Handelsblatt - 17.10.2019

(Ron) #1

kann Überschussenergie in Form


von Wasserstoff gespeichert wer-


den, um sie in windstillen Phasen


wieder abzugeben.“


Je häufiger solche Elektrolyseure


zur Stromspeicherung genutzt wer-


den, desto interessanter wird auch


Wasserstoff als Energieträger. Denn


bislang sind es vor allem die hohen


Kosten der Erzeugung, die viele Un-


ternehmen noch davon abhalten,


Wasserstoff in der Praxis einzuset-


zen. So bräuchte etwa allein der


Stahlhersteller Salzgitter bis zu 19,2


Terawattstunden Strom pro Jahr, um


seine Produktion komplett von Kohle


auf Wasserstoff umzustellen – das


entspräche im Moment mehr als 3,5


Prozent des gesamten Strombedarfs


in Deutschland.


Wenigermiete.de


Lexfox hofft auf ein


positives BGH-Urteil


Der Bundesgerichtshof


beschäftigt sich mit neuen


Rechtsdienstleistern im


Internet. Für eine


Entscheidung lässt er sich


bis Ende November Zeit.


Susanne Schier Karlsruhe


D


er Internetdienstleister
Wenigermiete.de hilft Mie-
tern bei der Durchsetzung
ihrer Rechte. Das Geschäftsmodell
gilt jedoch als umstritten. Fraglich ist,
ob die Tätigkeit von Legal Techs wie
Wenigermiete.de durch ihre Regis-
trierung als Inkasso-Unternehmen
gedeckt ist. In einem Fall aus Berlin
soll der Bundesgerichtshof (BGH) das
nun klären: Der VIII. Zivilsenat des
BGH tendiert dazu, den „Begriff In-
kasso nicht ganz eng, sondern eher
weiter auszulegen“, führte die Vorsit-
zende Richterin Karin Milger in einer
Verhandlung am Mittwoch aus (Az.
VIII ZR 285/18). Ein Urteil will das Ge-
richt am 27. November verkünden.
Daniel Halmer, Geschäftsführer
von Lexfox, wozu Wenigermiete.de
gehört, ist dennoch „sehr zufrieden
mit den Signalen, die der Bundesge-
richtshof heute gesendet hat“, wie er
dem Handelsblatt sagte. „Wir hoffen
auf ein positives Urteil für unser Ge-
schäftsmodell.“ Darauf wartet die
Branche gespannt: Das Urteil hätte
auch Folgen für viele andere Legal-
Tech-Unternehmen, an die sich Nut-
zer beispielsweise bei Flugverspä-
tung wenden können oder die sie bei
der Rückabwicklung ihrer Lebensver-
sicherung unterstützen.
Zurückhaltender als Halmer gibt
sich Rechtsanwalt Gerhard Molt
von der Kanzlei Eversheds Su -
therland, der den Fall beobachtet:
„Wenn sich der BGH sicher wäre,
dass Wenigermiete.de mit dem On-
linerechner keine Rechtsberatung be-
treibt, hätten die Richter bereits ein
Urteil gefällt.“ Stattdessen ließen sie
sich Zeit, zu überlegen, ob dies als
standardisiertes Massenverfahren
durchgeht, das von der Inkassolizenz
abgedeckt ist, oder nicht.
Konkret geht es darum, dass
Wenigermiete.de Mietern hilft, ihre
Rechte geltend zu machen. Die Vor-

prüfung läuft über einen kostenlosen
Onlinerechner. Anschließend kann
der Nutzer das Portal beauftragen,
seine Rechte durchzusetzen, und tritt
damit seine Ansprüche gegenüber
dem Vermieter an das Portal ab. Zah-
len muss er erst im Erfolgsfall.
Vor dem BGH geht es um eine Lex-
fox-Klage für einen Mieter, der An-
sprüche aus der Mietpreisbremse
durchsetzen will. Die überhöhte Mie-
te beträgt demnach rund 24 Euro.
Die Frage ist nun, ob die Tätigkeit
von Wenigermiete.de von der Inkas-
solizenz abgedeckt ist, die zum Ein-
ziehen fremder Forderungen berech-
tigt. Das Landgericht Berlin hatte die
Klage abgewiesen mit der Begrün-
dung, das Unternehmen sei nicht kla-
gebefugt und würde unerlaubterwei-
se Rechtsberatung im Internet er-
bringen. Ein Dorn im Auge war den
Richtern der Onlinerechner, der viele
Besonderheiten des Einzelfalls be-
rücksichtige.
BGH-Richterin Milger führte aus,
dass Inkasso grundsätzlich die Einzie-
hung gleichartiger Forderungen
von säumigen Schuldnern umfasse.
Der Gesetzgeber habe mit dem
Rechtsdienstleistungsgesetz aber ei-
nen modernisierten Rahmen schaf-
fen wollen. Viele Tätigkeiten von
Wenigermiete.de wie das Ausrechnen
der Forderung könnte man als „Ne-
bensache zum Forderungseinzug“
auffassen. Der Anwalt der Beklagten
hält den Onlinerechner indes vor al-
lem für einen Köder für „massives
Anschlussgeschäft“.
Milger betonte, dass es bei dem
Verfahren um einen konkreten Ein-
zelfall gehe. Aber es gebe etliche Por-
tale mit ähnlichen Fragestellungen.
„Sollte der BGH das Geschäftsmodell
von Wenigermiete.de für rechtskon-
form halten, hätte das eine enorme
Praxisrelevanz auch für andere Le-
gal-Tech-Unternehmen“, sagt Rechts-
anwalt Molt. „Die strittigen Themen
lassen sich damit aber nicht abschlie-
ßend klären.“ Man brauche einerseits
einen effektiven Rechtsschutz für
Verbraucher und dürfe sich nicht
dem Fortschritt durch die Digitalisie-
rung entgegenstellen. Die neuen
technischen Möglichkeiten dürften
aber nicht zu Kompromissen in der
Qualität der Rechtsberatung führen.

