Frau Ministerin, die Berufsausbildung
in Deutschland wirdweltweit gelobt.
Warum brauchen wir trotzdem
eine Gesetzesnovelle?
Bundesministerin AnjaKarliczek:Von
der beruflichen Bildung in Deutschland
profitieren seit Genera-
tionen viele jungeMen-
schen. Darüber hinaus
kommt sie unserem
ganzen Land zugute.
Schließlich sorgt sie für
qualifizierte und moti-
vierte jungeFachkräfte,
die unsereWirtschaft
voranbringen. Deshalb
liegt mir sehr viel da-
ran, die berufliche Bil-
dungweiter zu stärken.
Wir müssen sie fit für
dieZukunft machen, denn die Arbeits-
welt verändert sich rasant. Deshalb pas-
sen wir das Berufsbildungsgesetz jetzt
an aktuelle Entwicklungen an.Ichbin
überzeugt, dass wir damit die 50-jährige
Erfolgsgeschichte dieses Gesetzesfort-
schreibenwerden.
Waswirdsich mit der geplanten
Novelle ändern?
AnjaKarliczek:Auszubildende leisten viel
in den Betrieben und tragen dort schon
während derAusbildung zurWertschöp-
fung bei. Das müssen wir anerkennen und
entsprechend honorieren. Daher wirdes
erstmals eine Mindestausbildungsver-
gütung geben.Zudem soll es einfacher
werden, eineAusbildung inTeilzeit zu
absolvieren.Undwer eine anspruchsvol-
le Fortbildung gemeistert hat, profitiert
künftigvoneinheitlichen Abschlussbe-
zeichnungen, die auch imAuslandver-
standenwerden. Mit diesen neuenMög-
lichkeiten setzen wir deutlicheZeichen:
Die duale Berufsbildung ist hochattraktiv
und modern.
DieMindestvergütung
für Auszubildende soll
ab 2020 etwas über
500 Euro betragen.
Reicht das?
AnjaKarliczek:Diealler-
meisten Betriebe zahlen
heute schon mehr.Aber
wo das nicht derFall ist,
stellt die Mindestvergü-
tungeine untereHalte-
liniedar.Dabei sind wir
gemeinsam mit den
Sozialpartnern zu einer
austarierten Lösung gekommen: Die Min-
destvergütung ist so gewählt, dass sie die
Leistung derAuszubildendenwertschätzt
und die Bereitschaft der Betriebe auf-
rechterhält, jungeMenschen auszubilden.
Das Berufsbildungsgesetz(BBiG) hat die dualeAusbildung 50 Jahrelang
erfolgreich geprägt.Anlässlich der geplantenNovelle desGesetzes, die
am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, spricht Bundesbildungsministerin
Anja Karliczek über dieWertschätzung der dualenAusbildung und
darüber,was sieJugendlichen rät.
EineBeilage desBundesministeriumsfür Bildungund Forschung
anlässlichdes 50.Jubiläums desBerufsbildungsgesetzes
Auf
einen Blick
WieKarrieren ins
Laufenkommen Seite 2
Praxis und Theorie
mit Bits und Bytes
DigitaleTechnik in der
dualen Berufsausbildung Seite 2
Mehr Mut
zur Technik
Anlagenmechanikerin Madita Brauer
tritt Klischees entgegen Seite 3
Gesichter der
beruflichen Bildung
DieseMenschen haben eine
dualeAusbildung gemacht Seite 4
Eine Mindestvergütung
für Auszubildende
...soll im erstenAusbildungsjahr bei
515 Euroliegen(jährlich angepasst,
2023 schon 620 Euro) und sich mit der
Ausbildungsdauer erhöhen.
Mehr Flexibilität für
ehrenamtliche Prüfer
..., wenn beispielsweise Kammern und
Ausschüsse die AbnahmevonPrüfun-
gen auf mehrereSchulternverteilen
möchten.
Mehr Durchlässigkeit bei
„gestuften“Ausbildungen
..., damit eineWeiterqualifizierung nach
einer zweijährigenAusbildung ohne
„doppelte“ Prüfung möglich ist–denn
Leistungen aufeinander aufbauender
Ausbildungsberufewerdenanerkannt.
Einheitliche
Fortbildungs-
stufen
...sollen die Chancen auf demwelt-
weiten Arbeitsmarkt erhöhen und
fürTransparenz und Gleichwertigkeit
mit einer akademischenAusbildung
sorgen:„Geprüfte/-r Berufsspezia-
list/-in“, „Bachelor Professional“ und
„Master Professional“.
Die verbesserte
Teilzeitregelung
...soll es vielen leichter machen, eine
Ausbildung zu stemmen, indem sie
Wochenstunden beiverlängerterAus-
bildungszeitreduzieren–ideal etwa
für Eltern,Menschen,dieVerwand-
te pflegen, oderMenschen mit Lern-
schwäche.Undfür die Leistungsstar-
ken, die eineAusbildung mit anderen
Dingenverbindenmöchten.
Update für die Ausbildung
AuszubildendeverdienenAnerkennung– undbestmögliche
Bedingungen auf ihremWeg. Die wichtigstenEckpunkte der
Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG):
WASUNSER LAND
„Dieduale
Berufsbildung
ist hochattraktiv
und modern“
Fortsetzung auf Seite 2
Diese Punkte hat die Bundesregierung in einemGesetzesentwurfvorgelegt(Stand: 1.August 2019). Geplantist, dass die
Änderungen, wie imKoalitionsvertragvorgesehen, zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenwerden.