von marianne körber
W
er eine Wohnung sucht,
kann auf Internetportalen
viele Kriterien eingeben –
Zimmergröße, Balkon, mö-
bliert, Loft, Altbau. Die Su-
che nach barrierefreien Wohnungen aber
ist schwierig. Nur selten gibt es in den Such-
masken die entsprechenden Filter. Und
wenn doch, heißt das noch nicht, dass die
Wohnungen tatsächlich altersgerecht
sind. Das Beispiel zeigt: Es gibt in Deutsch-
land zu wenige barrierefreie Wohnungen.
Für Eigenheimbesitzer ist daher der Um-
bau der eigenen Immobilie oft die nahelie-
gende Option.
Wohnen ohne lästige Schwellen – das
wünschen sich nicht nur viele, es wird
auch gebraucht. Prognosen zufolge be-
steht schon in naher Zukunft ein Bedarf
von 2,5 bis drei Millionen altersgerechten
Wohnungen. Werden die nicht geschaffen,
müssen mehr Menschen in Pflegeeinrich-
tungen untergebracht werden, was die
Pflege- und Sozialkassen belastet.
Mit Neubauten allein ist der Bedarf
nicht zu decken, das hat auch die Bundesre-
gierung erkannt. Sie unterstützt deshalb
über die staatliche Förderbank KfW ent-
sprechende Umbaumaßnahmen im Woh-
nungsbestand, zum Beispiel mit dem der-
zeit laufenden Programm „Altersgerecht
Umbauen“. Verbraucher erhalten hier ver-
billigte Darlehen für Maßnahmen zur Bar-
rierereduzierung in bestehenden Wohnge-
bäuden. Die Konditionen: ab 0,78 Prozent
effektiver Jahreszins, bis 50 000 Euro Kre-
dit je Wohnung, Laufzeit vier bis zehn Jah-
re, „für alle, die barrierereduzierend und
einbruchsichernd umbauen oder umge-
bauten Wohnraum kaufen“. Privatperso-
nen können auch einen Zuschuss beantra-
gen, bis zu 6250 Euro je Wohnung.
Wer die Förderung in Anspruch neh-
men will, muss wissen, dass man die Ar-
beit von Handwerkerleistungen dann
nicht mehr von der Steuer absetzen kann.
Und dass man einige technische Anforde-
rungen erfüllen muss. Um was es konkret
geht, ist in der „Anlage zum Merkblatt Al-
tersgerecht Umbauen“ nachzulesen. Da ist
beispielsweise aufgeführt, dass altersge-
rechte Stellplätze „mindestens 3,50 m
breit und 5,00 m tief“ sein müssen. Oder es
heißt: „Waschbecken/-tische müssen min-
destens 0,48 m tief und in der Höhe ent-
sprechend dem Bedarf der Nutzer mon-
tiert sein“ sowie „Kniefreiraum zur Nut-
zung im Sitzen bieten“. Mit dem Regelwerk
sei erstmals ein bundesweit einheitlicher
Standard für den altersgerechten Umbau
im Wohnungsbestand geschaffen worden,
betont die KfW (siehe Interview).
All diese bürokratisch anmutenden Vor-
gaben haben das Ziel, dass Senioren mög-
lichst lange selbständig zuhause wohnen
können. Das ist auch der Wunsch der meis-
ten Menschen, selbst im Fall der Pflegebe-
dürftigkeit.
Wie viele Senioren derzeit in altersge-
rechten Wohnungen leben, ist unklar.
Einer älteren Studie des Kuratoriums Deut-
sche Altershilfe (KDA) zufolge bewohnten
2009 etwa fünf Prozent der Seniorenhaus-
halte (ab 65 Jahre) weitgehend altersge-
rechte Wohnungen, was 570 000 barriere-
reduzierten Wohneinheiten in Deutsch-
land entsprechen würde. Eine amtliche Sta-
tistik darüber gibt es bisher nicht – noch
nicht. Das Thema barrierefreie Wohnfor-
men ist allerdings erstmals Teil des Mikro-
zensus, also der Haushaltsbefragungen.
