DIE WELIE WELIE WELTKOMPAKTTKOMPAKT DIENSTAG,30.JULI2019 WIRTSCHAFT 11
KOMPAKT
STEUERSENKUNG
Bahn würde Effekt an
Kunden weitergeben
Die Deutsche Bahn verspricht
im Falle einer Mehrwertsteuer-
senkung für Fernverkehrsti-
ckets, dass davon vor allem die
Kunden profitieren werden.
„Wir würden diesen Vorteil an
unsere Fahrgäste weitergeben“,
erklärte Bahn-Chef Richard
Lutz. „Unsere Kunden würden
von einer niedrigeren Mehr-
wertsteuer erheblich profitieren
- sei es in Form neuer attrakti-
ver Angebote oder reduzierter
Ticketpreise.“ Auch eine Kom-
bination aus beidem sei denk-
bar. „Darüber hinaus würde
eine solche Entscheidung zu-
sätzlichen Spielraum für wei-
tere Investitionen in unsere
Fahrzeugflotte schaffen“, er-
klärte Lutz weiter.
SCHLACHTBETRIEB
Robert Tönnies
pocht auf Verkauf
Im erneut aufgeflammten Streit
um die Führung in Deutsch-
lands größtem Schlachtbetrieb
pocht Robert Tönnies jetzt auf
einen Verkauf der Gruppe. Da-
bei beruft sich der 41-Jährige in
einer Schiedsklage auf den 2017
außergerichtlich beigelegten
Streit mit seinem Onkel, Mit-
gesellschafter Clemens Tönnies
(63). Damals sei vereinbart
worden, dass die Gruppe ver-
kauft wird, wenn es erneut zu
Streitereien kommt. Der Streit-
wert wird in der Schiedsklage
mit 600 Millionen Euro bezif-
fert.
BMW-WERK LEIPZIG
EuGH kürzt
Subventionen
Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) hat für den Bau von
Elektroautos im Leipziger
BMW-Werk weniger Subventio-
nen erlaubt als beantragt. Da-
mit wies der Gerichtshof eine
Klage des Unternehmens und
Sachsens gegen die EU-Kom-
mission endgültig ab. Die Bun-
desrepublik wollte BMW 45
Millionen Euro Beihilfe zahlen,
die EU-Kommission genehmig-
te jedoch nur 17 Millionen. Die-
se Summe könne dem Auto-
bauer nach dem Urteil der
Luxemburger Richter jetzt
ausgezahlt werden, sagte ein
BMW-Sprecher in München.
Sachsens Wirtschaftsminister
Martin Dulig (SPD) reagierte
gelassen auf das Urteil.
Die Vorwahlen der günstigsten Call-by-Call-Anbieter
(ohne Anmeldung) in Cent/Minute, Abrechnung im Minutentakt
Festnetz Inland Montag bis Freitag
Zeit Ferngespräche Ortsgespräche
0 -7 001028 ,10 001088 ,52 001078 ,66 001028 ,10 001052 ,92 001013 ,
7 -8 001011 ,52 001078 ,66 001068 ,79 011097 ,52 011028 ,66 011038 ,
8 -10 011078 ,23 011098 ,24 011068 ,34 011097 ,52 011028 ,66 011038 ,
1 0-12 011078 ,23 011098 ,24 011068 ,34 011097 ,52 011028 ,66 011038 ,
1 2-14 011078 ,23 011098 ,24 011068 ,34 011028 ,66 011097 ,67 011038 ,
1 4-18 011078 ,23 011098 ,24 011068 ,34 011028 ,66 011097 ,67 011038 ,
1 8-19 001011 ,52 001078 ,66 001068 ,79 011097 ,55 011028 ,66 011038 ,
1 9-24 001078 ,66 001068 ,79 001098 ,92 001052 ,89 001013 ,94 011079 ,
Festnetz Inland Samstag und Sonntag
Zeit Ferngespräche Ortsgespräche
0 -7 001028 ,10 001078 ,66 001088 ,77 001028 ,10 001052 ,92 001097 ,
7 -8 001028 ,10 001012 ,58 001078 ,66 001028 ,10 011088 ,44 011038 ,
8 -18 001012 ,58 001068 ,79 011078 ,23 011088 ,44 011038 ,48 011079 ,
1 8-19 001012 ,58 001078 ,66 001068 ,79 011088 ,44 011038 ,48 011079 ,
1 9-24 001078 ,66 001068 ,79 001098 ,92 001052 ,92 001013 ,94 011038 ,
Festnetz zu Mobilfunk Montag bis Sonntag
Zeit
0 -24^011078 ,48^011038 ,49^010521 ,82^021068 ,19^0100122 ,80^010973 ,
Ausland (2 Anbieter je Land) Montag bis Sonntag
Zeit Frank-
reich
GB Italien Öster-
reich
Polen Spanien USA
0 -
0 ,82 0 ,39 0 ,82 1 ,49 0 ,88 0 ,39 0 ,
01086 01078 01086 01078 01078 01078 01086
0 ,84 0 ,96 0 ,89 1 ,61 1 ,09 0 ,89 0 ,
01069 01069 01068 01069 01068 01068 01068
Quelle: biallo.de Anbieter mit Tarifansage Stand: 26.07.19; 12.00 Uhr
Telefontarife
E
s könnte so einfach
sein – niemand be-
merkt etwas, und die
eigenen Daten sind
schon nach einem Besuch auf
einer Internetseite auf die Rei-
se durch die digitale Welt.
Doch Wissen über Besucher
von Webshops ohne deren
Kenntnis an soziale Netzwerke
weiterzureichen geht nicht in
Ordnung.
VON BENEDIKT FUEST
UND MICHAEL GASSMANN
Das hat der Europäische Ge-
richtshof(EuGH) am Montag
in einem Urteil entschieden,
dem grundsätzliche Bedeutung
beigemessen wird. Im konkre-
ten Fall ging es um
den Online-Shop Fa-
shion ID, der zur Be-
kleidungskette Peek
& Cloppenburg ge-
hört. Fashion ID hat-
te einen Gefällt-mir-
Button auf seiner
Seite eingebaut. Die
Schaltflächen über-
tragen personenbe-
zogene Daten wie IP-
Adresse, die Kennung
des Webbrowsers,
sowie gegebenenfalls
die Facebook-ID des
Nutzers an das sozia-
le Netzwerk aus den
USA. Das funktio-
nierte sogar, wenn
der Button gar nicht
betätigt wurde – so-
gar, wenn der Besu-
cher kein Facebook-
Konto hat. Künftig
müssen Firmen auf
jeden Fall die Nutzer
darüber informieren,
welche Daten sie via
Like-Button-Einbin-
dung an Facebook
übermitteln. Ob auch
eine Zustimmung
eingeholt werden
muss, könnte vom
Einzelfall abhängen.
„Durch das heutige
EuGH-Urteil hat die
Verbraucherzentrale
NRW eine Stärkung
der Verbraucherda-
tenschutzrechte
beim Facebook-Like-Button
mit Signalwirkung erreicht“,
begrüßte Wolfgang Schuldzin-
ski, Vorstand der Verbraucher-
zentrale NRW, die Entschei-
dung.
„Der Praxis von Facebook,
mittels des Like-Buttons Da-
ten ohne Wissen der Nutzer
abzugreifen, um sie für weitere
Zwecke – etwa für passgenaue
Werbung – zu verwenden, wird
nun ein Riegel vorgeschoben“,
sagte er weiter. Facebook-Justi-
tiar Jack Gilbert betonte, wie
wichtig Webseiten-Plugins im
modernen Netz seien. Der
Konzern wolle mit den Werbe-
kunden das Urteil prüfen und
beurteilen, ob und inwieweit
man Verfahren ändern müsse.
Eine Pflicht zur Einwilligung
der Nutzer sieht der Konzern
jedoch aus dem Urteil nicht.
„Der Entscheidung lässt sich
nicht entnehmen, dass der
EuGH der Auffassung ist, dass
zwingend eine Einwilligung
eingeholt werden muss. Der
EuGH hat vielmehr ausdrück-
lich auch auf die Möglichkeit
abgestellt, dass sich beide ge-
meinsam Verantwortliche auf
berechtigte Interessen stüt-
zen“, erklärte ein Facebook-
Sprecher gegenüber WELT.
Nach dem Luxemburger Ur-
teil können Unternehmen wie
Fashion ID, die auf diese Weise
mit Facebook oder anderen
Netzwerken kooperieren, „als
gemeinsam mit Facebookver-
antwortlich angesehen wer-
den“. Beiden gehe es am Ende
darum, ihre Werbung zu opti-
mieren und damit einen „wirt-
schaftlichen Vorteil“ zu errei-
chen, urteilten die Richter.
