Appendix
An Additional German-Japanese Agreement on the Exchange of Intelligence
concerning Soviet Russia [USSR]²⁶
Berlin, den 11. 5. 1937.
Deutsch-Japanische Zusatzvereinbarungen betreend Austausch der Nachrichte1n
über Sowjetrussland.
- Der Austausch erfolgt in der Weise, dass das Reichskriegsministerium dem
japanischen Militär-Attaché in Berlin die eingehenden Nachrichten übermittelt.
Uebergabe des japanischen Materials erfolgt in Tokio an den deutschen Militär-
Attaché zwecks sofortiger Weiterleitung auf dem Kurierwege an Abwehrabteilung.
- Der Austausch erstreckt sich auf sämtliches bei den beiderseitigen nachricht-
enbeschaenden Stellen einlaufendes, unausgewertetes wichtiges Material, und
zwar bezgl. Heer, Luftwae, Rüstungsindustrie sowie Nachrichten über reine
Spionageabwehr.
- Ferner werden von Zeit zu Zeit von beiden Stellen Fragebogen übermittelt. Beide
Stellen bemühen sich, diese Fragen zu beantworten.
- Nach Beurteilung des eingetroenen unausgewerteten Materials gegen die Wer-
turteile der auswertenden Stelle der anderen Stelle zu.
- Die deutschen und die japanischen Wehrmachtdienststellen überlegen gemein-
sam, inwieweit ein Austausch bestehender Erfahrungen auf dem Gebiet des
Nachrichtendienstes möglich ist.
gez.: Canaris Oshima
Berlin, den 11. 5. 1937.
26 The original German version, reproduced here with the original punctuation preserved, is available
at the BBKT, Miyazaki Shuichi Bunko, 32: “Japanese-German Military Agreements concerning Intelli- ̄
gence Exchange and Subversion.” The attached “ve-year plan” is in table format in the original. The
Japanese version is reprinted in Nobuo Tajima,Nachizumu kyokuto senryaku: nichidoku b ̄ ̄okyo ky ̄ otei ̄
o meguru choh ̄ ̄osen(Tokyo, K ̄odansha, 1997), 197–99 and 246–47.