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen
des Zusatzprogramms Wohnen auch Fra-
gen zur Barrierefreiheit gestellt, zum Bei-
spiel zu Stufen, Türbreiten und Aufzügen.
Einige Ergebnisse dazu schildert Christian
Globisch vom Bayerischen Landesamt für
Statistik: „Von hochgerechnet knapp 38
Millionen Haushalten in Deutschland sind
bei gut 12 Millionen Haushalten die Räume
alle stufenlos erreichbar, 18,4 Millionen
Haushalte haben ausreichend Bewegungs-
freiheit im Bad und bei 5,3 Millionen ist
der Einstieg zur Dusche ebenerdig.“ An-
dersherum ausgedrückt: Der Großteil der
Wohnungen ist nicht bedarfsgerecht. Das
stellte auch Verena Lihs vom Bundesinsti-
tut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) fest. Schon 2013 berichtete sie,
dass Seniorenwohnungen oft viele Mängel
hätten. Drei Viertel der Seniorenhaushalte
müssten Treppenstufen beim Zugang zum
Haus überwinden, die Hälfte noch zusätzli-
che Stufen zur Wohnung. Für mobilitäts-
eingeschränkte Menschen seien Freiräu-
me wie Garten, Terrasse oder Balkon bis-
weilen der einzige Zugang zu Außenberei-
chen, aber jeder zehnte Seniorenhaushalt
verfüge weder über Terrasse noch Balkon,
und wer solche Zugänge nach außen habe,
müsse über eine Schwelle treten.
Daran dürfte sich bis heute nicht allzu
viel geändert haben und das macht den ho-
hen Investitionsbedarf deutlich. Die
BBSR-Expertenkommission Wohnen im
Alter hat ihn einmal errechnet: Bei einem
Bedarf von kurzfristig benötigten 2,5 Milli-
onen barrierefreien oder barrierearmen
Wohnungen kamen sie auf einen „spezifi-
schen Mehraufwand von 18 Milliarden Eu-
ro und ein gesamtes Investitionsvolumen
von knapp 39 Milliarden Euro“.
Aber es müssen nicht immer die ganz
großen Umbauten sein. Das Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat im Leitfaden „Leben und Woh-
nen für alle Lebensalter“ beschrieben, was
auch möglich ist: Kleine Maßnahmen
selbst umsetzen. Hier wird beispielsweise
empfohlen, Möbel umzustellen und die
Zimmer neu aufzuteilen, sich von überflüs-
sigen Einrichtungsgegenständen zu tren-
nen, die Sitzflächen von Sofas, Sesseln und
Betten durch spezielle Holzklötze zu erhö-
hen und damit das Aufstehen und Hinset-
zen zu erleichtern. In Fachgeschäften
schließlich seien altersgerechte Alltagshil-
fen erhältlich, etwa Schlüsseldrehhilfen,
mit denen sich Türen ohne großen Kraft-
aufwand öffnen lassen, so einer der vielen
Tipps vom Ministerium.
An Ideen und Technik fehlt es nicht.
Messgeräte in den Wänden wissen, ob die
Senioren morgens aufgestanden sind, Ab-
schaltsysteme sorgen dafür, dass das Sau-
erkraut nicht auf dem Herd verkocht, Sen-
soren geben Auskunft über den Gesund-
heitszustand. Unter der Bezeichnung „Am-
bient Assisted Living“ (AAL) gibt es eine
ganze Reihe von technischen Anwendun-
gen, die die Lebensqualität erhöhen und
die Selbständigkeit erhalten sollen. Auch
das Bundesministerium für Bildung und
Forschung befasst sich mit diesem Thema;
auf der Internetseite mtidw.de – die krypti-
sche Abkürzung steht für „Mensch-Tech-
nik-Interaktion im demographischen Wan-
del“ – werden solche AAL-Projekte vorge-
stellt.
