Süddeutsche Zeitung - 21.03.2020

(C. Jardin) #1
von andreas jalsovec und
wolfgang janisch

D


as Corona-Virus bringt mitun-
ter auch sehr gegensätzliche
Pole zusammen. Einmütig ha-
ben Mieterbund, der Eigentü-
merverband Haus & Grund
und die Verbände der Immobilienwirt-
schaft in dieser Woche Mieter und Vermie-
ter dazu aufgefordert, sich zu verständi-
gen, sollten Mieter wegen der Krise in Zah-
lungsschwierigkeiten geraten. Jetzt kom-
me es „mehr denn je auf Gemeinsinn an“,
ließ der Bundesverband deutscher Woh-
nungs- und Immobilienunternehmen ver-
lauten. Der Verband forderte gar zusam-
men mit dem Deutschen Mieterbund die
Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-
Fonds“, um klammen Mietern zu helfen
und Wohnungsverlust zu vermeiden. Dies
seien „keine Zeiten der Auseinanderset-
zung, sondern der gemeinsamen Verant-
wortung“, teilten beide Verbandspräsiden-
ten mit.
Die sonst eher seltene Harmonie zeigt:
Die Verbände rechnen wegen der Corona-
Krise mit ziemlich harten Zeiten auf dem
deutschen Mietmarkt. Wegen der wirt-
schaftlichen Folgen der Pandemie könnte
vielen Mietern das Einkommen wegbre-
chen. Sie können dann die Miete nicht
mehr zahlen – sei es für die Wohnung oder
für eine gemietete Gewerbeimmobilie.
Auch Vermieter könnten dann in Schwie-
rigkeiten geraten.


Wer ist besonders betroffen?


Sowohl Mieterbund als auch der Eigentü-
merverband Haus & Grund gehen davon
aus, dass zunächst vor allem Selbstständi-
ge, Freiberufler und Kleingewerbetreiben-
de an finanzielle Grenzen stoßen. „Viele
von ihnen sind von den Schließungen we-
gen des Corona-Virus’ betroffen“, sagt Kai
Warnecke, Präsident von Haus & Grund.
Dazu gehörten etwa Kneipen, Gasthäuser
und Kleinfirmen, die Personalkosten tra-
gen müssen. „Da sehen wir das größte Risi-
ko“, sagt Warnecke. Bei privaten Wohnun-
gen gebe es „kurzfristig kein Problem“.
Der Deutsche Mieterbund weist dagegen
darauf hin, dass auch dort Menschen be-
fürchten müssten, ihre Wohnung zu verlie-
ren – vor allem jene, „die von Kurzarbeit
und Arbeitsplatzverlust betroffen sind“.
Das dürften in den kommenden Wochen
immer mehr werden.


Kann man die Miete aussetzen?


Nein. Eine Mietkürzung oder ein Ausset-
zen der Miete ist nur möglich, wenn das
Mietobjekt einen Mangel aufweist. „Die
Pandemie ist aber kein Mangel der Mietsa-
che“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen


Mieterbund. Krankheit und Krise seien
Umstände, die von außen kommen und
nichts mit dem Mietobjekt zu tun haben.
Dasselbe gelte für behördliche Anordnun-
gen, Betriebe zu schließen. Dann könne
man zwar eine Immobilie nicht mehr im ur-
sprünglichen Sinne nutzen. „Aber auch
das ist grundsätzlich kein Mangel der Miet-
sache“, meint Hartmann: „Es gibt daher
keinen Anspruch auf Mietminde-
rung.“

Wie sollten Mieter vorgehen?


Wenn absehbar ist, dass es finanziell eng
wird, sollten Betroffene das Gespräch mit
dem Vermieter suchen. „Und zwar so früh
wie möglich“, sagt Kai Warnecke: „Es wäre
fatal, Zeit verstreichen zu lassen und
nichts zu unternehmen.“ Insbesondere
sollten Mieter nicht einfach kommentar-
los die Miete aussetzen. Dann droht bei pri-
vaten Wohnungen bereits nach zwei Mona-

ten Zahlungsverzug die Kündigung. Bei Ge-
werbeimmobilien hängt es von der vertrag-
lichen Vereinbarung ab. „Wer nicht zahlen
kann, sollte dringend mit seinem Vermie-
ter reden“, sagt daher auch Jutta Hart-
mann vom Mieterbund. Die Juristin rät da-
zu, mit dem Vermieter eine schriftliche Ver-
einbarung zu treffen. Sie sollte eine Kündi-
gung für eine bestimmte Zeit ausschlie-
ßen. Außerdem könnten eine Mietstun-
dung und spätere Nachzahlungen der Mie-

te vereinbart werden. „Es geht darum zu er-
reichen, dass man als Mieter die Zahlun-
gen später nachholen kann. Etwa dann,
wenn das eigene Geschäft wieder läuft.“

Können Mieter auf
Kulanz hoffen?

