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Wahljahr von der Berliner Agentur Gold-
land Media hatte beschaffen lassen und
die verdächtig an die Werbemittel der Par-
tei erinnerten. Vom »Einkaufchip Schlüs-
selanhänger« bis zum »Schokotaler equal
pay-day«, von der »LED Lampe Kapsel-
öffner« bis zum »Styropor-Flieger
Deutschlandtour« – die blau-gelben Give-
aways auf Steuerzahlerkosten müssen gan-
ze Lagerräume gefüllt haben.
Derartige Werbeartikel, so schrieb der
Bundesrechnungshof, könnten »allenfalls
dann zulässig sein, wenn ein Bezug zur
Fraktionsarbeit eindeutig gegeben und er-
chenden Hinweis auf die Fraktion«. Ledig-
lich zwei Give-aways (Aufkleber für den
Christopher Street Day und Fahrradsattel-
schützer) seien »nicht als Maßnahme der
Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion erkenn-
bar gewesen«, schreiben Schäubles Prüfer.
Parteispende an, wenn jemand in der Par-
tei davon gewusst hat. Das lässt sich aber
nur sehr schwer beweisen. Deswegen
muss im Gesetz nachgesteuert werden.«
Schönberger geht sogar noch weiter. Sie
fordert, dass die Kontrolle der Parteifinan-
zen der Bundestagsverwaltung entzogen
wird. »Ich könnte mir eine neue Behörde
mit weitreichenden Ermittlungskompeten-
zen vorstellen, die den unabhängigen Da-
tenschutzbeauftragten ähnelt.«
Dank der milden Sicht der Bundestags-
verwaltung blieben nicht nur die Strafzah-
lungen moderat, die Fraktionen müssen
kennbar ist«. Das dürfte bei zahlreichen
Artikeln nicht der Fall gewesen sein – etwa
bei 11 500 Kondomen mit dem Logo der
Fraktion.
»Im Ergebnis«, bilanzierte der Rech-
nungshof, seien die steuerfinanzierten
Werbemittel »größtenteils unzulässig«
gewesen. Außerdem wurden die Grenzen
zwischen Fraktion und Partei verwischt.
»Die Bundestagsfraktion trat nicht als
›Fraktion‹ in Erscheinung, sondern um-
schrieb sich als ›FDP im Deutschen Bun-
destag‹«.
Die Bundestagsverwaltung aber hält
das umstrittene Logo für einen »ausrei-
Geahndet wurde die Maßnahme dennoch
nicht.
Auch eine fragwürdige PR-Kampagne
im Wert von mehr als 267 000 Euro, in der
die Fraktion ausgewählte Zielgruppen wie
Rechtsanwälte, Unternehmensgeschäfts-
führer oder Waldbesitzer mit einer Flut
von »Informationsbriefen« bombardierte,
blieb für die FDP parteienrechtlich ohne
Konsequenzen.
Die Parteienrechtlerin Sophie Schön-
berger von der Universität Düsseldorf for-
dert eine Verschärfung des Parteienrechts.
»Bislang sieht die Bundestagsverwaltung
die PR-Maßnahmen nur dann als illegale
auch nicht fürchten, das zweckentfremdete
Geld zurückzahlen zu müssen. »Das Ab-
geordnetengesetz des Bundes enthält – an-
ders als etliche landesrechtlichen Regelun-
gen – keine Grundlage für die Rückforde-
rung zweckwidrig verwendeter Mittel«,
sagt die Bundestagsverwaltung auf An -
frage. Der Bundestagspräsident habe das
aber »gegenüber den Fraktionen ausdrück-
lich angesprochen und eine rechtliche Klar-
stellung angeregt«.
Sven Becker, Sven Röbel,
Andreas Wassermann
Mail: [email protected]
Die Fraktionen müssen
nicht fürchten, das
zweckentfremdete Geld
zurückzahlen zu müssen.
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