14 |DONNERSTAG,20. FEBRUAR 2020 GeldStandard DERSTANDARD
Morgen:
„Wir Ein Heft übersVerzichten.
mäßigen
uns
maßlos“
Philosoph Robert Pfaller
Freitag, 21. Februar 2020
Nr. 1060
MÄRKTE IMWOCHENVERGLEICH
STANDARD MARKET
Atrium Europ.R.E. 3,41 19.2. W–0,
BKS 15,80 19.2.±0,
BKSVz 15,00 18.2.+2,74WWWW
BTV 30,00 13.2.+2,04WWW
BTVVz 27,80 19.2.±0,
Burgenland Hold. 84,00 17.2. WWWWWWWW–6,
Cleen Energy 2,90 17.2. WWWW–2,
De Raj 3,74 15.10.±0,
Frau enthalHold.20,00 19.2.±0,
Gurktaler St 9,85 13.2.±0,
GurktalerVz 9,65 18.2.+1,05WW
HTI 0,21 23.8.±0,
LinzTextil 280,0 01 4.2.+3,70WWWWW
Manner&Co. 105,00 19.2.±0,
Masch.fabrikHeid. 2,50 18.2.+8,70WWWWWWWWWW
Oberbank 95,80 19.2. W–0,
OberbankVz 90,00 19.2. WW–0,
Österr.Staatsdr. 23,20 6.2.±0,
Ottakr.Getr. St 130,00 19.2.±0,
Ottakr.Getr. Vz 85,0 018.2. WWW–2,
PIERER 48,40 17.2.+0,83WW
Rath 27,00 13.2. WWWWW–3,
RHI Magn. 37,10 19.2. WWWWWW–5,
Robeco A 36,00 1.4.±0,
Robeco GlTR Bd 57,00 6.6.±0,
Rolinco A 35,40 6.6. WWW–1,
StadlauerMalz. 54,50 18.2.±0,
SW Umwelttechn.35,40 19.2.+7,27WWWWWWWWW
Unternehmens Inv.17,10 17.2. WW–1,
VBGVolksbank 21,00 17.2.±0,
Wiener Privatbank 7,05 17.2.±0,
Wolford 5,95 18.2.+0,85WW
DIRECT MARKET PLUS
Athos Immob. 48,00 11.2.±0,
EyemaxxR.Est. 10,95 30.12.±0,
Kurs- Ver. in %
Titel Kurs datum Vorwoche
Kurs- Ver. in %
Titel Kurs datum Vorwoche
Hutter&Schrantz28,80 18.2.+0,70WWWWWWWWWW
Startup300 5,30 18.2.±0,
VTS Build. 42,00 25.11.±0,
Wolftank-A. 31,00 14.8.±0,
DIRECT MARKET
Ab Effecten 4,90 31.5.±0,
Amerimark 2,10 18.2.+5,00WWWW
Asamer GS 0,00 ±0,
Autobank 0,60 5.6.±0,
B-A-L Germ. 1,49 11.2.±0,
Biovolt 0,20 14.2.±0,
BPG Class A 2140,00 23.4.±0,
Cleantech 0,88 4.2.±0,
Dr.Bock Industr. 18,00 17.5.±0,
DWH 4,92 22.11.±0,
Eur. Lithium 0,06 19.2.+6,06WWWW
Fashion on Screen 0,50 9.12.±0,
Hutter&S. 17,20 18.2.+1,78WW
JJ Entertainment 2,50 19.2.WWWWWWWWWW–16,
JLG Group 1,56 6.6.±0,
Kompli 0,12 15.10.±0,
Life Settl. 0,80 10.4.±0,
Locosoco 1,06 29.4.±0,
MetiCapital 3,00 15.10.±0,
MS Biotech 0,51 15.10.±0,
Net NewEn. 5,00 19.12.±0,
Re Health 3,18 8.4.±0,
Resaphene 33,00 12.2.±0,
ROYAsset 2,24 6.6.±0,
Signature 1,28 12.2.±0,
Wealth Drag ons 1,85 15.7.±0,
World ExPrd 5,00 17.2.WWWWWWWWWW–16,
Alle Angabenohne Gewähr.Quelle
Australien 0,744 0,743 1,022 +1,39 WW–52,13 -
Deutschland -0,649 -0,631 -0,400 +0,74 WWWWWWWWWW–474 0,
Frankreich -0,615 -0,474 -0,162 –3,18 WWW–130 0,
Großbritannien 0,524 0,477 0,632 +8,40 WW–40,49 1,
Italien -0,149 0,300 0,928 –2,73 WW–66,90 1,
Japan -0,155 -0,152 -0,048 +21,70 WW–38,73 0,
Kanada 1,458 1,341 1,327 +1,14 WW–29,59 1,
Österreich -0,622 -0,527 -0,247 –31,38 WWWW–154 0,
Schweiz -0,810 -0,790 -0,700 ±0 WWWW–141 -0,
Spanien -0,455 -0,229 0,284 +5,58 WW–76,64 1,
USA 1,424 1,408 1,570 –0,01 WW–40,60 2,