„Ganz klar ja“, sagt Haus & Grund-Präsi-
dent Kai Warnecke. Dies gelte jedenfalls
für die große Mehrzahl der in dem Eigentü-

mer-Verband zusammengeschlossenen
Vermieter. Diese seien ausnahmslos „pri-
vate Einzelpersonen, die in den meisten
Fällen ein sehr gutes Verhältnis zu ihren
Mietern haben“. Warnecke glaubt daher,
dass die Vermieter in den allermeisten Fäl-
len auch gesprächsbereit seien. Mieter-
bund-Vertreterin Hartmann schätzt es
ähnlich ein: „Ich denke, ein Großteil der
Vermieter dürfte für solche Vereinbarun-
gen offen sein.“

Was kann man tun, wenn es
keine Einigung gibt?

Zwar darf der Vermieter bei Zahlungsver-
zug kündigen. Wegen der außergewöhnli-
chen Umstände könnte eine solche Kündi-
gung allerdings gegen den Grundsatz von
„Treu und Glauben“ verstoßen, niederge-
legt in Paragraf 242 Bürgerliches Gesetz-
buch. Dieser allgemeine Grundsatz
kommt dann zum Einsatz, wenn das sture
Vorgehen nach den Buchstaben des Geset-
zes zu einem mit Recht und Gerechtigkeit
offensichtlich unvereinbaren Ergebnis
führt. Ob die Corona-Krise ein Fall für Para-
graf 242 ist, darüber hat naturgemäß noch
kein Gericht entschieden. „Ich sehe aber
gute Chancen, dass eine solche Kündigung
treuwidrig sein könnte, weil es um ein Risi-
ko geht, das eigentlich alle gemeinsam tra-
gen sollten“, sagt Thomas Hannemann,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.
Zum Beispiel dann, wenn ein Wirt wegen
der Schließung seiner Gaststätte mit der
Pacht in Rückstand gerät. In einem mögli-
chen Rechtsstreit könnte er sich dann auf
den Paragrafen 242 berufen.

Wie hilft der Staat?


Die Bundesregierung hat angekündigt, we-
gen der Corona-Krise einen Notfallfonds
einzurichten. Er soll Kleinunternehmern
auch bei Verbindlichkeiten aus Miet- und
Pachtverhältnissen helfen. Unter anderem
bietet die staatseigene Förderbank KfW ab
sofort Kredite an. Kai Warnecke weist dar-
auf hin, dass Mieter, die in finanzielle
Schwierigkeiten geraten, bei den Kommu-
nen Wohngeld beantragen können: Wer in
Schwierigkeiten gerate, „sollte das zügig
machen“, sagt Warnecke. Der Mieterbund
fordert, dass für Mieter in finanziellen Nö-
ten der neu zu schaffende „Sicher-Woh-
nen-Fonds“ die Mietzahlungen über-
nimmt. Wichtig sei auch eine gesetzliche
Regelung, die Wohnungskündigungen für
die Zeit der Krise ausschließe. Außerdem
müsse es eine „rechtssichere Möglichkeit
zur Stundung zur Mietzahlungen geben“,
sagt Hartmann: „Mit solchen Regelungen
ließe sich ein flächendeckender Woh-
nungs- und Gewerbeimmobilienverlust
verhindern.“

Wohnhäuser in Dresden. Die meisten Mieter zahlen pünktlich. Wer das nicht schafft, braucht Hilfe – und verständnisvolle Vermieter. FOTO: MONIKA SKOLIMOWSKA / DPA

Lasst uns reden


Mieter- und Eigentümerverbände rücken in der Corona-Krise zusammen.


Was Mieter tun können, wenn das Geld knapp wird


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