Zinsmärkte 2020


Harte Zeiten


für Europas


Anleger


Jakob Blume, Matthias Rutkowski
Frankfurt

E


ine schrumpfende oder sta-
gnierende Wirtschaft und dau-
erhaft negative Zinsen: Mit
diesem für Anleger ungünstigen Um-
feld rechnen die Volkswirte der öf-
fentlichen Banken im kommenden
Jahr. Das geht aus der am Mittwoch
veröffentlichten Kapitalmarktprogno-
se des Verbands Öffentlicher Banken
(VÖB) hervor. Grund für den Pessi-
mismus der Marktstrategen sei die
wachsende Unsicherheit, sagt etwa
Ulf Krauss, Anleiheexperte der Hela-
ba. „Die politischen Risiken übertra-
gen sich zunehmend auf die Weltkon-
junktur. Der globale Handel zeigt
deutliche Anzeichen von Schwäche.“
Besonders pessimistisch blickt
Sintje Boie, Volkswirtin der Hamburg
Commercial Bank (HCOB), in die Zu-
kunft. Sie erwartet im vierten Quartal
ein leicht sinkendes Bruttoinlands-
produkt in Deutschland. „Vor allem
der Industriesektor leidet unter den
Handelsspannungen und der damit
einhergehenden Eintrübung der
Weltwirtschaft“, sagt Boie. Deka-
Chefvolkswirt Ulrich Kater ergänzt:
„Es fehlt die dynamische Nachfrage
aus China und anderen Schwellen-
ländern.“ Für 2020 sind die Ökono-
men vorsichtig optimistisch: 2020 er-
warten sie zwischen 0,3 und 1,2 Pro-
zent Wachstum.
Dass die Inflation in Deutschland
und der Euro-Zone durch dieses
Wachstum angeschoben wird, halten
die Experten jedoch für unrealis-
tisch. Das bedeutet auch: Eine Wen-
de in der ultralockeren Geldpolitik
der Europäischen Zentralbank ist
nicht abzusehen. Das neu aufgelegte
Anleihekaufprogramm dürfte die
Renditen für Staatsanleihen in der
Euro-Zone im negativen Bereich hal-
ten. Für die Anleger sind das schlech-
te Nachrichten: Auch aus sicheren
Anlagen wie Staatsanleihen oder
Bankeinlagen sind weiterhin keine
positiven Erträge zu erwarten. Zu-
dem würden Anlageentscheidungen
durch verzerrte Preise etwa bei Ak-
tien, Anleihen und Immobilien er-
schwert, sagt Krauss. „Die weltweiten
Ankaufprogramme der Notenbanken
haben hier Spuren hinterlassen.“

Aktien im Trend


Ballard Power, Kurs in kan. Dollar


6,71 kan$


HANDELSBLATT


1.1.2019 16.10.


1.1.2019 16.10.


1.1.2019 16.10.


Quelle: Bloomberg

8 7 6 5 4 3

Nel, Kurs in norwegischen Kronen


7,60 nkr
10


9 8 7 6 5 4

ITM, Kurs in britischen Pence


48 Pence
53


43


33


3


13


Wir sind


sehr


zufrieden


mit den


Signalen, die


der Senat des


BGH heute


gesendet hat.


Daniel Halmer
Lexfox-Geschäftsführer

 
      
 
 



   
 
 


  


 
 

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Private Geldanlage
DONNERSTAG, 17. OKTOBER 2019, NR. 200


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