Weil Fashion ID eine Mitver-
antwortung trage, müsse die
Website die Nutzer auch infor-
mieren. „Die gemeinsame Ver-
antwortlichkeit ist die viel-
leicht größte Herausforderung
für Unternehmen“, kommen-
tiert der Kölner Datenschutz-
experte Marc Störing von der
Kanzlei Osborne Clarke.
„Denn das bedeutet, dass die
Firmen mit dafür verantwort-
lich sind, welche Daten genau
Facebook erhebt – das jedoch
ist den Firmen bislang gar
nicht genau bekannt. Der
EuGH erläutert zudem nicht,
ab wann genau diese gemeinsa-
me Verantwortlichkeit greift
und lässt die Firmen damit im
Unklaren.“ Das bedeutet: Un-
ternehmen haben bisher keine
Ahnung, welche Daten Face-
book von ihren Einkäufern ab-
greift. Und auch die Nutzer
selbst wissen nicht, was Face-
book über sie sammelt – denn
das geschieht für jeden Anwen-
der individuell. Künftig soll
sich das laut Urteil ändern, Fa-
cebook müsste also vollständig
transparent offenbaren, wel-
che Daten gesammelt werden.
Neben diesem neuen Wis-
sen könnte das Urteil für die
Nutzer auch darauf hinauslau-
fen, dass künftig mehr Klicks
notwendig sind, um die Einwil-
ligung zu dokumentieren. Die
Internetseiten müssen bele-
gen, dass sie ein be-
rechtigtes Interesse
an der Datensamme-
lei haben.
„Der EuGH hat
aber nicht gesagt,
dass eine Einwilli-
gung die einzige
mögliche Rechts-
grundlage ist, um ein
berechtigtes Interes-
se nachzuweisen“,
erläuterte ein Spre-
cher der Verbrau-
cherzentrale. Die Un-
ternehmen könnten
auch eine Abwägung
vornehmen und zu
dem Ergebnis kom-
men, dass ihr legiti-
mes Interesse am
Geschäftsbetrieb
ausreicht. Darüber
müssten dann wie-
derum Gerichte in je-
dem Einzelfall ent-
schieden. Ähnlich
sieht das der Kölner
Medienrechtler
Christian Solmecke:
„Ob Webseiten-Be-
treiber eine Einwilli-
gung von ihren Besu-
chern für die Einbin-
dung des Facebook-
Like-Buttons einho-
len müssen oder ob
ein berechtigtes Inte-
resse als Rechtferti-
gungsgrund aus-
reicht, lässt der Eu-
ropäische Gerichts-
hof offen.“ Diese Frage müssen
nun wieder die Richter des
Düsseldorfer Oberlandesge-
richts (OLG) entscheiden, das
den Fall ursprünglich an den
EuGH überstellt hatte.
Das OLG hatte das Verfah-
ren im Januar 2017 ausgesetzt
und dem Luxemburger Ge-
richtshof datenschutzrechtlich
streitige Fragen zur Einschät-
zung und Auslegung nach Uni-
onsrecht vorgelegt. Dabei dür-
fe das OLG nicht von der Ant-
wort der Luxemburger Richter
abweichen, betonte Verbrau-
cherzentrale-NRW-Vorstand
Schuldzinski. Er begrüßte
auch, dass der EuGH die Klage-
befugnis der Verbraucherorga-
nisation auf europäischer Ebe-
ne bei Verstößen gegen das Da-
tenschutzrecht bestätigt habe.
Abfischen
verboten
Der Europäische Gerichtshof
hat entschieden: Facebook
darf über seinen Like-Button
nicht heimlich Daten
von Nutzern sammeln
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man Verfahren ändern müsse.
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man Verfahren ändern müsse.
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kunden das Urteil kunden das Urteil kunden das Urteil kunden das Urteil kunden das Urteil kunden das Urteil kunden das Urteil kunden das Urteil ВИИЛАА
Konzern wolle Konzern wolle Konzern wolle Konzern wolle Konzern wolle Konzern wolle Konzern wolle ГГРРУ
Konzern wolle Konzern wolle Konzern wolle ПППА
modernen Netz seien. Dermodernen Netz seien. DerА
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man Verfahren ändern müsse. "What's man Verfahren ändern müsse.
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