Auf andere Art befasst sich ein Projekt
in Sachsen mit dem demografischen Wan-
del. Der Verein WohnXperium eröffnete
im Sommer in Chemnitz ein Testlabor für
Seniorenwohnungen. Nach Angaben des
Verbandes der Sächsischen Wohnungsge-
nossenschaften handelt es sich dabei um
das europaweit erste Zentrum, in dem Bür-
ger, Wohnwirtschaft und andere Berufs-
gruppen erforschen können, wie Senioren
möglichst lange selbstbestimmt in den ei-
genen vier Wänden leben können. In dem
vom Freistaat geförderten „Erlebnis- und
Schulungszentrum“ können beispielswei-
se Handlungsabläufe simuliert werden,
die Wirkung von Licht, Farben, Kontrasten
und Materialien getestet werden oder eine
neue Perspektive – wie erlebt man Räume
als alternder Mensch?
Die Digitalisierung könnte schließlich
auch helfen, mit der Außenwelt in Kontakt
zu bleiben und so eine Vereinsamung zu
verhindern – in Deutschland leben etwa
45 Prozent der Frauen und 20 Prozent der
Männer über 65 allein. Skype oder What-
sapp sind nützlich, wenn Familie und
Freunde selten zu Besuch kommen und Äl-
tere in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Bei diesen Kommunikationsmöglichkei-
ten gibt es allerdings – noch – ein Problem:
Nach einer Umfrage der Initiative D21, ei-
nem 1999 gegründeten „Netzwerk für die
digitale Gesellschaft“, waren 2018 mehr als
die Hälfte (55 Prozent) der über 70-Jähri-
gen nicht online. Das ist viel, allerdings:
2001 waren erst vier Prozent der Senioren
im Netz unterwegs.
Es ist also vieles in Bewegung, eines
aber scheint sich hartnäckig zu halten: die
Scheu davor, sich mit dem Thema Alter zu
beschäftigen. Barrierefrei, Vorsorgevoll-
macht, Testament? Ja, aber nicht jetzt,
scheinen viele zu denken und schieben die-
se Dinge auf. Meist ein Fehler. Barriere-
reduzierende Wohnungsanpassungen zu-
mindest haben viele Vorteile; sie steigern
den Komfort und den Wert der Immobilie
und sorgen so auch für eine bessere Ver-
mietbarkeit.
Umbau statt Umzug
Über das Altwerden will kaum jemand nachdenken. Aber irgendwann stellt sich für die meisten Menschen die Frage, wie
und wo man leben wird, wenn die Kraft nachlässt. Modernisierungen und neue Technologien können dann helfen
Die öffentlich-rechtliche Bank KfW för-
dert seitvielen Jahren Maßnahmen, die
eine Immobilie seniorengerecht machen.
Zuletzt wurde das Programm „Altersge-
recht Umbauen“ aufgelegt. Doch was kön-
nen diese Maßnahmen bewirken? Fragen
an KfW-Produktmanagerin Manuela
Strauch.
SZ: Frau Strauch, warum fördert der Staat
den Umbau von Wohnungen mit Zuschüs-
sen und günstigen Krediten, und das un-
abhängig vom Einkommen?
Manuela Strauch: Die KfW und das Bundes-
ministerium des Innern, für Bau und Hei-
mat fördern bauliche Maßnahmen in Wohn-
gebäuden wie bodengleiche Duschen oder
einen modernen Raumzuschnitt. Damit
werden Barrieren reduziert und der Wohn-
komfort erhöht. Davon profitieren alle
Alters- und Einkommensgruppen in
Deutschland: Es ermöglicht älteren Men-
schen einen langen Verbleib in der gewohn-
ten Umgebung, kommt behinderten oder
in ihrer Mobilität eingeschränkten Men-
schen oder Familien mit Kindern zugute.
Wäre das Geld nicht besser woanders in-
vestiert, zum Beispiel in der Pflege?
Viele Senioren wollen in ihrem angestamm-
ten Heim und Wohnumfeld bleiben. Der
Abbau von Barrieren erleichtert ihnen den
Alltag. Unfälle oder Stürze können vermie-
den werden. Die Bedeutung altersgerech-
ten Wohnraums steigt, wenn die körperli-
chen Beeinträchtigungen bis zur Pflegebe-
dürftigkeit reichen. Geeignete Wohnbedin-
gungen sind eine wesentliche Vorausset-
zung für die Möglichkeit einer – von den
Betroffenen mit großer Mehrheit präferier-
ten – häuslichen beziehungsweise ambu-
lanten Pflege und stellen nicht nur für die
Pflegebedürftigen selbst, sondern auch
für pflegende Angehörige oder Pflege-
dienste eine erhebliche Erleichterung dar.
