Die Zeit - 24.10.2019

(lu) #1
schätzung sitzen. Für Polizisten sind Gerichtsver-
handlungen oft ein Fege feuer der Herabwürdi-
gung. Inwieweit da auch manche meiner Berufs-
kollegen mitmischen, kann ich selber nicht beur-
teilen, da mir die eigene Anschauung fehlt. Was
mir insofern von anderenorts zu Ohren dringt, löst
Fremdschämen aus. Dass Zeugen stundenlang vor
einem Gerichtssaal warten müssen und dann ohne
Erklärung nach Hause geschickt werden, ist noch
eines der kleineren Übel. Was ich selbst regelmäßig
erlebe, ist der unwürdige Umgang von Strafvertei-
digern mit Polizeizeugen. Am übelsten ist es dort,
wo es um das Geringste geht, nämlich Geldbußen

wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Um gegen alle Anwürfe einen nicht angelegten
Sicherheitsgurt oder die automobile Handhabung
eines Handys gerichtsfest beweisen zu können, ist
die Verkehrspolizei zum Standard des Vieraugen-
prinzips übergegangen. Vier Polizeiaugen, die da-
rauf fokussiert sind, aus zwei Metern einen vorbei-
fahrenden Handysünder zu erkennen – von so
einer Beweislage träumt der Strafrichter im Ver-
fahren wegen Raubes oder Vergewaltigung. Und
doch sitzt da ein Verteidiger und höhnt: »Vierau-
genprinzip, haha, das kennen wir, jedes Auge guckt
woandershin!« Den Kragen so platzen zu lassen,
dass mit ihm nicht auch das ganze Verfahren ex-
plodiert, gehört zu den größten beruflichen He-
rausforderungen an den Richter. Bevor er schüt-
zend eingreift, lässt er den Polizeizeugen oft mehr
ertragen als jeden anderen Zeugen. Gilt es doch
dem wohlfeilen Schmäh vorzubeugen, der Richter
stecke mit dem Polizisten unter einer Decke.
Gelegentlich, sehr selten, steht der Polizist auch
als Angeklagter vor Gericht, wegen Gesetzesver-
stößen im polizeilichen Einsatz. Diesen Verfahren
ist in der Tat eine sehr schwierige Beweislage eigen.
Und oft hinterlassen sie beim Richter einen bitte-
ren Geschmack. Sehr viel öfter sitzen Polizisten vor
Gericht, die im Einsatz selbst Opfer von verbaler
oder körperlicher Gewalt geworden sind. Die
Beweislage ist da selten kompliziert, und der Laie
vermutet ja ohnehin nicht, wie oft vor Gericht Ge-
ständnisse abgelegt werden.
So wie von dem 19-jährigen Angeklagten, der
einen nächtlichen Polizeieinsatz ausgelöst hatte,
weil er nach einer Party in einem Wohngebiet
rumgrölte. Er war betrunken und folgte den An-
weisungen der Polizeibeamten nicht. Als sie ihm
eine Handfessel anlegen wollten, leistete er Gegen-
wehr. Dabei fügte er einer Beamtin eine Prellung
am Mittelfinger zu. Im Funkstreifenwagen ver-

