Die Welt Kompakt - 19.08.2019

(Steven Felgate) #1

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ie Mobilfunknetzbe-
treiber haben den
Gesetzentwurf des
Justizministeriums
gegen Kostenfallen scharf kriti-
siert. JustizministerinChristi-
ne Lambrecht (SPD) will damit
die Rechte unter anderem von
Kunden von Mobilfunkanbie-
tern stärken.


VON THOMAS HEUZEROTH

So soll die Laufzeit eines
Erstvertrages auf maximal
zwölf Monate beschränkt wer-
den, eine automatische Verlän-
gerung soll nur noch drei Mo-
nate betragen dürfen. Darüber
hinaus soll die Kündigungsfrist
von drei Monaten auf einen
Monat sinken. Die Pläne be-
treffen nicht nur die Mobilfun-
ker, auch Fitnessstudios müss-
ten ihre Verträge den Änderun-
gen anpassen. Doch gerade
Mobilfunker arbeiten gern mit
24-Monats-Verträgen, um Kun-
den davon abzuhalten, zur
Konkurrenz zu wechseln. Des-
wegen reagieren sie scharf auf
den Gesetzentwurf.
Zwar gingen einige Ideen der
Justizministerin in die richtige
Richtung, heißt es in einer Stel-
lungnahme des Verbands der
Anbieter von Telekommunika-
tions- und Mehrwertdiensten
(VATM). „Die Vertragslaufzeit
in der Telekommunikation auf
höchstens ein Jahr zu begren-


zen halten wir jedoch gerade
für die Kunden für absolut kon-
traproduktiv“, sagte VATM-Ge-
schäftsführer Jürgen Grützner.
Viele Kunden nutzten die
Möglichkeit, ein meist deutlich
subventioniertes Endgerät zu
erhalten, das dann über eine
Vertragslaufzeit von zwei Jah-
ren refinanziert werden könne.

Tatsächlich sind Ein-Euro-An-
gebote für Smartphones nur auf
diese Weise möglich. Kunden
zahlen dann die Geräte mit ih-
ren monatlichen Tarifen ab –
und umgehen so eine hohe Ein-
malzahlung zum Beginn ihres
Vertrages. Insbesondere in der
Aufbauzeit des Mobilfunks in
Deutschland war diese Form

der Finanzierung beliebt. Sie
hat jedoch in den vergangenen
zehn Jahren abgenommen.
Die Deutsche Telekom hält
eine Änderung für unnötig.
„Bereits heute erhalten unsere
Kunden sowohl im Festnetz als
auch im Mobilfunk selbstver-
ständlich Verträge mit einer
Laufzeit von zwölf Monaten
und entsprechender Kündi-
gungsfrist“, heißt es bei der Te-
lekom. Der Kunde habe also un-
abhängig von einer veränderten
Gesetzgebung schon heute die
Wahl zwischen verschiedenen
Vertragslaufzeiten.
Auch Telefónica mit seiner
Marke O2 verweist auf beste-
hende Alternativen zur zweijäh-
rigen Laufzeit. Neben Prepaid
ließen sich auch die meisten O2-
Verträge auf Wunsch mit einer
einmonatigen Laufzeit buchen.
Bei Vodafone sieht man als Fol-
ge eines solches Gesetzes sogar
„weniger Wahlfreiheit in der
Angebotspalette und höhere
Kosten für viele Verbraucher“.
Bei kürzeren Vertragslaufzeiten
würden entweder die monatli-
chen Preise für subventionierte
Handys oder aber die einmalig
zu zahlenden Preise deutlich
steigen. „Die Preise für ein neu-
es Handy ändern sich ja nicht
durch kürzere oder längere Ver-
tragslaufzeiten, sondern wer-
den auf die Laufzeit umgelegt.“
Tatsächlich haben alle Anbie-
ter neben den 24-Monats-Ver-

trägen auch kürzere Laufzeiten,
dann meistens ohne subventio-
nierte Handys. Trotzdem ent-
schieden sich die Verbraucher
nach Angaben des VATM über-
wiegend für die Zwei-Jahres-
Verträge, obwohl seit 2012 alle
TK-Unternehmen mindestens
eine Vertragsoption mit einer
einjährigen Laufzeit anbieten.
„Die Verbraucher sind also völ-
lig frei in ihrer Entscheidung,
und es braucht daher kein Ge-
setz gegen die vom Kunden am
meisten gewählte Vertragslauf-
zeit“, sagte Grützner.
Größere Auswirkungen
könnte das neue Gesetz jedoch
auch für das Festnetz bedeuten,
insbesondere den Glasfaseraus-
bau. Das Verlegen einer Glasfa-
serleitung für einen Internetan-
schluss mit hoher Gigabit-Ge-
schwindigkeit verlangt den Un-
ternehmen hohe Anfangsinves-
titionen ab. Daher legen die An-
bieter solche Kabel erst, wenn
sie eine bestimmte Annahme-
quote in der Vorvermarktung
erreichen. Vertragslaufzeiten
von zwei Jahren sind auch hier
als ein Minimum von Planungs-
sicherheit für die Anbieter
wichtig und von den Kunden
akzeptiert“, heißt es beim
VATM. „Ein staatliches Eingrei-
fen ist also nicht nur unnötig,
sondern ginge zulasten der in
aller Regel sehr zufriedenen
Kunden und der Digitalisierung
unseres Landes.“

Mobilfunkanschlüsse

Quelle: Bundesnetzagentur

in Millionen nach Netzbetreibern in Deutschland, Quartalszahlen

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Telefónica
Deutsche Telekom

Ein-Euro-Handy


droht das Aus


Mobilfunkbetreiber sollen Neukunden


nur noch Ein-Jahres-Verträge anbieten


dürfen. Die Branche ist erbost


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