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07.03.20 Samstag,7.März2020DWBE-VP1
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DIE WELT SAMSTAG,7.MÄRZ2020 SEITE 53
IMMOBILIEN
A
ls das Schreiben der Stadtverwaltung
eintraf, waren 300 Lüneburger Familien
erst einmal schockiert: Gleich um meh-
rere 100 Prozent sollte die jährliche Erb-
pachtzahlung steigen, die sie bislang für
ihre Grundstücke an die Kommune entrichteten.
Manche Betroffene sollten statt bisher 80 Euro pro
Monat nun 500 Euro dafür zahlen, dass sie ihr Haus
auf einem gepachteten Grundstück nutzen.
VON RICHARD HAIMANN
Der Widerstand regte sich schnell, unterstützt
auch vom niedersächsischen Landesverband Wohnei-
gentum. Mit solchen Pachterhöhungen „verliert das
Erbbaurecht seinen sozialen Zweck“, sagt dessen
Vorstand Peter Wegner. Vor allem Rentner mit gerin-
gen Einkünften können von Erhöhungen um mehrere
Hundert Euro aus der Bahn geworfen werden. Nicht
nur in der 75.000-Einwohnerstadt am Rand der Lü-
neburger Heide gibt es Ärger um kräftig gestiegene
Zahlungsforderungen an Pächter von Erbbaugrund-
stücken. Von der Oder bis an den Rhein, von Schles-
wig-Holstein bis hinunter nach Baden-Württemberg
und Bayern – überall laufen seit 2018 Erbpachtverträ-
ge aus, die vor 99 Jahren, bei der Geburtsstunde des
heutigen Erbbaurechts, geschlossen wurden.
Für Grundstücksbesitzer, Kommunen, Kirchen,
Stiftungen, bietet dies die Chance, ihre Pachtzinsfor-
derungen deutlich zu erhöhen. Nach einer Studie des
Deutschen Erbbaurechtsverbands, einem Zusam-
menschluss der Kirchen und Stiftungen, die Grund-
stücke im Erbbaurecht verpachten, laufen 22 Prozent
aller Verträge bis zum Jahr 2030 aus. Eine zweite gro-
ße Welle stehe in den Jahren von 2040 bis 2060 an.
In Hamburg, wo der rot-grüne Senat im vergange-
nen Jahr die Pachtforderungen zunächst um mehr als
1000 Prozent anheben wollte, schrieben lokale Me-
dien nach Protesten Betroffener von „Erbpacht-Ab-
zocke“. In einer kleinen 50er-Jahre-Siedlung am
Rappenstieg im Stadtteil Farmsen forderte die Stadt
im vergangenen Jahr von den dort wohnenden Rent-
ner eine neue Pacht von 690 Euro pro Monat – bis-
lang mussten die Nutzer gerade einmal 1000 Euro
pro Jahr zahlen.
In Hannover-Kirchrode hat die evangelische Jako-
bi-Kirchengemeinde jüngst rund 100 Eigentümern
von Siedlungshäusern aus den 50er-Jahren eine mas-
sive Erhöhung angekündigt. Statt 393 Euro pro Jahr
sollen die Pächter künftig bis zu 5183 Euro pro Jahr
zahlen – ein Anstieg um das 13-Fache.
Was derzeit geschieht, hätten sich die Politiker im
Rat der Volksbeauftragten, die nach dem Rücktritt
von Kaiser Wilhelm II. gebildete Vorläuferregierung
der Weimarer Republik, kaum vorstellen können. Sie
verabschiedeten am 15. Januar 1919 das Erbbaurechts-
gesetz. Mit ihm wollten sie Familien mit geringen
Einkommen die Möglichkeit verschaffen, Wohnei-
gentum zu erwerben. Seither ist verbindlich geregelt,
wie Grundstückseigentümer eine Fläche an Pächter
über Jahrzehnte hinweg vermieten können, damit
dieser darauf ein Eigenheim errichtet.
Die Idee dahinter: Statt für viel Geld ein Grund-
stück zu erwerben, müssen die Nutzer nur eine jähr-
liche Miete zahlen. „Ihre finanzielle Belastung ist da-
durch erheblich geringer, weil sie zwar den Pachtzins,
anders als bei einem Kredit jedoch nicht noch die Til-
gungszahlung leisten müssen“, sagt Dirk Löhr, Pro-
fessor für Steuerlehre und Ökonomische Ökologie an
der Hochschule Trier und Mitglied in dem vom Bun-
desbauministerium eingerichteten Expertengremi-
um „Fachdialog Erbbaurecht“. „Damit wurde es auch
Familie mit vergleichsweise geringem Einkommen
ermöglicht, Wohneigentum zu bilden.“
Erbpachtverträge haben meist Laufzeiten von 99
Jahren. Danach kann der Pachtvertrag entweder zu
neuen Konditionen verlängert werden, oder das
Grundstück geht an den Eigentümer zurück. Der
muss zwar in diesem Fall eine Ausgleichszahlung für
die Immobilie leisten. Die ist aber in der Regel gering,
da das Haus nach dieser Zeit massiv an Wert verloren
hat. „Der Erbbaurechtgeber trägt deutlich niedrigere
Risiken als ein Wohnungsvermieter oder der Pächter
des Grundstücks“, sagt Löhr. Er müsse keinerlei In-
standhaltungsleistungen erbringen oder sich sonst
wie um sein Areal kümmern, sondern könne über
Jahrzehnte hinweg seine Pachteinnahmen kassieren.
Erbpachtverträge wurden in großem Stil in den
20er-Jahren abgeschlossen und in Westdeutschland
erneut nach dem Zweiten Weltkrieg in den 50er- und
60er-Jahren. Damals hatten Kommunen zahlreiche
Erbbaurechte ausgegeben – zum Teil mit Laufzeiten
von nur 70 Jahren –, um deutschen Flüchtlingen aus
PICTURE ALLIANCE
/BILDAGENTUR-ONLINE/GERNHOEFER-MC
K
OSTENFALLE
PACHTVERTRAG
Über das Erbbaurecht konnten sich viele Familien mit geringem Einkommen
den Traum vom eigenen Heim erfüllen. Jetzt werden etliche Verträge verlängert.
Und die gestiegenen Bodenpreise treiben die Pacht nach oben.
FORTSETZUNG AUF SEITE 55
Lüneburg:
Hunderte von
Pächtern waren
verunsichert
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