suchte er, mit dem Kopf nach einem Beamten zu
stoßen. Die Staatsanwaltschaft klagte Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Kör-
perverletzung an. Nach dem Maßstab dessen, was
Polizeibeamte oft so erleben, ein Fall von kleinem
Kaliber. Ideal ty pisch geeignet für einen Täter-
Opfer-Ausgleich, den anzustreben der Richter
nach § 155a StPO verpflichtet ist. Er folgt der
überzeugenden Idee, dass eine im Gespräch erziel-
te Verständigung für den Rechtsfrieden oft nach-
haltiger ist als ein ge gen ein an der erkämpftes Urteil.
Welche Funktion sollte im vorliegenden Fall das
Strafverfahren erfüllen? Vor allem jene, den verletzten
Respekt vor den Polizeibeamten wie-
derherzustellen. Mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft erteilte ich dem
Angeklagten die Auflage, sich bei den
Polizeibeamten persönlich zu ent-
schuldigen und in symbolischer Weise,
etwa mit Kaffee und Kuchen, Wieder-
gutmachung zu leisten. An meiner
früheren Wirkungsstätte hatte ich mit
solchen Auflagen gute Erfahrungen
gemacht. Zwar erbaten meine patho-
logisch argwöhnischen Polizisten in der
Uckermark, die reuigen Sünder mögen
statt selbst gebackenem lieber abge-
packten Kuchen mitbringen, generell
fanden sie die Wiedergutmachungs-
kaffeerunden aber gut. Sie konnten bei
den Delinquenten in Ruhe ihren Frust
abladen, und die Halbstarken – für die
der Gang mit Kuchen und Kaffee aufs
Revier ein Gang nach Canossa war –
erlebten, dass Bullen auch nur Men-
schen sind. Nun aber erfuhr ich, dass
die betroffenen Polizisten ein Treffen
ablehnten. Also packte der Angeklagte
ein Entschuldigungspäckchen, das
Kaffee und einen Bäckereigutschein
enthielt. Die Antwort darauf ging
wenig später bei mir ein, als Brief aus
dem Polizeipräsidium. Die Leiterin des
Stabsbereiches Recht schrieb, es liege
ihr fern, Kritik zu üben, das wäre an-
maßend und verfassungswidrig. Aber!
Im Licht der Kor rup tions prä ven tion
der Landesverwaltung sei meine Auf-
lage quasi kontraproduktiv. Es solle
jeglicher Anschein vermieden werden,
dass Beamte für persönliche Vorteile
empfänglich sind. Zuwendungen seien
daher von den Beamten zurückzuwei-
sen. »Aus Gründen des Schutzes der
Polizeibeamten und schließlich auch
zum Schutz des Vertrauens der Bevöl-
kerung in deren unparteiische, aus-
schließlich an Recht und Gesetz ge-
bundene Amtsführung bitte ich Sie,
soweit es der Einzelfall zulässt, so zu
tenorieren, dass die Unbestechlichkeit
der Exekutive nicht infrage steht.«
Ich habe drei Jahre im Südkauka-
sus gelebt und als Rechtsberater ge-
arbeitet. Dort erlebte ich, was es für
eine Gesellschaft bedeutet, wenn die
Bestechlichkeit der Exekutive nicht
infrage steht. Davon sind wir Licht-
jahre entfernt. Eine Polizei muss aber
nicht bestechlich sein, um von ihrer
Bevölkerung als entfremdet emp-
funden zu werden. Da reicht schon
eine Geschwindigkeitsmessung kurz
vor der Ortsausgangstafel, deren ver-
kehrserzieherischer Zweck – sagen
wir so: nicht ins Auge springt. Auf
der Gegenseite erscheint mir eine
durchgefrustete Polizei nicht minder
besorgniserregend. Wir haben drän-
gendere Probleme, als zwei Polizisten
unter richterlichem Segen mit einem
Rowdy Kaffee trinken zu lassen.
Jener wird anschließend die Polizei absehbar nicht
als »deinen Freund und Helfer« betrachten. Aber
er wird möglicherweise gegenüber den Polizei-
beamten zum »Sie« zurückkehren, was als Erfolg
nicht genug zu schätzen wäre. Auch die Erinne-
rung an den zwei Jahre alten Belehrungsbrief aus
dem Polizeipräsidium war in mir aufgestiegen, als
mir vor den Brüdern Sass im Polizeimuseum un-
wohl wurde. Der Brief hat mir seinerzeit die Kaf-
fee-und-Kuchen-Auflagen verhagelt. Ich finde, ich
sollte mit ihnen wieder anfangen.
Es ist wie mit jener Berliner Lehrerin, die vor
einigen Jahren zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt
wurde, weil sie als Abschiedsgeschenk von ihrer
zehnten Klasse eine Loriot-Skulptur im Wert von
200 Euro angenommen hatte. Gilt die Berliner
Lehrerschaft als korrupt? Natürlich nicht! Gilt sie
in erheblichen Teilen als ausgebrannt und demoti-
viert? Allerdings. Warum gelingt es uns da, ver-
nünftige, kulturvolle Rituale zu kriminalisieren?
Und immer öfter nicht, die Kirche im Dorf zu
lassen? Es scheint, als fehle in manchen Amtsstu-
ben ein funktionierender, genordeter Kompass.
Meine wunderbare Ausbilderin Anneliese Wilim-
zig-Reiberg aus Münster ließ ihn nie vermissen.
Anfang der Neunzigerjahre aus dem westdeut-
schen Ruhestand reaktiviert und nun im ostdeut-
schen Bernau ausgestattet mit der Autorität einer
»Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht
a. D., Richterin am Kreisgericht«, überraschte sie
oft mit einer Noblesse, die sich nie hinter dem
Recht versteckte. Juristische Überlegenheit zu de-
monstrieren wäre ihr peinlich gewesen. Einfach
einmal zu sagen: »Das tut man«, oder: »Das tut
man nicht«, bedurfte bei ihr keiner Para grafenkette.

Thomas Melzer ist Richter in Brandenburg. In »Meine
Urteile« schreibt er in loser Folge über Geschichten,
die hinter seinen Fällen stecken

D


er jährliche Wandertag
führt die Belegschaft meines
Amtsgerichts an einem Spät-
sommertag ins benachbarte
Berlin. Bevor es auf dem
Tempelhofer Feld und in der
Kreuzberger Gastronomie
gesellig wird, lassen wir uns von dem Historiker
Jens Dobler durch die Polizeihistorische Samm-
lung der Hauptstadt führen. Dort steigt, im Zeit-
tunnel 90 Jahre zurück, vor einem den Brüdern
Sass gewidmeten Exponat in mir Unbehagen auf.
Franz und Erich Sass waren zwei polizeibekannte
Geldschrankknacker. Der auf sie
angesetzte Kriminalsekretär Fabich
kam ihnen zwar auf die Schliche,
ohne sie jedoch gerichtsfest über-
führen zu können. Auch nach ihrem
fulminanten Einbruch in die Dis-
kontobank am Wittenbergplatz am



  1. Januar 1929, mit einer Beute von
    mindestens zwei Millionen Reichs-
    mark, wurden sie zwar verhaftet, von
    der Justiz mangels Beweisen aber
    wieder freigelassen. Die nassforschen
    Jungganoven feierten ihren Erfolg
    im Nobelrestaurant Lutter & Weg-
    ner am Gendarmenmarkt mit einer
    Pressekonferenz. Das war der sym-
    bolische Tropfen, erklärt Jens Dob-
    ler, der das Fass zum Überlaufen
    brachte. Berufsverbrecher als Super-
    helden, organisierte Kriminalität,
    tägliche Kloppereien zwischen Lin-
    ken und Rechten: Die bis dahin
    mehrheitlich so zial demo kra tisch ge-
    stimmte Berliner Polizei fühlte sich
    vom Rechtsstaat gefoppt und verfiel
    der nationalsozialistischen Autokra-
    tie. Vor der brachten sich die Brüder
    Sass 1933 ahnungsvoll in Sicherheit,
    exilierten nach Dänemark, wo sie
    allerdings das Einbrechen nicht las-
    sen konnten und hier nun überführt
    und verurteilt wurden. Nach der
    Haftverbüßung und Auslieferung
    heim ins rechtsfreie Reich ereilte sie
    der viele Polizistenträume erfüllende
    Befehl des »Führers«: 1940 wurden
    sie erschossen.
    Meine plötzliche Übelkeit rührt
    aus der Ahnung, dass auch ein gewiss
    nicht kleiner Teil der heutigen Poli-
    zei unsere rechtsstaatliche Justiz für
    einen zahnlosen, gleichwohl gefessel-
    ten Tiger hält. Die brandenburgische
    Landtagswahl liegt nicht viele Tage
    zurück, und trotz geheimer Wahl ist
    die politische Präferenz vieler Polizis-
    ten nicht wirklich ein Geheimnis.
    Spätestens jetzt dürften sich die re-
    gierenden Roten schwarzärgern, der
    EU-Vereinheitlichung in diesem
    Punkt nicht widerstanden und den
    polizeilichen Uniformwechsel von
    Grün nach Blau bewilligt zu haben.
    Mich ereilte polizeilicher Unmut
    erstmals im zweiten Berufsjahr. Als
    junger Jugendrichter kaum im
    uckermärkischen Schwedt angekom-
    men, inspizierte eine Abordnung der
    örtlichen Kripo das gerichtliche
    Green horn und hinterließ das La-
    mento: Wir reißen uns bei Nacht
    und Nebel den Allerwertesten auf –
    und ihr lasst sie laufen. Ich beher-
    zigte fortan, die Beschuldigten weiter
    laufen zu lassen, wenn ich es für
    richtig hielt, den Polizeibeamten
    meine Gründe aber ausführlich zu
    erläutern. Insbesondere beim Thema
    Untersuchungshaft liegen bis heute
    unsere Vorstellungen gelegentlich weit aus ein an-
    der, was nachzuempfinden mir nicht schwerfällt.
    Während der Polizeibeamte sich einen dringend
    Tatverdächtigen in den Knast wünschen darf,
    kann ich mir diesen – oft deckungsgleichen –
    Wunsch nur erfüllen, wenn einer der von der
    Strafprozessordnung vorgegebenen Haftgründe
    erfüllt ist. Das ist häufig nicht der Fall, obwohl
    wenigen anderen Verfahrensvorschriften von der
    gerichtlichen Praxis so viel Elasthan beigemischt
    wird wie § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Der dort nor-
    mierte Haftgrund der Fluchtgefahr stammt histo-
    risch aus dem Zeitalter der Postkutschen. Tatsäch-
    lich ist er noch heute, im Zeitalter von Interpol,
    Europäischem Haftbefehl und diversen Rechts-
    hilfe abkom men, in der Gerichtspraxis der mit
    weitem Abstand am häufigsten unterstellte Haft-
    grund. Kurzes Gedankenexperiment: Wohin wür-
    de man selbst vor der deutschen Justiz abhauen,
    ohne Reisepass, einen kleinbürgerlich angemesse-
    nen Bargeldbetrag in der Tasche?
    Auch das berufliche Erleben von Mi gra tions-
    pro ble men hat zur Verschiebung der politischen
    Koordinaten im Polizeiapparat geführt. Mit den
    unauffälligen syrischen Familien in den Platten-
    bauwohnungen hat der Beamte des allgemeinen
    Wach- und Wechseldienstes fast nie zu tun. In die
    Übergangsheime für Asylbewerber aber, überwie-
    gend von jungen Männern verschiedener Nationa-
    lität bewohnt, wird er regelmäßig gerufen. Oft
    trifft man sich dann auch vor Gericht wieder.
    Meist geht es um Gewalt, und fast immer ist
    Alkohol im Spiel. Für mich ein Déjà-vu. Mitte der
    Neunzigerjahre ging es vor meinem Gericht in der
    Uckermark auch meist um junge Männer, Alkohol
    und Gewalt. Die jungen Deutschen hatten keine
    Jobs, oft einen schlechten Schulabschluss, keine
    Berufsausbildung und gefühlt vor allem: no future.
    Ihre Religionsausübung war fanatischer als die der


