WELT AM SONNTAG NR. 40 6. OKTOBER 2019 WIRTSCHAFT & FINANZEN 33
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lide Altersvorsorge. Das sieht der Deut-
sche Mieterbund (DMB) etwas anders:
„Tatsächlich beziehen sich mehr als drei
Viertel aller Anträge auf den Kauf von
Bestandsimmobilien, also Eigentums-
wohnungen. Nur bei einem Viertel der
Anträge auf Baukindergeld geht es tat-
sächlich um Neubau“, teilt der Mieter-
bund mit. Doch nur neu gebaute Woh-
nungen sorgen für Entlastung. Und das
auch nur in bestimmten Lagen.
Umstritten ist auch, ob das Baukin-
dergeld tatsächlich bewirkt, dass jene
Haushalte an Wohneigentum kommen,
die es ohne Zuschuss nicht geschafft
hätten. Der Ansturm jedenfalls war rie-
sig im September 2018, als die ersten
Anträge eingingen. „Dies lässt eher da-
rauf schließen, dass die meisten Bauher-
ren mit ihren Planungen schon weit vo-
rangeschritten waren und auch ohne
diesen Zuschuss ein Eigenheim erwor-
ben hätten“, teilt der Baugeldvermittler
Baufi24.de mit. „Das Baukindergeld
setzt keine neuen Impulse für den Neu-
bau oder Kauf, sondern hilft denen, die
sowieso Eigentümer werden möchten“,
sagt Stephan Scharfenorth, Geschäfts-
führer von Baufi24.de.
DAS TIMING IST WICHTIG Doch sol-
che politischen Überlegungen können
den anspruchsberechtigten Familien
gleichgültig sein. Solange noch Geld im
Topf ist, lohnt es sich für Familien auf
jeden Fall, das Baukindergeld zu bean-
tragen. Nichts davon muss zurückge-
zahlt werden.
Wer Baukindergeld beantragen will,
sollte vorher das richtige Timing für
Kaufvertrag oder Baugenehmigung prü-
fen. Wichtig ist, dass das Datum des
Kaufvertrags oder der Baugenehmigung
nicht vor dem 1. Januar 2018 liegt. Wenn
dann der Baukindergeldantrag gestellt
wird, muss man allerdings schon in der
eigenen Immobilie wohnen. Eine An-
tragstellung vor Einzug in das erste ei-
gene Haus oder die Wohnung ist nicht
zulässig. Nach dem Einzug bleiben nur
sechs Monate für den Antrag. Das Zeit-
fenster ist also klein.
Theoretisch können Anträge bis zum
- Dezember 2023 gestellt werden. Wie
es derzeit aussieht, wird der Fördertopf
aber deutlich früher leer sein. Und die
Bundesregierung hat schon klargestellt,
dass es keine Verlängerung geben wird.
Dass vor allem die Union die Käufer-
subvention immer wieder als Durch-
bruch in Sachen Eigentumsförderung
feiert, wird daran wohl nichts ändern.
Entscheidend ist zudem: Für die Ein-
kommensgrenze ist das zu versteuernde
Einkommen entscheidend, nicht das
Bruttoeinkommen. Das Einkommen
wird anhand der Einkommensteuerbe-
scheide vom Finanzamt ermittelt und
liegt unter dem Jahres-Brutto. Denn da-
von werden unter anderem noch Wer-
bungskosten, Kirchensteuer oder Kin-
derfreibeträge abgezogen. Maßgeblich
für den Baukindergeldantrag ist der
Durchschnitt der zu versteuernden Ein-
kommen der letzten beiden Jahre vor
dem Einzug.
Wer sich für das Angebot interessiert,
findet Informationen direkt auf dem
Portal der Förderbank KfW im Internet,
unter kfw.de/zuschussportal. Dort
sind die Zugangsvoraussetzungen de-
tailliert beschrieben.