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DIE WELT DONNERSTAG,24.OKTOBER2019 WIRTSCHAFT 11
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S
ozialverträglich sei das Klimapa-
ket, kein Bürger würde zurückge-
lassen, darauf legten gerade SPD-
Vertreter in den vergangenen Tagen
großen Wert. Beispielsweise dann,
wenn Umweltverbände den aus ihrer
Sicht zu niedrigen CO 2 -Preis kritisier-
ten. Umso mehr muss es den Möchte-
gern-Parteivorsitzenden und Bundesfi-
nanzminister Olaf Scholz (SPD)
schmerzen, wenn nun ein Kernelement
des Klimapakets als sozial unausgewo-
gen bezeichnet wird – und das von ge-
wichtiger steuerpolitischer Stelle: dem
BundesrechnungshofBundesrechnungshofBundesrechnungshof..
VON KARSTEN SEIBEL
Dieser warnt davor, dass die geplan-
ten Steuerermäßigungen für die energe-
tische Gebäudesanierung „vor allem
gutverdienende Steuerpflichtige“ be-
günstigen, wie es in einem Bericht an
den Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages, der WELT vorliegt, heißt.
In dem Gesetz, das vom Bundeskabi-
nett gerade auf den Weg gebracht wur-
de, ist geregelt, dass etwa Ausgaben für
die Dämmung von Gebäuden steuerlich
abgesetzt werden können. Wer die
Energieeffizienz seiner selbstgenutzten
Immobilie erhöht, kann Ausgaben in
Höhe von bis zu 40.000 Euro von seiner
Einkommensteuerschuld abziehen –
verteilt über drei Jahre.
Der Bundesrechnungshof mahnt an,
dass „gerade Rentnerinnen und Rent-
ner oder Beschäftigte im Niedriglohn-
sektor mit Wohneigentum“ von dem In-
strument ausgeschlossen würden.
„Denn eine vollständige Ausnutzung
der Neuregelung ist nur möglich, wenn
die Einkommensteuerschuld mindes-
tens so hoch ist wie die mögliche Steu-
erermäßigung“, heißt es. Dafür müssten
Alleinstehende mindestens Einkünfte
von rund 60.000 Euro vorweisen, Ehe-
paare von 80.000 Euro. Zudem sei das
mit einer Förderung verbundene Ver-
fahren zu aufwendig. Die Nachweis-
pflichten bedeuteten einen zusätzlichen
Aufwand für alle Beteiligten. Doppelför-
derungen seien nicht auszuschließen.
Statt der Steuerermäßigung schlagen
die Rechnungsprüfer vor, eine „einkom-
mensunabhängige Förderung durch di-
rekte Finanzhilfen zu prüfen“. Dann
fördere der Gesetzgeber alle Woh-
nungseigentümer gleich.
Kritisch äußert sich der Rechnungs-
hof auch zu einem steuerlichen Instru-
ment, das ausdrücklich dafür gedacht
ist, den sozialen Ausgleich zu fördern:
die Mobilitätsprämie. Sie wird für alle
Berufspendler eingeführt, deren Ein-
kommen unterhalb des Grundfreibe-
trags von 9408 Euro liegt. Wer keine
Steuern zahlt, kann auch keine Pendler-
pauschale von in Zukunft 35 Cent je Ki-
lometer in der Steuererklärung geltend
machen. „Der Bundesrechnungshof ver-
kennt nicht die mit der Mobilitätsprä-
mie verfolgten sozialen Aspekte“, heißt
es in dem Bericht. Doch der Verwal-
tungsaufwand könne „außer Verhältnis
zum finanziellen Entlastungsvolumen
von 40 Millionen Euro“ stehen. Die Be-
günstigten würden schließlich „in den
Finanzämtern zum Teil bislang über-
haupt nicht steuerlich geführt“. Sie
müssten neu erfasst werden.
Neue Kritik am Klimapaket
Bundesrechnungshof warnt, dass Gutverdiener begünstigt werden
D
ie Bundesregierung be-
treibt Klimapolitik neuer-
dings nach dem Prinzip
Zuckerbrot und Peitsche.
Das gilt nicht nur für die
Industrie, sondern auch für Verbrau-
cher. Am Mittwoch verständigte sich
das Bundeskabinett zunächst darauf,
Heizöl durch eine – vorerst geringe –
CO 2 -Abgabe zu verteuern.
