rofessor Lehmann, wo darf ich bei
uns Fossilien ausbuddeln?
Das hängt vom Bundesland ab. In Bay-
ern können Sie alle Fossilien behalten,
wenn Sie sich mit dem Grundstücks-
eigentümer einig sind – außer es ist ein
Urvogel. In Nordrhein-Westfalen gehört jeder
wissenschaftlich bedeutende Fund grundsätz-
lich dem Land. Selbst wenn Sie in einem Fluss
tauchen und finden einen Mammutzahn, dann
wäre das schon eine paläontologische Grabung
und genehmigungspflichtig.
Geht der Forschung denn viel durch private
Sammler verloren?
Meist im Gegenteil. Wir machen ein Riesen-
tamtam um Bodendenkmalschutz. Gleichzeitig
gibt es in Deutschland eine Menge Zement-
Wissenschaftler untersuchen ein
Saurierskelett in einer Ausstellung
in Chongqing, Südwestchina.
P
WEM
GEHÖRT
MEIN
DINO?
PROFESSOR JENS LEHMANN
ÜBER DIE KONKURRENZ
ZWISCHEN PALÄONTOLOGEN,
KOMMERZIELLEN FIRMEN
UND PRIVATEN SAMMLERN
INTERVIEW: MARLENE GÖRING-KRUSE
FOSSILIEN IN DEUTSCHLAND