Beobachter - 13.09.2019

(nextflipdebug5) #1

Darf man mir wegen Partyfotos


kündigen?
Ich habe einige Partyfotos auf Facebook
gepostet, während ich krankgeschrieben
war. Mein Chef hat das erfahren und mir
fristlos gekündigt. Zu Recht?
Massgebend sind die konkreten Um­
stände, etwa warum Sie krankgeschrie­
ben waren. Mit einem gebro chenen
Handgelenk dürften Ihnen die Bilder
nicht zum Verhängnis werden. Arbeits­
unfähigkeit heisst nicht, dass Sie sich
zu Hause verkriechen müssen.
Anders ist es, wenn Sie vortäuschen,
mit 40 Grad Fieber im Bett zu liegen –
und nun über die Tanzfläche hüpfen.
Einmaliges Blaumachen reicht zwar für
eine fristlose Kündigung in der Regel
nicht aus. Wenn es aber bereits ähn­
liche Vorfälle gab oder Sie deswegen
schon einmal verwarnt wurden, ist das
Vertrauensverhältnis wohl nachhaltig
und unwiederbringlich zerstört – und
die fristlose Kündigung damit rechtens.

Tipp
„Gegen unliebsame Fotos im Internet
kann man einen Antrag bei Google oder
Facebook stellen. KATHARINA SIEGRIST

Darf mich der Kollege


cybermobben?


Ich werde von einem Arbeitskollegen
gemobbt. Im Büro behandelt er mich
wie Luft, auf meinem Facebook -Profil
postet er fiese Kommentare. Was tun?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorge­
pflicht. Er darf im Betrieb kein (Cyber­)
Mobbing dulden. Sobald er davon er­
fährt, muss er den Vorwürfen nach­
gehen und geeignete Massnahmen tref­
fen. Er kann Ihren Kollegen zwar nicht
vorschreiben, was sie in der Freizeit zu
tun oder zu lassen haben. Er kann aber
ein Gespräch mit allen Beteiligten an­
setzen und Weisungen für die Zusam­
menarbeit erlassen.


Tipps
„Seien Sie zurückhaltend mit Face­
book­Freundschaften, besonders wenn
es sich um Arbeitskollegen und Vor­
gesetzte handelt. Sie geben Einblick in
Ihre Privatsphäre und machen sich
dadurch angreifbar.
„Auf Facebook können Sie uner­
wünschte Kommentare auf Ihrem Profil
selber löschen und unliebsame Nutzer
blockieren.


Partyfotos: vor dem
Veröffentlichen
Gehirn einschalten

WIE BITTE?


«Hätten Sie vielleicht kurz
Zeit für mich? Ich weiss
einfach nicht weiter», sagt
ein Ratsuchender aus dem
Bündnerland kurz vor zwölf
Uhr am Beratungstelefon
des Beobachters. «Ich habe
nur ein Radio und konnte
deshalb die Billag-Gebühr
immer bezahlen. Aber jetzt
schickt die Serafe eine
Rechnung für volle 365
Franken, viel zu teuer für
mich.» – «Leider ist das
korrekt. Neu müssen alle
Haushalte gleich viel
bezahlen, egal welche
Empfangsgeräte sie
haben», erkläre ich.

Vielleicht höflich bitten?
«Aber meine Rente reicht
nirgendhin. Könnte ich
vielleicht einen höflichen
Brief an die Serafe schrei-
ben?» – «Das wird kaum
helfen. Aber falls Sie Ergän-
zungsleistungen beziehen,
müssen Sie keine Gebühren
bezahlen.» – «Ergänzungs-
leistungen! Irgendwie habe
ich es nie übers Herz
gebracht, sie zu beantra-
gen ...» – «Dazu kann ich
Sie gern mit meinen Kolle-
ginnen vom Fachbereich
Sozialversicherungen
verbinden.» – «Ach nein,
vielen Dank, ich will keine
Umstände machen.» –
«Ich verbinde Sie gleich.» –
«Nein, nein, nein, bitte
nicht.» – «Sie müssen nur
am Apparat bleiben.» –
«Auf keinen Fall, das
möchte ich nicht.» – «Aber
wieso denn nicht?» – «Ich
finde, das ist unanständig.
Ich will doch niemanden in
der Mittagspause stören!»
NICOLE MÜLLER

Bloss nicht


aufdringlich sein


Beobachter 19/2019 65
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