VON MICHAEL FABRICIUS UND DANIEL WETZEL
Diese Klimastrafe für die rund 5,
Millionen Besitzer von Ölheizungen in
Deutschland fiel zwar finanziell relativ
milde aus. Doch beeilte sich die Bundes-
regierung zugleich, diese Zumutung
durch üppige Verteilung von Zucker-
brot vergessen zu machen. Denn das am
selben Tag beschlossene „Gebäudeener-
giegesetz“ (GeG) verspricht bei Hei-
zungstausch großzügige Steuererleich-
terungen. Von einem rigorosen Verbot
von Ölheizungen, wie es unter anderem
die Grünen lange fordern, nahm die
Bundesregierung außerdem deutlich
Abstand.
Um das gewaltige CO 2 -Sparpotenzial
im Gebäudebereich zu heben, hatten
Umweltökonomen und Politiker seit
Jahren steuerliche Abschreibungsmög-
lichkeiten beim Heizungstausch gefor-
dert und waren damit stets an den Vor-
behalten der Finanzpolitiker geschei-
tert. Jetzt endlich sind sie Teil des neu-
en Gebäudeenergiegesetzes.
Die Regelung fällt durchaus großzü-
gig aus. Drei Jahre lang sollen insgesamt
20 Prozent der Investition in neue
Heiztechnikvon der Steuerschuld ab-
zugsfähig sein. Erfreulich unbürokra-
tisch soll das Einreichen der Handwer-
ker-Rechnung für den Förderzuschlag
reichen. Damit setzte die Bundesregie-
rung eine alte Forderung der Heizungs-
industrie eins zu eins um. Andreas Lü-
cke, Hauptgeschäftsführer des Bundes-
verbands der Deutschen Heizungsin-
dustrie (BDH) sieht auch andere lo-
benswerte Aspekte im neuen GeG: „Das
Ordnungsrecht wird vereinfacht“, sagte
Lücke WELT: „Dies erleichtert die Pla-
nungstätigkeit am Bau.“
Der Ersatz alter Ölheizungen durch
klimafreundliche Modelle wird sogar
mit einer extra „Austauschprämie“ von
bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert
werden – wobei man diesen Zuschuss
nicht gleichzeitig mit den Abschreibun-
gen in Anspruch nehmen kann.
Positiv aus Sicht des Industrie-
sprechers Lücke außerdem: „Das von
Teilen der Politik geforderte rigorose
Verbot von Ölheizungen nach 2026 ist
durch die Option, Ölheizungen mit er-
neuerbaren zu koppeln, de facto vom
Tisch. Das ist erfreulich, weil wir uns im
Sinne der Technologieoffenheit immer
gegen die Ausgrenzung einzelner Effi-
zienztechnologien eingesetzt haben.“
Mit den neuen Regeln hat die Bun-
desregierung eine lange schwelende
Unsicherheit bereitet. Schließlich wird
in Deutschland fast jede vierte Heizung
mit Öl betrieben – was Klimaschützern
in Deutschland fast jede vierte Heizung
mit Öl betrieben – was Klimaschützern
in Deutschland fast jede vierte Heizung
ein Dorn im Auge war. Das neue Gesetz
erlaubt weiterhin den Austausch und
Einbau neuer Ölheizungen, unter einer
Bedingung: Die Geräte müssen ab 2026
mit erneuerbaren Energien kombiniert
werden. Bei neuen Ölheizungen wird al-
so die „Hybrid-Lösung“ Pflicht. „Statt
eines Ölheizungsverbots gibt es jetzt
so die „Hybrid-Lösung“ Pflicht. „Statt
eines Ölheizungsverbots gibt es jetzt
so die „Hybrid-Lösung“ Pflicht. „Statt
ein Erneuerbare-Energien-Gebot“, fasst
Adrian Willig, Geschäftsführer des In-
stituts für Wärme und Öltechnik (IWO)
die neue Lage zusammen.
Der Verzicht auf ein Verbot ist auch
Sachzwängen geschuldet: Schließlich
sind viele Ölheizungen in Gebäuden auf
dem Lande installiert, weit weg von je-
der anderen Infrastruktur. Von den 5,
Millionen Gebäuden mit Ölheizungen
hätten laut IWO-Schätzung 3,1 Millio-
nen keine Chance auf Gas- oder Fern-
wärmeanschluss. Technische Alternati-
ven wären hier schwierig zu finden: Pel-
let-Öfen und Wärmepumpen sind im
Häuserbestand schließlich nicht immer
zu akzeptablen Kosten installierbar
oder im Betrieb einfach zu teuer.
„Viele Gebäude sind energetisch
nicht in einem Gesamtzustand, der für
eine vollständige erneuerbare Wär-
meerzeugung geeignet wäre“, sagt
Franz Michel, Referent Energieeffizienz
bei der Energieberatung der Verbrau-
cherzentrale Bundesverband vzbv.
