ein neutrales Gremium die Parteifinanzen,
sondern die Verwaltung des Bundestags.
Die Öffentlichkeit erfährt meist nichts
über laufende Verfahren. Die Prüfungen
dauern oft Jahre; Sanktionen werden bis-
weilen höchst diskret verhängt. Dies gilt
insbesondere für den Einsatz von Frak -
tionsmitteln für Parteizwecke. Immer
wieder hat es in der Vergangenheit kon-
krete Hinweise auf Missbrauch gegeben,
aber fast nie ist etwas passiert. Was auch
daran liegen könnte, dass bei dem heiklen
Thema alle Parteien im selben Boot sitzen.
Jahr für Jahr bewilligen die Abgeordne-
ten ihren Fraktionen im Bundeshaushalt
mehrere Millionen Euro für ihre Parla-
mentsarbeit. Die Fraktionen wiederum
nutzen das Geld für alle möglichen PR-
Ausgaben – von der einfachen Website
bis hin zu kostspielig produzierten Brief-
aktionen oder Hochglanzfilmen.
Vor Kurzem erstellte etwa die AfD-
Fraktion im Bundestag eine 55-minütige
Reportage über die Folgen der Abgasaffäre
(»Dieselmord im Ökowahn!«). Dass der
Film, der im Internet zu sehen ist, aus Steu-
ermitteln der Fraktion finanziert wurde,
erfuhr der Zuschauer erst am Ende.
Ähnlich dubios mutet ein knapp fünf-
minütiger Spot der CSU-Landesgruppe un-
ter dem Motto »CSYou« an. In der ersten
Episode springt ein aufgekratzter junger
Mann namens Armin vor der Kamera
herum, der wohl die Antwort auf den uni-
onskritischen YouTuber Rezo darstellen
soll. Armin will angeblich über »unsere
Arbeit im Bundestag« informieren. Doch
der Film polemisiert erst einmal ausführ-
lich gegen Greta Thunberg, was eher we-
niger mit der konkreten Fraktionsarbeit
zu tun haben dürfte.
Der Düsseldorfer Parteienrechtler Ale-
xander Hobusch bewertete die Youtube-
Performance der CSU-Bundestagsgruppe
kritisch. Sie erinnere eher an »partei -
politischen Meinungskampf« als an Be-
richte aus der Parlamentsarbeit. Aber
»Parteiöffentlichkeitsarbeit«, sagt der Ju-
rist, dürfe eben nicht von Fraktionen er-
ledigt werden.
Vor allem in Wahljahren ist die Versu-
chung bei den im Bundestag vertretenen
Parteien groß, auch die staatlichen Frak -
11 500 Kondome
mit Fraktionslogo
auf Kosten
der Steuerzahler.
tionsgelder für Wahlkampfzwecke heran -
zuziehen.
Allerdings spielen sich die PR-Aktionen
in einer rechtlichen Grauzone ab. Zwar ist
die Verwendung von Fraktionsmitteln für
Parteizwecke verboten. Doch es gibt keine
klaren gesetzlichen Regeln, wann genau
die Grenze zur illegalen Parteienfinanzie-
rung überschritten ist.
Die Bundestagsverwaltung ist bei der
Aufklärung keine große Hilfe. Die Beam-
ten ermitteln grundsätzlich nicht selbst.
Anders als Staatsanwälte dürfen sie keine
Unterlagen beschlagnahmen oder Zeugen
vernehmen. Im Grunde ist die Bundestags-
verwaltung darauf angewiesen, dass Dritte
für sie Missstände aufdecken.
Die Rechnungshöfe im Land sind solche
Dritte. Sie sind für die Prüfung der Frak -
tionsfinanzen formal zuständig. Im Jahr
2013 hatte der Bundesrechnungshof eine
Prüfung der Jahre 1999 bis 2006 abge-
schlossen und 67 Maßnahmen der damali-
gen Bundestagsfraktionen als fragwürdig
kritisiert (SPIEGEL18/2015). Doch die
Sünden blieben fast alle folgenlos, unter
anderem weil einige Vergehen bereits ver-
jährt waren. Die Prüfer hatten sich schlicht
zu viel Zeit gelassen.
Einen solchen Fehlschlag wollte der
Rechnungshof beim nächsten Mal vermei-
Macmillan Cancer Support. Worried sick: the emotional impact of cancer. Report on survey carried out by Opinion Leader Research 2006.
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unbedingt sprechen sollten:
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DE-21789/19