Frage 1: Weil Ana im Bewerbungsge-
spräch sagte, sie wolle ein Kind, bekam
sie eine Absage. Sie fühlt sich diskrimi-
niert und will sich wehren – gestützt auf
das Gleichstellungsgesetz. Zu Recht?
a) Nein, aufs Gleichstellungsgesetz
berufen kann man sich nur
in einem bestehenden
Arbeitsverhältnis.
b) Gemäss Gleichstellungsgesetz
kann sich Ana gegen eine Diskrimi
nierung im Bewerbungsverfahren
wehren und eine Entschädigung
von bis zu drei Monatslöhnen ein
klagen. Sie muss die Diskriminie
rung aber beweisen können.
c) Dank dem Gleichstellungsgesetz
muss Ana die Diskriminierung nur
glaubhaft machen. Sie kann bis zu
sechs Monatslöhne einklagen.
Frage 2: Lea ist seit drei Jahren beim
gleichen Arbeitgeber angestellt.
Nun ist sie schwanger. Wann muss sie
die Vorgesetzten informieren?
a) Spätestens dann, wenn die Arbeit
beschwerlich wird oder wenn die
Tätigkeit sie oder ihr ungeborenes
Kind gefährden könnte.
b) Schwangere Angestellte müssen
die Chefin sofort informieren.
c) Während der Probezeit und in
den ersten drei Monaten einer
Schwangerschaft gibt es keine
Informationspflicht. Danach aber
muss Lea sofort informieren.
Frage 3: Nathalie ist im sechsten
Schwangerschaftsmonat und muss bei
ihrer Arbeit fast ununterbrochen stehen.
Das ist ihr zu mühsam. Was kann sie tun?
a) Sie braucht ein Arztzeugnis, das
bestätigt, dass sie nicht mehr so
lange stehen darf. Der Arbeitgeber
muss dann dafür sorgen, dass sie
im Sitzen arbeiten kann.
b) Ab dem fünften Monat ist es gesetz
lich verboten, dass Schwangere
ihre Arbeit im Stehen verrichten.
Nathalie braucht kein Arztzeugnis.
c) Ab dem vierten Monat haben
Schwangere Anspruch auf
zusätzliche Kurzpausen. Ab dem
sechsten Monat dürfen sie nur
noch vier Stunden täglich stehen.
Frage 4: Shpresa hat ihren Chef noch
nicht informiert, dass sie schwanger ist.
Jetzt hat er ihr gekündigt. Sie ist nicht
mehr in der Probezeit. Kann sie sich
gegen die Kündigung wehren?
a) Ja, der Kündigungsschutz gilt wäh
rend der ganzen Schwangerschaft
bis 16 Wochen nach der Geburt.
b) Da der Arbeitgeber nichts von der
Schwangerschaft wusste, ist die
Kündigung gültig.
c) Die Kündigung ist ungültig. Weil
Shpresa den Arbeitgeber aber nicht
ordnungsgemäss informiert hat,
kann er unter Umständen Scha
denersatz verlangen – falls er zum
Beispiel schon jemand anderen
angestellt hat.
Frage 5: Alice ist im siebten Monat
schwanger. Weil sie unter der Hitze lei-
det, ging sie zwei Tage nicht arbeiten.
Eine Kollegin sah sie in der Badi. Alice
wurde fristlos entlassen. Zu Recht?
a) Alice hat blaugemacht. Eine frist
lose Entlassung ist zulässig.
b) Der Arbeitgeber hätte Alice verwar
nen müssen. Er darf erst im Wieder
holungsfall fristlos kündigen.
c) Schwangere dürfen jederzeit die
Arbeit nieder legen. Es genügt, die
Arbeitgeberin zu informieren. Trotz
Badibesuch darf Alice nicht fristlos
entlassen werden.
Frage 6: Elena will nach dem Mutter-
schaftsurlaub von 100 auf 70 Prozent
reduzieren. Gemäss Arbeitgeber ist dies
nicht möglich, sie müsse kündigen.
a) Verweigert der Arbeitgeber die
Teilzeitarbeit, muss er kündigen,
nicht die Mitarbeiterin.
b) Will Elena ihren bisherigen Vertrag
nicht mehr einhalten, und will
der Arbeitgeber den Vertrag nicht
ändern, muss sie kündigen.
c) Können sich Arbeitgeber und
Arbeitnehmerin über die Weiter
arbeit nicht einigen, endet das
Arbeitsverhältnis automatisch am
Ende des Mutterschaftsurlaubs.
Frage 7: Céline ist seit 10 Wochen im
Mutterschaftsurlaub. Ihr Chef bittet sie,
einen Tag pro Woche arbeiten zu kom-
men. Céline möchte zusagen. Wird ihr
das Mutterschaftsgeld gestrichen?
a) Die Mutterschaftsentschädigung
steht Céline auf jeden Fall zu.
b) Céline bekommt die Mutterschafts
entschädigung weiterhin, ab
züglich des Zusatzverdiensts.
c) Wenn Céline arbeitet während
des Mutterschaftsurlaubs, endet
ihr Anspruch auf Entschädigung.
Frage 8: Sandra und ihr Mann sind Eltern
geworden. Sie wohnen im Kanton Zürich,
wo Sandra arbeitet. Ihr Mann arbeitet
in Zug, wo es höhere Kinder zulagen gibt.
Wer von beiden bekommt die Zulage?
a) Der Vater.
b) Jeder Elternteil bezieht die Hälfte
in seinem Kanton.
c) Sandra bezieht die Kinderzulage,
da sie im Wohnkanton arbeitet. Ihr
Mann kann die Differenz geltend
machen.
Frage 9: Jana ist arbeitslos. Sie will
gleich nach dem Mutterschaftsurlaub
Stempelgelder beziehen. Wann muss
sie mit der Stellensuche beginnen?
a) Sie muss im letzten Urlaubsmonat
mit der Stellensuche beginnen.
b) Während des 14wöchigen Mutter
schaftsurlaubs muss sich Jana
noch nicht bewerben. Ab der
15. Woche muss sie Stellenbemü
hungen nachweisen können.
c) Da in den ersten 8 Wochen nach
der Geburt ein Arbeitsverbot gilt,
werden Arbeitsbemühungen ab der
9. Woche erwartet.
ARBEITSRECHT. Was gilt für Schwangere, Mütter und Väter am Arbeitsplatz?
Welche Rechte, welche Pflichten haben sie? Testen Sie Ihr Wissen!
Dürfen Schwangere
einfach in die Badi?
RATGEBER