Wäre es nicht sinnvoller, nur große Um-
bauten zu unterstützen statt Einzelmaß-
nahmen?
Die Finanzierung von Einzelmaßnahmen
- sofern sie den technischen Mindestanfor-
derungen der KfW entsprechen – ist sinn-
voll, da oft schon kleine Verbesserungen
die Lebensqualität des Einzelnen erheb-
lich erhöhen können. Es gibt genug Beispie-
le: Eine ältere Dame kann die Treppen zu
ihrer Wohnung noch gut erklimmen, der
Einstieg in die Badewanne hingegen ist für
sie ein zu großer Schritt. Oder: Der chro-
nisch Kranke ist im Wesentlichen auf seine
Wohnung beschränkt. Dank seines barrie-
refreien, neuen Balkons kann er die Sonne
dennoch genießen. Für eine Familie mit
zwei kleinen Kindern, die noch auf den Kin-
derwagen angewiesen sind, kann der Um-
bau des Hauseinganges bedeuten, dass die-
ser endlich genug Platz zur Unterstellung
von Kinderwägen bietet.
Seit 2009 gibt es Programme zum Thema
„Altersgerecht Umbauen“. Wie groß war
das Fördervolumen bisher?
Seit 2009 wurden knapp 400 000 Wohn-
einheiten von der KfW mit einem Zusage-
volumen von 3,75 Milliarden Euro altersge-
recht umgebaut. Allein im vergangenen
Jahr waren es 44 000 Wohneinheiten mit
einem Fördervolumen von fast 400 Millio-
nen Euro. Typische Beispiele für eine Mo-
dernisierungsmaßnahme sind der Umbau
des Bads mit einer bodengleichen Dusche,
das Entfernen von Türschwellen oder der
Einbau von Aufzügen.
Wer kontrolliert, ob die Maßnahmen rich-
tig umgesetzt wurden?
Die Kredite im Programm werden über die
Hausbank vergeben. Wer den Kreditver-
trag abschließt, stimmt den Förderbedin-
gungen zu. Die KfW hat einige Schutzme-
chanismen zusätzlich eingebaut: Der Kun-
de ist unter anderem aufgefordert, die
zweckentsprechende Mittelverwendung
gegenüber seiner Hausbank vorzulegen.
Im Rahmen von Hausbankenprüfungen
durch die KfW wird ermittelt, ob die Förde-
rung gemäß den KfW-Produktbedingun-
gen vergeben wurden.
Um die KfW-Förderung zu bekommen,
müssen einige Bedingungen erfüllt wer-
den, zum Beispiel zur Größe von Eingangs-
türen. Ist das nicht kompliziert?
Wir fördern insbesondere Maßnahmen,
die auch in einer bewohnten Wohnung und
mit vergleichsweise geringem Aufwand
umgesetzt werden können. Die von der
KfW definierten technischen Mindestan-
forderungen sind weniger strikt gefasst
als etwa die DIN-Vorschriften zur Barriere-
freiheit, da im Wohnungsbestand auf-
grund der baustrukturellen Besonderhei-
ten Barrierefreiheit häufig nicht umsetz-
bar und – je nach Einschränkung des Nut-
zers – auch nicht erforderlich ist.
Bekommt eigentlich jeder einen Kf W-Kre-
dit, also zum Beispiel auch Senioren im Al-
ter von 80 Jahren?
Die Förderung ist altersunabhängig. Die
Kreditvergabe des Programms „Altersge-
recht Umbauen“ erfolgt immer über die
Hausbank. Konkret heißt das: Der Kunde
schließt mit seiner Hausbank den Kredit-
vertrag auf Basis der Produktbedingungen
ab. Die Kreditvergabe erfolgt entspre-
chend banküblicher Standards. Ob sich
Menschen jedoch im hohen Alter verschul-
den möchten, ist eine andere Frage.
