozent gehen davon aus, in der Zu-
kunft bedacht zu werden. In Beamten-
haushalten erwarten das 31 Prozent, in
Arbeiterfamilien nur 13 Prozent.
Auch regional gibt es deutliche Un -
terschiede: Während in den südlichen
Bundesländern Bayern und Baden-Würt-
temberg im Schnitt 30 Prozent der Bevöl-
kerung von einer Erbschaft ausgehen,
rechnen in den östlichen Bundesländern
und Berlin lediglich 17 Prozent der Bevöl-
kerung damit.

Die Erbschaftswelle trifft nicht jeden


In Deutschland wird j ährlich e in
zwei- bis dreistelliger Milliarden -
betrag vererbt.

Bis zu 400 Milliarden Euro werden jähr-
lich vererbt oder verschenkt¹, und das
oft in großen Summen. Vier von zehn
Deutschen, die selbst etwas vererben
wollen, schätzen den Wert ihres Nach-
lasses auf mindestens 100.000 Euro,
jeder fünfte sogar auf mehr als eine
Viertelmillion Euro².

Den Erben bleibt also nach Steuern,
der Schuldentilgung und der Erfüllung
einiger Träume oft noch Geld, das sie
zurücklegen wollen. Aber Inflation und
Niedrigzinsen machen das Giro- oder
Tagesgeldkonto zum Minusgeschäft.
Eine Anlage in Fonds bietet da bessere
Chancen auf Inflationsausgleich und
Rendite.* Grundsätzlich ist eine Anlage
am Kapitalmarkt dann sinnvoll, wenn
man auf das Geld mindestens fünf
Jahre lang verzichten kann, denn Markt-
schwankungen sind nie vorhersehbar.
Doch es gibt Möglichkeiten, wie Anleger
mit der unsicheren Marktsituation
umgehen können.

Strategie 1: gestaffelt einsteigen

„Die Frage nach dem richtigen Timing
lässt sich teils vermeiden, indem man
einen größeren Betrag gleichmäßig
verteilt über einen begrenzten Zeitraum
anlegt,“ weiß Andreas Telschow,
Anlage experte bei Fidelity International.
Wer zum Beispiel 60.000 Euro investieren

will, kann ein Jahr lang jeden Monat
5.000 Euro anlegen. Viele können mit
dieser Strategie besser schlafen, auch
wenn die Märkte gerade etwas stärker
schwanken. Der Nachteil: Der noch nicht
investierte Teil des Vermögens wirft
vorübergehend keine Rendite ab.

Strategie 2: alles auf einmal anlegen

Studien zeigen, dass eine größere
Summe auf einmal zu investieren im
Durchschnitt die besseren Renditen
bietet³. Wer zwischen 1926 und 2013 in
den US-Aktienmarkt investierte, erzielte
mit einer Einmalanlage im Schnitt aller
gleitenden Zwölfmonatszeiträume eine
Rendite von 12,2 Prozent in einem Jahr.
Wer seine Anlagesumme auf zwölf
Monate verteilte, erzielte durchschnittlich
nur 8,1 Prozent Rendite^4. Es gab jedoch
auch immer wieder besonders schwache
Marktphasen, in denen Anleger mit
einer gestaffelten Anlage tatsächlich
besser dagestanden hätten. Die Einmal-
anlage ist also etwas riskanter, bietet
aber größere Renditechancen.

Strategie 3: gestaffelt anlegen mit
renditebringender Zwischenlösung

Eine dritte Alternative ist, gestaffelt
einzusteigen und den noch nicht inves-
tierten Teil seines Vermögens in einer
vergleichsweise sicheren Anlage zu

parken, die mehr Rendite bringt als das
Girokonto – wie zum Beispiel Festgeld
oder Anleihefonds mit hoher Bonität.

Professionelle Anlageberatung:
menschlich und digital

Welche Strategie Anleger wählen,
hängt letztendlich von ihrer Risiko-
bereitschaft ab. Eine professionelle
Anlageberatung kann helfen, ein Erbe
gut anzulegen und dabei Chancen und
Risiken den Bedürfnissen des Anlegers
anzupassen. Ein solches Produkt ist
Fidelity Wealth Expert. Die Vermögens-
verwaltung mit digitalen Anteilen
kombiniert die Vorteile einer digitalen
Depot- und Portfolioeröffnung mit der
langjährigen Expertise eines weltweiten
Netzwerkes von unabhängigen Anlage-
experten.** Durch aktives Management
können die Fondsprofis auf Markt-
schwankungen reagieren und auch in
schwierigen Situationen auf die richtige
Anlageklasse setzen – und so helfen,
dass Erben nachhaltig vom ihrem Nach-
lass profitieren können.

Drei Strategien,


die das Vermächtnis würdigen


¹ https://wealthexpert.fidelity.de/aktuelles/geerbt-und-jetzt/ [03.07.2019]
² https://yougov.de/news/2017/06/07/bundeslander-vergleich-jede-funfte-erbschaft-deuts/ [07.06.2017]
³ https://personal.vanguard.com/pdf/ISGDCA.pdf [2016] 4
https://blog.alliancebernstein.com/post/en/2014/07/is-dollar-cost-averaging-the-cure-for-market-jitters [24.07.2014]
* Risikohinweise: Die Vermögensanlage in Kapitalmärkte ist mit Risiken verbunden. Der Wert Ihrer Vermögensanlage kann fallen oder steigen. Es kann
zum Verlust des eingesetzten Vermögens kommen. Bitte beachten Sie hierzu die Risikohinweise auf unserer Website unter https://wealthexpert.fidelity.de/
rechtliche-hinweise. Herausgeber: FIL Fondsbank GmbH, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus, Tel. 069 77060-220. Stand Oktober 2019. WEK00078
** Die FIL Fondsbank nutzt für Fidelity Wealth Expert die Fondsexpertise unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft FIL Fund Management (Ireland) Limited und
die Portfoliomanagementexpertise der FIL Investments International Limited. WEK00146

Erbschaften werden in Deutschland immer größer. Andreas Telschow, Anlageexperte
bei Fidelity International, verrät Strategien, wie man geerbtes Vermögen gut anlegt.

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oder Montag bis Freitag von 8 bis
18 Uhr unter 069 77060-220.

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