Deutschland
46 DER SPIEGEL Nr. 43 / 19. 10. 2019
den. Als die Bundestagswahl 2013 vorüber
war, knöpfte er sich gezielt die Etats für
Öffentlichkeitsarbeit vor. Vier Jahre später,
im April 2017, schlossen die Prüfer ihre Ar-
beit ab. Der Abschlussbericht liegt seitdem
der Bundestagsverwaltung vor.
Die Beamten mussten nun über entspre-
chende Sanktionen und Strafzahlungen
für die Parteien entscheiden. Das Ergebnis
steht seit Ende September fest. Und die
rechtliche Bewertung ist deutlich anders
ausgefallen als beim Bundesrechnungshof
in Bonn. Die Bundestagsverwaltung, heißt
es auf Anfrage, habe »der Realität des poli -
Kampagne hätte aus Fraktionsgeldern
»nicht finanziert werden dürfen«.
Trotzdem kam die Union mit nur
93,96 Euro Strafe davon. Lediglich ein
Frak tionsblog mit offenem Wahlaufruf
(»Angela Merkel regiert ausgewogen und
klug, die Bürger können sich auf sie verlas-
sen«) ging auch Schäubles Beamten zu weit.
Bei der SPD-Fraktion zählte der Bun-
desrechnungshof acht Kampagnen, die
nach Ansicht der Prüfer in Wahrheit ver-
deckte Parteienfinanzierung waren. 36 von
mehr als 200 Veranstaltungen (»Fraktion
vor Ort«) seien reine Parteiveranstaltun-
der Fraktionskasse, bei den Grünen Wahl-
aufrufe in der Fraktionszeitung.
Am dreistesten hatte es laut Rechnungs-
hof jedoch die FDP-Fraktion unter ihrem
damaligen Chef Rainer Brüderle getrieben:
Mehr als sechs Millionen Euro Steuergeld
gaben die liberalen Parlamentarier im
Wahlkampfjahr 2013 für ihre »Öffentlich-
keitsarbeit« aus – mehr als alle anderen
Bundestagsfraktionen zusammen (siehe
Grafik S. 42).
Dem Urteil der Rechnungsprüfer zufol-
ge handelte es sich bei einem Gutteil dieser
Ausgaben um verdeckte Parteienfinanzie-
tischen Meinungskampfes mehr Raum«
gegeben als die Prüfer des Bundesrech-
nungshofs.
Bei der Union hatte der Rechnungshof
vier PR-Aktionen als verdeckte Parteien-
finanzierung beanstandet. Darunter Kam-
pagnen für mehrere Zehntausend Euro,
wie die Broschüre »Eine gute Bilanz« oder
eine Anzeige auf Facebook (»Gut gelau-
fen«), die die Fraktion ein Vierteljahr vor
der Bundestagswahl im September 2013
geschaltet hatte. »Politische Bilanzbro-
schüren von Bundestagsfraktionen sind in
der Vorwahlzeit unzulässig«, befand der
Bundesrechnungshof. Auch eine Facebook-
gen gewesen. Sie hätten alle in der Schluss-
phase des Bundestagswahlkampfs stattge-
funden. Auch die Zeitung »fraktion intern«
wurde nach Meinung der Prüfer für Par-
teizwecke missbraucht. Immerhin drei der
monierten Punkte konnte auch die Bun-
destagsverwaltung nachvollziehen. Sie ver-
hängte eine Strafe gegen die SPD in Höhe
von 44 234 Euro.
Nur im Falle der Grünen und der Linken
fanden Schäubles Kontrolleure die Kritik
des Bundesrechnungshofs in fast allen
Punkten sanktionswürdig. Bei der Fraktion
der Linken rügten die Kontrolleure etwa
Subventionen für Direktkandidaten aus
rung. Zahlreiche fragwürdige Ausgaben
hätten zudem nicht geprüft werden kön-
nen, da die Fraktion »viele Unterlagen ver-
nichtet« habe.
Konsequenzen hat all das für die FDP
nicht. Im Gegensatz zum Rechnungshof
vermochten die Kontrolleure von Bundes-
tagspräsident Wolfgang Schäuble in kei-
nem einzigen Fall illegale Parteienfinan-
zierung zu erkennen.
Dabei waren die Prüfer des Bundesrech-
nungshofs auf eine ganze Reihe fragwürdi -
ger Werbemaßnahmen gestoßen. Etwa auf
Rechnungen für insgesamt 306 880 Wer-
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