jungen (saufenden) Araber und Afrikaner in den
Asylbewerberheimen heute; der praktizierte Glau-
be war, ein Skin head zu sein. Vor allem aber litten
die jungen, gewaltbereiten Männer in der Ucker-
mark – so wie ihre Altersgenossen in den Über-
gangsheimen – an einem übergroßen Mangel an
paarungsbereiten Frauen. Die besser gebildeten,
zukunftswilligen jungen Frauen der Region hatten
mehrheitlich ihr Heil (und ihre Männer) längst im
Westen gesucht. Für den Jugendrichter war das
deprimierend: Er konnte hart sein oder väterlich,
pädagogisch blieb das Instrumentarium des
Jugendgerichtsgesetzes meist wirkungslos. Kam

dann aber doch einmal ein Mädchen ins Spiel,
wurden die Springerstiefel flugs gegen Goldkett-
chen getauscht, und der staatliche Bewährungs-
helfer konnte abgezogen werden. Zweiter Merk-
spruch der uckermärkischen Kripo-Weisen: Die
Gewalt kommt aus den Eiern.
Die große Herausforderung der Mi gra tion im
Kleinen war jüngst in meinem Gerichtssaal zu er-
leben. Ein 47-jähriger Asylbewerber aus dem
Tschad war der gefährlichen Körperverletzung an-
geklagt. In seinem Übergangsheim, das er seit vier
Jahren – also alles andere als übergangsweise – mit
einer vierteljährlich verlängerten Duldung be-
wohnt, war er mit einem Messer auf einen Mit-
bewohner losgegangen. Der Grund: Im Gemein-
schafts-Fernsehraum hatte er vehement protestiert,
dass wieder einmal von allen gegen das Rauchver-
bot verstoßen wurde. Als er daraufhin beleidigt
und mit einem Besen geschlagen wurde, ging er in
sein Zimmer und kehrte mit einem Messer zurück,
das er gegen den übelsten Beleidiger richtete. Was
es für ein Messer gewesen sei, fragte ich den An-
geklagten. So eins, wie man zum Schlachten von
Ziegen verwende, erklärte er. Das sind die Pole der
In te gra tion: ein Afrikaner, der gegen die Mehrheit
das durch eine Hausordnung codierte Rauchver-
bot durchsetzen will. Deutscher geht es nicht.
Derselbe Mann, der ein Messer zum Ziegen-
schlachten bei sich trägt. Fremder geht es kaum.
Woher die Verstümmelung seiner Hand stamme,
frage ich. Nach seiner Ankunft in Italien habe er
illegal in einer Müllsortieranlage gearbeitet und sei
mit der Hand in die Maschine geraten. Manchmal
kann ein strafrichterliches Urteil nur mühsam die
verbleibende Ratlosigkeit kaschieren.
Der latente Unmut der Polizei über die Justiz
hat nicht nur mit deren vermeintlicher Milde zu
tun. Er dürfte heftiger noch da schwären, wo die
Rezeptoren für persönliche und berufliche Wert-

Die Freisprüche der Brüder
Erich (links) und Franz Sass (hier im
Wittenbergplatz-Prozess 1932)
trieben frustrierte Polizisten in die
Arme der Nationalsozialisten

»Und ihr lasst sie laufen!«


Meine Urteile (VI):


Warum es mich beunruhigt, dass immer mehr Polizisten der deutschen Justiz misstrauen


VON THOMAS MELZER


  1. OKTOBER 2019 DIE ZEIT No 44


RECHT & UNRECHT


Foto: ullstein

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Illustration: Lea Dohle

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