2Jahre 5Jahre 10 Jahre ±%Vorw.10J.Rend. ±%Vorjahr 30 Jahre
INTERNAT. ANLEIHEN RENDITEN
ANALYSEATX
Börsenwert(Schlusskursder vergangenen Woche multipliziert mit der Anzahl der Aktien) Quelle: vwd/Wiener Börse AG
In den vergangenen
4M
onaten (%)
schlechter als der ATX
besser
In den vergangenen4Wochen (%)
schlechterbesser als der ATX
–30–
–20–
–10–
00
+10+
+20+
–30–30 –20–20 –10–10 00 +10+
ErsteErsteBankBank
OMVOMV
VerbundVerbund
RaiffRaiffeiseneisen BankBankIntlIntl
TelekomTelekomAustriaAustria
CA Immo. Anl.CA Immo. Anl.
VoestaVoestalpinelpine
BAWABAWAGG
AndrAndritzitz
WienerbeWienerbergerrger
VienVienna Insurancena Insurance
ImmofinanzImmofinanz
UniqaUniqaInsuranceInsurance
ÖsterreichÖsterreichischePostische Post
SImmoSImmo
LenzingLenzing
DO &CODO &CO
AT&SAT&SAustriaAustria
Schoeller-BleckmSchoeller-Bleckm..
FACCFACC
ATXATXIndexIndex (+1,15%(+1,15%seit 4Wochen, +1,62%seit 4Wochen, +1,62%seit 4Monaten)seit 4Monaten)
Das Vier-Felder-Diagrammillustriert diePerformanceder20imATX vertretenenTitelinzwei verschiedenen Zeiträumen.Die
vertikale AchsezeigtdieVeränderunginden vergangenen4Monaten,diehorizontale Achsedie Veränderungder vergange-
nen4Wochen.Die Aktienmitder relativgesehen bestenPerformance befinden sichin demQuadranten rechts oben,dieAk-
tienmitder relativgesehen schlechtestenPerformancelinks unten.
Kursfeststellung für alleTitelum15:27 Uhr.
WerdenFamilienbonus über den Arbeitgeber
bezieht, muss ihn beim Steuerausgleich
trotzdem nochmals beantragen, andernfalls
droht eine Rückforderung.
Bettina Pfluger
D
ie jährliche Arbeitnehmer-
veranlagung freut zwar die
Menschen meist, weil sie
eine Rückvergütung erhalten.
Das Ausfüllen der Formulare wird
aber gerne vor sich her geschoben.
Für die Bezieher des Familienbo-
nus gibt es noch dazu eine wich-
tige Neuerung, die es zu berück-
sichtigen gilt. Denn: Wer sich den
Familienbonus für das vergange-
ne Jahr bereits vom Dienstgeber
hat ausbezahlen lassen, muss den
Bonus im Rahmen des Steuer-
ausgleichs trotzdem nochmals
zwingend beantragen. Andern-
falls droht eine Rückzahlungsfor-
derung des Finanzamts. Davor hat
die Arbeiterkammer Niederöster-
reich (AKNÖ) gewarnt.
Was genau muss man also tun?
Beim Ausfüllen der Formulare
muss beim Punkt Familienbonus
das Feld „unterjährig bekommen“
angekreuzt werden. Das dient
dem Finanzamt quasi als Bestäti-
gung des Erhalts. Wer das vergisst
–oder seinen Steuerausgleich
schon abgegeben hat und das
nicht gewusst hat –, bekommt
zwar vom Finanzministerium
die Nachzahlung vorgeschrieben.
Hier gebe es aber keinen Grund
zur Sorge, heißt es aus dem Minis-
terium. Denn man kann seine ab-
gegebeneSteuererklärungwieder-
aufnehmen und die Daten ent-
sprechend anpassen.
