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E
ndlich 18, erwachsen und
unabhängig? Schön wärs.
Mehr als 80 Prozent der
Jugendlichen sind an ihrem 18. Ge
burtstag noch in der Erstausbil
dung – und damit zumindest finan
ziell abhängig von den Eltern. Das
führt häufig zu Streit.
Gesetzlich ist klar: Eltern müs
sen – soweit es finanziell zumutbar
ist – für ihre volljährigen Kinder bis
zum Abschluss der Erstausbildung
Unterhalt zahlen. Wie viel, schreibt
das Gesetz nicht vor.
Die Berechnung. Am besten orien
tiert man sich deshalb an der
Berechnungsmethode, die auch
Beratungsstellen, Behörden und
Gerichte anwenden. Man erstellt
ein Budget mit den notwendigen
Lebenshaltungskosten für das
Kind. Dann berechnet man für die
Eltern das sogenannte erweiterte
Existenzminimum:
betreibungsrechtliches
Existenzminimum
plus Steuern
plus 20 Prozent
Wenn das Einkommen der
Eltern über diesem Betrag liegt,
gilt eine Unterhaltszahlung an ein
erwachsenes Kind als zumutbar.
So weit die Theorie. In der Praxis
lauern jedoch jede Menge Fall
stricke. Dazu die wichtigsten Fra
gen und Antworten.
Darf ich mein Arbeitspensum reduzieren
oder mich früher pensionieren lassen,
wenn ich ein erwachsenes Kind
unterstützen muss?
Die Unterhaltspflicht steht über der
Selbstverwirklichung. Als Elternteil sind
Sie deshalb verpflichtet, Ihre Erwerbs
kraft für die Ausbildungsfinanzierung
des Sprösslings einzusetzen. Sie dürfen
daher das Pensum nur reduzieren, wenn
Sie weiterhin für den Unterhalt des Kin
des aufkommen können.
Zulässig ist eine Reduktion aber,
wenn Sie schwerwiegende gesundheit
liche Probleme haben oder wenn der
Arbeitgeber Ihren Anstellungsgrad aus
betrieblichen Gründen herabsetzt.
Falls Sie eine Frühpensionierung ins
Auge fassen: Bedenken Sie, dass Sie
damit den Anspruch auf eine AHVKin
derrente verlieren – und entsprechend
weniger Geld im Portemonnaie bleibt.
Ich lebe von meiner Frau getrennt, unsere
Tochter verweigert den Kontakt. Muss ich
ihr Studium trotzdem finanzieren?
Grundsätzlich müssen die Eltern zah
len, auch wenn die Beziehung zum Kind
schlecht ist. Wenn das Kind aber jeden
Kontakt und auch die Auskunft über
den Stand der Ausbildung verweigert,
können Sie die Unterhaltszahlungen
einstellen.
Kann ich vom Kind verlangen, dass es
während des Studiums zu Hause wohnt?
Nein. Ein volljähriges Kind darf aus
ziehen. Es hat dadurch aber kein An
recht auf höhere Unterhaltszahlungen.
Kann ich von meinem Kind verlangen,
dass es während des Studiums arbeitet?
Und wenn ja, mit welchem Pensum?
Ein volljähriges Kind ist für seinen Un
terhalt wie auch für die Durchsetzung
seiner Unterhaltsansprüche selbst ver
antwortlich. Wenn ein Nebenverdienst
möglich ist, wenn das Kind eigenes Ver
mögen hat, wenn es einen Lehrlings
oder Praktikumslohn oder einen Sold
aus militärischer Ausbildung erhält,
muss es dieses Einkommen an seinen
Unterhalt beisteuern.
«Beim Hochschulstudium hat sich
mit dem BolognaSystem einiges ver
ändert», erklärt Brigitte Ortega, Leiterin
Fachstelle Studienfinanzierung der Uni
Zürich. «Es gibt zahlreiche Selektions
prüfungen mit hohen Durchfallquoten.
UNTERHALT. Eltern müssen Kindern auch nach
dem 18. Geburtstag die Ausbildung finanzieren.
Was heisst das? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Eltern
zahlen bis
zum Diplom
70 Beobachter 19/2019
RATGEBER