Focus - 05.10.2019

(Ron) #1


VW Tiguan Audi A3 VW Golf Skoda Octavia

4 Jahre
lang könnte es dauern, bis es ein
Musterurteil gibt, schätzen Juristen

Foto: dpa

FOCUS 41/2019 19


  1. Januar 2017 Der Rechts-
    dienstleister MyRight reicht
    am Landgericht Braunschweig
    Klage gegen VW ein. Die An-
    wälte argumentieren, die ma-
    nipulierten Diesel hätten keine
    Zulassung. Sie sammeln Klä-
    ger, um exemplarisch Fälle
    durchzufechten. Mittlerweile
    betreibt MyRight nach eige-
    nen Angaben acht Verfahren.
    9. Mai 2018 Das Bundeskabi-
    nett verabschiedet die Mus-
    terfeststellungsklage. Es ist
    das Prestigeprojekt der dama-
    ligen Justizministerin Katarina
    Barley (SPD). FDP und Grüne
    kritisierten, dass Verbraucher
    selbst nach einem positiven
    Urteil den individuellen Scha-
    densersatz auf eigene Faust
    eintreiben müssen.
    14. Juni 2018 Die Staatsan-
    waltschaft Braunschweig ver-
    hängt für die Manipulation der
    Dieselmotoren gegen Volkswa-
    gen ein Bußgeld von einer Milli-
    arde Euro. Das Geld fließt aber
    nicht an Kläger, sondern an
    Niedersachsen, das Stammland
    von VW. Am gleichen Tag be-
    schließt der Bundestag die
    Musterfeststellungsklage.

    1. November 2018 Die Mus-
      terfeststellungsklage tritt in
      Kraft. Noch am gleichen Tag
      reicht der Verbraucherzentrale
      Bundesverband beim Oberlan-
      desgericht Braunschweig Klage
      gegen Volkswagen ein. Es
      geht um die Frage, ob bei den
      Schummeldieseln die Voraus-
      setzungen für Schadensersatz
      gegeben sind.
      26. November 2018 Das
      Bundesamt für Justiz eröffnet
      das Klageregister. Der Ver-
      braucherzentrale Bundesver-
      band hatte über das Internet
      für die Klage geworben. Bin-
      nen zwei Wochen melden sich
      bereits mehr als 80 000 Ver-
      braucher, die sich beteiligen
      wollten. Prozessbeginn:
      30. September 2019.




Verbraucher gegen Volkswagen
Wegen des erwarteten großen öffent­
lichen Interesses begann der Prozess in
der Braunschweiger Stadthalle

Eintrag ins Klage­
register Im Klageregister
können Geschädigte ihre
Ansprüche eintragen, und
zwar kostenlos und ohne
Anwaltszwang


Gericht prüft die
Zulässigkeit Ist die Klage
zulässig, können mögliche
Ansprüche vorerst nicht
mehr verjähren. Das Verfah­
ren kann beginnen

Im Verfahren
Untersucht wird nur,
ob bestimmte Voraus­
setzungen für einen
Schadensersatzanspruch
vorliegen

Ende des Verfahrens
Für die Entscheidung, ob Voraus­
setzungen für einen Schadens­
ersatz bestehen, hat das Gericht
drei Möglichkeiten: positives/
negatives Urteil oder Vergleich

Positives Urteil
Der Verbraucher kann
nun vor Gericht seine
Ansprüche selbst gegen
das Unternehmen
durchsetzen

Negatives Urteil
Es ist für den Verbrau­
cher bindend. Noch mal
klagen geht nicht

Vergleich
Bei einem Vergleich kann
der Verbraucher entschei­
den, ob er ihn annimmt oder
weiterklagt. Schließt sich ein
Drittel nicht an, ist der Ver­
gleich hinfällig

Massenschaden
Innerhalb von zwei
Monaten müssen
sich 50 Geschä­
digte ins Klagere­
gister eintragen
Free download pdf