Zwei Möglichkeiten
Im Finanzministerium ist man
sich jedenfalls bewusst, dass
dieser Punkt für Unsicherheit sor-
gen wird, zumal heuer das erste
Jahr ist, in dem der Punkt „Fami-
lienbonus“ beim Steuerausgleich
ein Thema ist. „An einer Ver-
einfachung des Prozederes wird
bereits gearbeitet“, heißt es aus
der zuständigen Pressestelle auf
Nachfrage desSTANDARD.
Wer sich den Familienbonus
nicht von Jänner 2019 an, sondern
erst später während des Jahres
vom Dienstgeber hat ausbezahlen
lassen, muss auch nicht fürchten,
um die Differenz umzufallen. Die-
se wird im Rahmen des Steueraus-
gleichs rückerstattet.
Prinzipiell kann der Familien-
bonus auf zwei Arten in Anspruch
genommen werden:
QDienstgeber Wer sich für die
Berücksichtigung desBonusdurch
den Arbeitgeber entscheidet, muss
das Fomular E30 ausfüllen und in
der Lohnverrechnung abgeben.
Das Formular muss nicht jährlich
neu ausgefülltwerden –sondern
nur, wennsich Veränderungen er-
geben: etwa wennein Wechsel des
Familienbeihilfeberechtigtenstatt-
findet, die Familienbeihilfe weg-
fällt oder die Ehe bzw.Partner-
schaft beendet wird und der Bonus
künftiganders aufgeteilt werden
soll.Möglichist, dass eine Person
den Familienbonus voll aus-
schöpft oderdieseraufgeteilt wird.
Dann können beide Elternteile
jeweils die Hälfte geltendmachen.
DieseÄnderungen müssen der
Lohnverrechnung perFormular
E31 gemeldet werden.
QFinanzamtWer sich den gesam-
ten Familienbonus (maximal 1500
Euro) lieber im Nachhinein über
den Steuerausgleich zurückholen
will, muss das bei seiner Arbeit-
nehmerveranlagung bzw. Ein-
kommensteuererklärung für 2019
mittels des Formulars L1k tun.
Alle nötigen Formulare samt
Erklärungen sind auf der Home-
page des Finanzministeriums
unter bmf.gv.at/familienbonusplus
abrufbar. Dort werden auch die
gängigsten Fragen zum Familien-
bonus beantwortet.
Neu ist heuer aber auch das
Design von Finanz-Online. Dieses
wurde komplett überarbeitet und
passt sich jetzt den jeweiligen
Devices an. Damit soll die Steuer-
erklärung vom Handy aus genau-
so übersichtlich zu erstellen sein
wie am PC oder Tablet. Der steue-
rerklärende Bürger soll mit dem
neuen Finanz-Online „durch
seine Steuererklärung geführt
werden“, heißt es aus dem Bun-
desministerium für Finanzen. Da-
mit soll auch vermieden werden,
dass wichtige Eingaben–wie etwa
jene zum Familienbonus–verges-
sen werden.
In Summe raten die Experten
im Finanzministerium zur Ruhe.
Es gebe noch genügend Zeit, sich
mit den neuen Gegebenheiten ver-
traut zu machen. Denn vor März
mache die Abgabe der Arbeitneh-
merveranlagung bzw. der Ein-
kommenssteuererklärung ohne-
hin wenig Sinn. Weil die meisten
Unternehmen erst bis Ende Fe-
bruar die Jahreslohnzettel an das
Finanzamtübermitteln,diefürdie
elektronische Verknüpfung mit
dem Steuerakt notwendig sind,
mache es wenig Sinn, die Unter-
lagen jetzt schon einzureichen.
Auch die Kirchenbeitragsstellen,
Spendenorganisationen und Mel-
dungen über den Nachkauf von
Pensionszeiten erfolgen erst bis
Ende Februar.
Daraus ergibt sich, dass für
vor März via Finanz-Online ein-
gebrachte Erklärungen die Vor-
berechnung nicht vollständig ist.
Damit ist auch die im System ein-
gebaute Kontrolle oftmals nicht
möglich, die besagt, ob die Formu-
lare richtig ausgefüllt wurden.
AK warntvor
Überraschungbei
Familienbonus
2019 konnte der Familienbonus erstmals geltend gemachtwerden.
Beim Steuerausgleich darferdennoch nicht vergessen werden.
Foto: privat