„Deshalb kann der Gesetzgeber auch
nicht den Umstieg beispielsweise auf ei-
ne Wärmepumpe vorschreiben. Unserer
Erfahrung nach ist eine Wärmepumpe
vor allem dann geeignet, wenn das Ge-
bäude ansonsten einen hohen Effizienz-
grad aufweist. Das ist aber bei vielen äl-
teren Häusern längst nicht der Fall.
Dort hätten die Verbraucher bei einem
Umstieg auf Wärmepumpen mit stark
steigenden Stromkosten zu rechnen.“
Die Pflicht, eine neue Ölheizung ab
2026 jedoch mit erneuerbaren Energien
wie etwa Solarthermie kombinieren zu
müssen, sieht IWO-Chef Willig positiv.
Allerdings gingen mit dieser Auflage
auch zusätzliche Kosten einher, die von
den neuen staatlichen Zuschüssen nicht
voll aufgefangen werden: Am Ende,
fürchtet Willig, könnten Ölheizungsbe-
sitzer jede Heizungserneuerung endlos
hinauszögern.
„Durch die geplanten Anforderungen
würden Hauseigentümer mit Ölheizun-
gen im ländlichen Raum bei der Hei-
zungsmodernisierung künftig einige
Tausend Euro mehr bezahlen müssen
als Hausbesitzer mit Gasanschluss“,
sagt Willig: „Dies ist eine massive Be-
nachteiligung und führt zu noch weni-
ger Sanierungen.“ Eine Einkopplung er-
neuerbarer Energien könne sich nicht
jeder Eigentümer sofort leisten, mahnt
Willig deshalb: Deshalb sei „eine finan-
zielle Förderung auch für Öl-Hybridhei-
zungen nötig.“
Das Gesetz lässt jedoch eine weitere
Hintertür offen, nämlich einfach den
Einbau eines neuen Öl-Brennwertkes-
sels, ohne zusätzlich erneuerbare Ener-
gien zu installieren. Im GeG heißt es
zur Erläuterung: „Wenn eine Ölheizung
mangels der Möglichkeit eines Netzan-
schlusses nicht durch eine Erdgashei-
zung oder eine Fernwärmeversorgung
ersetzt werden kann, wäre es unverhält-
nismäßig, den Weiterbetrieb der Ölhei-
zung ausnahmslos von der anteiligen
Nutzung erneuerbarer Energien abhän-
gig zu machen. (...) Deswegen darf in
diesen Fällen ein mit Heizöl beschickter
Heizkessel in den Fällen, in denen eine
Hybridlösung technisch nicht möglich
ist oder zu einer unbilligen Härte führt,
eingebaut werden, auch wenn erneuer-
bare Energien nicht anteilig zu Wärme-
zwecken genutzt wird.“ Vereinfacht ge-
sagt: Wo es nicht anders geht, können
Ölheizungsbesitzer einfach weiter hei-
zen wie bisher.
Die Grünen halten das neue Gebäu-
deenergiegesetz, das noch durch Bun-
destag und Bundesrat muss, für unzu-
reichend, die Klimaziele zu erreichen.
„Ein gutes Gebäudeenergiegesetz muss
einen Niedrigstenergiestandard auf
dem Stand der Technik definieren. Da-
von ist der Vorschlag der Bundesregie-
rung weit entfernt“, kritisieren Chris
Kühn, Sprecher für Bau- und Woh-
nungspolitik, und Julia Verlinden, Spre-
cherin für Energiepolitik: „Es ergibt kei-
nen Sinn, heute Gebäude zu errichten,
die man dann bis 2050 noch einmal sa-
nieren muss.“ Passivhäuser müssten
zum Standard werden: „Wir haben kein
Technikproblem im Gebäudebereich,
sondern ein Umsetzungsproblem in der
Bundesregierung.“
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Wie die Deutschen heizen
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Gesamtbestand zentrale Wärmeerzeuger ����, in Mio Stück
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Installierte Kollektorfläche,
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Kaum Einsparungen in der letzten Dekade
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Jährlicher Heizenergiebedarf von Zwei- und Mehrfamilienhäusern in
Kilowattstunden je Quadratmeter beheizter Wohnfläche
Das Ende vom Ende der Ölheizung
Ein rigoroses Verbot
ist vom Tisch.
Stattdessen setzt
die Bundesregierung
jetzt auf
Steuer-Nachlässe
und eine
„Austauschprämie“
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