Berliner Zeitung - 21.09.2019

(Ron) #1
Wir bewohnen ein Mietshaus mit
sechs Parteien. Auf dem Hof ste-
hen mehrere hohe Nadelbäume. Jetzt
ist festgestellt worden, dass einer die-
ser Bäume gefällt werden muss. Dürfen
die Kosten für den Baumsachverstän-
digen und die Baumfällkosten auf die
Mieter umgelegt werden?
DieseFrage ist in der Rechtsprechung lei-
der umstritten.Voneinigen Gerichten wird
vertreten, dass die Kosten für dasFällen
von Bäumen als Gartenpflegekosten umla-
gefähig sind. So sieht es beispielsweise das
Amtsgericht Köln. Andere Gerichte lehnen
die Umlagefähigkeit dieser Kosten mit dem
Argument ab, dass sie nicht regelmäßig an-
fallen. Eine höchstrichterliche Entscheidung
ist leider noch nicht ersichtlich, so dass es bei
der Frage, ob es sich lohnt, damit vor Gericht
zu ziehen, auf die Praxis Ihres örtlich zustän-
digen Amtsgerichts ankommen wird.

Ich wohne seit 1998 in einem Ge-
bäudekomplex (Vorderhaus und
Seitenflügel) in einer Mietwohnung
mit zwei Kachelöfen. Der Mietvertrag
von 1998 stammt noch von einerWoh-
nungsbaugesellschaft und enthält bei
den Betriebskosten nicht die Positionen:
Ofenreinigung, Dach- /Rinnenreinigung,
Kleinreparaturen. Der neue Eigentümer
(seit 2017) hat mir jetzt diese Positio-
nen in Rechnung gestellt: 150 Euro. Eine
Rechtsberatung hat mir geraten, ihm
eine Frist für die Rückzahlung zu setzen.
Er ist auf mehrereFristen nicht einge-
gangen. Ein anderer Rechtsanwalt riet
von einer Mietminderung ab. Könnte
sich ein Rechtsstreit soweit auf mein
Mietverhältnis hier auswirken, dass
man mir kündigt?Denn dann würde
ich wirklich auf die 150 Euro verzichten.
Aber ungerecht finde ich das trotzdem.

Wenn Ihnen derVermieter Kosten in Rech-
nung gestellt hat, die er nicht auf Sie um-
legen darf,werden Sie Ihren Anspruch auf
Rückzahlung mit der Miete verrechnen
dürfen. Eine Kündigung des Mieterverhält-
nisses kommt nur in Betracht, wenn der
Rückstand zwei Monatsmieten erreicht,
was bei 150 Euro nicht derFall sein dürfte.
Zudem müsste der Abzug ungerechtfertigt
sein, was er nach Ihrer Schilderung eben-
falls nicht ist. Ich gehe daher nicht davon
aus, dass Sie eine (berechtigte) Kündigung
zu befürchten haben, wenn Sie sich Ihr Geld
zurück holen.

Andreas Schwartmann ist
Rechtsanwalt für Zivil- und Strafrecht
http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de

EXPERTEN ANTWORTEN


Gebenimmer wieder Anlass zuKonflikten: Bäume aufGrundstücken undan


Grundstücksgrenzen.IndiesemFall gehtesumdieKosten einerBaumfällung


RECHT

Bild:gettyimages/AleksandrPevve

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Quelle: Neuvermietungsangebotefür Wohnungen und Mehrfamilienhäuser,
CBRE aufDate nbasis empirica-systeme

Die Mietpreisspanne im mittleren
Marktsegment lag2018 in Berlin
durchschnittlichzwischen7,12und
15,40Europro Quadratmeter.

TEMPELHOF-SCHÖNEBERG
In Tempelhof-Schöneberglag die Mietpreis-
spanne im mittleren Marktsegmentzwischen
7,35 und14,63Europro Quadratmeter.

Immobilienwelten Nr. 38, Ausgabe 21./22. September 2019 / 7
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