Werden von der KfW auch sogenannte As-
sistenzsysteme unterstützt, also beispiels-
weise Notrufsysteme oder spezielle Tür-
sprechanlagen, nach dem Motto „Smart
Home statt Pflegeheim“?
Ja. Die KfW fördert auch Smart-Home-Ele-
mente wie Assistenzsysteme oder intelli-
gente Gebäudesystemtechnik, baugebun-
dene Bedienungs- und Antriebssysteme
für Türen, Jalousien oder Beleuchtung.
Außerdem werden auch die dazu benötig-
te Verkabelung wie Ethernetkabel oder ka-
bellose, funkbasierte Installationen wie
Router für Kommunikations-/Notrufsyste-
me und intelligente Assistenzsysteme ge-
fördert.
Die Förderung gibt es auch für gewerbli-
che Antragsteller. Welchen Anteil am Aus-
gabevolumen haben Privatleute, welchen
das Gewerbe?
Es zeigt sich, dass die Hälfte der altersge-
rechten Umbaumaßnahmen in der Kredit-
förderung auf Wohnungsunternehmen
entfällt.
Die Bundesmittel für das jüngste Pro-
gramm „Altersgerecht Umbauen“ betra-
gen 75 Millionen Euro. Dabei gilt das
Windhundverfahren – wer zuerst kommt,
kriegt die Förderung, ist der Topf leer, ha-
ben Verbraucher Pech gehabt, oder?
Die Zuschüsse stammen aus den Haus-
haltsmitteln des Bundes. Eine Antragstel-
lung im KfW-Zuschussportal ist möglich,
solange die Fördermittel nicht aufge-
braucht sind. Sollte jemand konkrete Maß-
nahmen planen, empfehlen wir eine zeitna-
he Antragstellung und Umsetzung.
Und was passiert nach dem Auslaufen des
Programms?
Der Bund beabsichtigt prinzipiell Bundes-
mittel für die Zuschussförderung barriere-
reduzierender Maßnahmen kontinuier-
lich bereitzustellen. Unabhängig davon för-
dert die KfW aus Eigenmitteln den Abbau
von Barrieren mit einem zinsgünstigen
Kredit im Programm „Altersgerecht Um-
bauen – Kredit (159)“. Dafür ist eine Antrag-
stellung vor dem Start der Bauarbeiten bei
einem Finanzierungsinstitut ihrer Wahl
(Banken, Sparkassen und Versicherungen)
erforderlich.
interview: marianne körber
Messgeräte in den Wänden
wissen, ob die Senioren
morgens aufgestanden sind
Haushalte in Deutschland
haben eineebenerdige
Dusche, 18 Millionen
ausreichend Bewegungsraum
im Bad, und 6,4 Millionen
Haushalte sind stufen-
beziehungsweise schwellenfrei.
Das sind einige Ergebnisse
des jüngsten Mikrozensus.
Im Rahmen des
Zusatzprogramms Wohnen
wurden 2018 erstmals auch
Fragen zum Thema
Barrierefreiheit gestellt.
„Ob sich Menschen im hohen
Alter verschulden möchten,
ist eine andere Frage.“
5,3
Millionen
Inder eigenen Wohnung alt werden, das wünschen sich viele Menschen. Mit einigen Umbauten kann das gelingen. FOTO: MATT ROURKE/AP
Kleine Maßnahmen, große Wirkung
Die staatliche Förderbank Kf W unterstützt Menschen, die ihre Wohnung umbauen wollen oder müssen. Wie das funktioniert, erläutert eine Expertin
Manuela Strauchist seit
19 Jahren bei der KfW
tätig. Die Diplom- und
Bankkauffrau ist bei der
Förderbank Produktmana-
gerin „Altersgerecht
Umbauen“.
FOTO: KFW BANKENGRUPPE /
GABY GERSTER
50 BAUEN & WOHNEN Samstag/Sonntag, 9./10. November 2019, Nr. 259 DEFGH